Stadtgrün-Lärmminderung

Förderung von Maßnahmen zur biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden und zur Lärmminderung im Freistaat Sachsen

KONTAKT

Nicole Baumgärtel

0351 4910-4257
0351 4910-4205
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Juliane Kießling

0351 4910-4222
0351 4910-4205
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Anlage von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung bei Antragstellung durch gemeinnützige Vereine oder anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden 
  • Förderung von Konzepten zur Lärmminderung
  • Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen , z.B. Fensteraustausch 

  • Biodiversitätsfördernde Begrünung von Freiflächen sowie von Fassaden und Dächern
  • Aktive Lärmminderungsmaßnahmen z.B. durch bauliche Veränderungen der Straße, Straßenmöblierung zur Reduzierung der Fahrbahnbreite, Abmarkierung von Radwegen, Rasengleise (Straßenbahnschienen)
  • Passive Lärmschutzmaßnahmen: z.B. im Rahmen kommunaler Schallschutzprogramme Austausch von Fenstern an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen 
  • Nicht investive konzeptionelle Maßnahmen wie z.B. Verkehrsleitkonzepte, Radverkehrskonzepte 

Nachfolgende Ausgaben werden nicht gefördert: 
 
  • Ausgaben für Kreditbeschaffung, Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbsteuer
  • Abschreibungsbeträge für Investitionen
  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken
  • Ausgaben für eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
  • Fahrzeuge
  • Skonti, Rabatte und Preisnachlässe, soweit sie durch die Begünstigten tatsächlich in Anspruch genommen wurden
  • Mahngebühren

  • Gemeinden des Freistaates Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern (Lärmminderungsmaßnahmen)
  • Gemeinnützige Vereine und anerkannte Religionsgemeinschaften (Stadtgrünmaßnahmen)

  • Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen der Förderung entnehmen Sie den Merkblättern des SMEKULs.
  • Zum Programmteil Stadtgrün finden Sie die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen in den Checklisten.

  • Zuschuss für Stadtgünmaßnahmen: 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 25.000 EUR Gesamtausgaben)
  • Zuschuss für Lärmminderungsmaßnahmen: 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. max. 200.000 EUR zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) 
  • Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind Ausgaben die unmittelbar mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden notwendigen Sachausgaben sowie Planungsleistungen, Projektmanagement, Projektorganisation und Projektsteuerung, die zur Umsetzung des Vorhabens notwendig sind.

  • Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich. Bitte wählen Sie im alphabetisch geordneten Drop-Down-Menü "Förderrichtlinie Stadtgrün-Lärmminderung" aus.
  • Als kommunaler Antragsteller für Lärmminderungsmaßnahmen nutzen Sie bitte den vorhandenen Zugang ihrer Gemeinde zum Förderportal bzw. lassen sich von der zuständigen Person, dem sogenannten "initialen Nutzer" Zugangsrechte zum Förderportal einrichten. Sofern Sie den initialen Nutzer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an unserere Kundenberaterinnen.
  • Für den Programmteil Stadtgrün sind von Ihrem Fachplaner die für das Vorhaben relevanten Checklisten zu befüllen und mit Stempel + Unterschrift zu bestätigen. 
  • Sie werden bei der Beantragung im Förderportal nach dem Wirtschaftszweig gefragt. Als Gemeinde wählen Sie bitte immer "Allgemeine öffentliche Verwaltung" aus. Als gemeinnützige Organisation oder Religionsgemeinschaft geben Sie bitte zunächst "Verein" in das vorgesehene Feld ein und wählen dann in der Ihnen angezeigten Auswahl das für Sie zutreffende aus. 

Merkblätter des SMEKUL zur Richtlinie abrufbar unter:  https://lsnq.de/StadtgruenLaerm

Checklisten zum Programmteil Stadtgrün:

{{Stadtgrün_Checkliste_Allgemein | 69150}}

{{Stadtgrün_Checkliste_Freiflächen | 69152}}

{{Stadtgrün_Checkliste_Gebäudebegrünung | 69151}}


​​​​​​​Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal.

Hinweise zur Nutzung des Förderportals der SAB​​​

Link zum Förderportal

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