UI Components

Stadtgrün-Lärmminderung

Förderung von Maßnahmen zur biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden und zur Lärmminderung im Freistaat Sachsen

KONTAKT
Bitte wählen Sie einen Kontakt in der Konfiguration aus.

Juliane Kießling

0351 4910-4222
0351 4910-4205
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Dieses Programm steht für eine Antragstellung seit 28. August 2023 nicht mehr zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.
  • Die Folgerichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 ist am 28. August 2023 in Kraft getreten. Die Antragstellung bei der SAB wird voraussichtlich ab 25. Oktober 2023 möglich sein. 
  • Aktuell informiert das Sächsische Staatsministerium für Energie, Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft auf der Internetseite https://lsnq.de/stadtgruenlaermradon zum neuen Programm.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Anlage von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung bei Antragstellung durch gemeinnützige Vereine oder anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden 
  • Förderung von Konzepten zur Lärmminderung
  • Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen , z.B. Fensteraustausch 
  • ACHTUNG: In diesem Programm ist seit 28.08.2023 keine Antragstellung mehr möglich. 

  • Biodiversitätsfördernde Begrünung von Freiflächen sowie von Fassaden und Dächern
  • Aktive Lärmminderungsmaßnahmen z.B. durch bauliche Veränderungen der Straße, Straßenmöblierung zur Reduzierung der Fahrbahnbreite, Abmarkierung von Radwegen, Rasengleise (Straßenbahnschienen)
  • Passive Lärmschutzmaßnahmen: z.B. im Rahmen kommunaler Schallschutzprogramme Austausch von Fenstern an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen 
  • Nicht investive konzeptionelle Maßnahmen wie z.B. Verkehrsleitkonzepte, Radverkehrskonzepte 

Nachfolgende Ausgaben werden nicht gefördert: 
 
  • Ausgaben für Kreditbeschaffung, Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbsteuer
  • Abschreibungsbeträge für Investitionen
  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken
  • Ausgaben für eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
  • Fahrzeuge
  • Skonti, Rabatte und Preisnachlässe, soweit sie durch die Begünstigten tatsächlich in Anspruch genommen wurden
  • Mahngebühren

  • Gemeinden des Freistaates Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern (Lärmminderungsmaßnahmen)
  • Gemeinnützige Vereine und anerkannte Religionsgemeinschaften (Stadtgrünmaßnahmen)

  • Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen der Förderung entnehmen Sie den Merkblättern des SMEKULs.
  • Zum Programmteil Stadtgrün finden Sie die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen in den Checklisten.

  • Zuschuss für Stadtgünmaßnahmen: 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 25.000 EUR Gesamtausgaben)
  • Zuschuss für Lärmminderungsmaßnahmen: 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. max. 200.000 EUR zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) 
  • Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind Ausgaben die unmittelbar mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden notwendigen Sachausgaben sowie Planungsleistungen, Projektmanagement, Projektorganisation und Projektsteuerung, die zur Umsetzung des Vorhabens notwendig sind.

  • Die Beantragung neuer Projekte ist seit 28.08.2023 über dieses Programm nicht mehr möglich. 

Merkblätter des SMEKUL zur Richtlinie abrufbar unter: https://lsnq.de/StadtgruenLaerm

Checklisten zum Programmteil Stadtgrün:

{{Stadtgrün_Checkliste_Allgemein | 69150}}

{{Stadtgrün_Checkliste_Freiflächen | 69152}}

{{Stadtgrün_Checkliste_Gebäudebegrünung | 69151}}

Hinweise zur Nutzung des Förderportals der SAB​​​

Link zum Förderportal

Menü-Anzeige

Karriere Ihr Beraterteam Newsletter Beschwerdeformular Compliance Förderportal ESF-Portal Facebook Twitter LinkedIn Xing YouTube Impressum Nutzungsbedingungen SAB-Förderportal Netiquette Datenschutzhinweise Gerberstraße 5, 04105 Leipzig
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden