UI Components

Familienwohnen

Kredit für den Bau oder Erwerb Ihrer Immobilie für die Familie

KONTAKT

Servicehotline Wohnungsbau

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351-4910-4920
0351 4910-1015
E-Mail

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Vorteil für Familien bei der Finanzierung von Wohneigentum 
  • Förderkredit bis zu 50.000 EUR je Kind
  • Zinsgünstiges Darlehen 
  • Planungssicherheit durch gleichbleibenden Zins für die Gesamtlaufzeit
  • weitere Zusatzförderbausteine
  • gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten z. B. dem KfW -Wohneigentumsprogramm oder dem SAB Förderergänzungsdarlehen  

Machbarkeitsprüfung

Den Traum vom Wohneigentum verwirklichen? Die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos selbst übernehmen und eine erste Orientierung erhalten. Jetzt Prüfung starten

  • Erwerb mit Modernisierung von Wohnraum, welcher vor 1990 errichtet wurde - "Jung kauft Alt" 
  • Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängende Modernisierungsmaßnahmen
  • Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
  • Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs (nur für Baugemeinschaften) 
  • Förderung von Mietwohnraum ist ausgeschlossen
  • Suchen Sie Inspirationen? – Lernen Sie mit dem KfW-Sanierungsrechner passende Maßnahmen für Ihre Immobilie kennen.

  • Erwerberinnen und Erwerber oder Bauherrinnen und Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen
  • der Erwerber oder die Erwerberin eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch eine Baugemeinschaft errichtet oder durch Umbau geschaffen werden soll
  • nicht gefördert werden Personen, die bereits aus einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen eine Förderung erhalten haben

  • im Haushalt lebt mindestens ein Kind, das bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Kindergeld bezogen wird
  • das private und frei verfügbare Vermögen der Familie reicht zur Finanzierung des Bauvorhabens nicht aus
  • das Familieneinkommen liegt unter den folgenden Einkommensgrenzen:
    • bei Alleinstehenden 60.000 EUR
    • bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften 100.000 EUR 
    • Der Betrag erhöht sich für jedes Kind um 10.000 EUR für das der Antragsteller Kindergeld erhält und das Kind im Haushalt wohnt.
  • oder das Haushaltseinkommen übersteigt die Einkommensgrenzen für Haushalte mit geringen Einkünften nicht
  • das Bauvorhaben erfüllt die nachfolgenden Wohnflächen- und Gesamtkostengrenzen
  • 15 % der Gesamtkosten sind grundsätzlich aus Eigenmitteln zu finanzieren
  • die Förderung soll mit einem KfW-Wohnraumförderkredit kombiniert werden
  • das Vorhaben darf erst nach Zusage der Förderdarlehen begonnen werden
  • das geförderte Wohneigentum soll 25 Jahre selbst genutzt werden

 Zinsen, Laufzeit und Tilgung

 
  • Sollzins
    • für Antragseingänge bis zum 31. März 2024: Zinssatz von 0,75% p. a.
    • für Antragseingänge ab 1. April 2024: Zinssatz von 0,95 % p. a. 
 
 
  • Tilgung:
    • in gleichmäßigen Raten nach Ablauf von zwei Tilgungsfreijahren
    • Tilgungssatz ca. 3,99 % bzw. 3,90 % p. a.
 
  • Laufzeit/ Zinsbindung: 25 Jahre
  • jährliches Sondertilgungsrecht 
  • Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.  

 

Kredithöhe und Auszahlung

Höhe Grundförderung:
 
  • bis zu 50.000 EUR für jedes Kind unter 18 Jahren, für das der antragstellende Haushalt Kindergeld bezieht
Höhe Zusatzförderungen:
 
  • bis zu 30.000 EUR für Haushalte mit geringen Einkünften
  • bis zu 15.000 EUR je Person mit Schwerbehinderung im Haushalt
  • bis zu 50.000 EUR für den Erwerb mit Modernisierung von vor 1990 erbautem Wohnraum („Jung kauft Alt“)
Auszahlung:
 
  • für Kredite bis 25.000,00 EUR 100 Prozent nach Abschluss der Maßnahme
  • für Kredite über 25.000,00 EUR in bis zu fünf Teilbeträgen nach Baufortschritt
  • Abruf des Kredits grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten
 

Verwendungsnachweis

  • ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen

 

Sicherheiten

  • für Kredite ab 50.000 EUR ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erforderlich  

 

Konditionen für Baugemeinschaften, die Baugrundstücke zwischenfinanzieren

  • Laufzeit: 2,5 Jahre
  • Kredithöhe: bis zu 500.000 EUR
  • Tilgung: während der Laufzeit tilgungsfrei, endfällige Rückzahlung
  • Auszahlung: 100 % nach Kaufpreisfälligkeit 
  • Sicherheiten: Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch 

Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. 
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.

Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Schritt 1
  • Gehen Sie zur  Antragstellung - Baufinanzierung 
  • Registrieren Sie sich als Interessent:in
  • Melden Sie sich alternativ direkt im  SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)

Schritt 2
  • Füllen Sie den Antrag online vollständig aus 
  • Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst

Schritt 3
  • Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich 
  • Stellen Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der "Checkliste" zusammen
  • Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
  • Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
  • Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein

{{Familienwohnen Merkblatt Sächsisches Förderdarlehen | 62216}}

{{GWG und Abgabenordnung Infoblatt | 65222}}

{{Festellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information | 0095}}


{{Wohnungsbau Gemeindebestätigung Landeswohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum | 68902}}

{{Familienwohnen Haushalte mit geringen Einkünften - Einkommensermittlung | 62218}}

{{POSTIDENT Coupon | 0017}}

{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Auszahlungsantrag_ Bautenstandsbestätigung | 62301}}
 

{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Verwendungsnachweis | 62300}}
 

Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die SAB über den Förderantrag entschieden hat. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erfolgt ist. Ein Kaufvertrag/Bauvertrag darf daher noch nicht oder nur mit einem entsprechenden Rücktrittsrecht unterzeichnet worden sein. Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.

Neben den Kreditzinsen entstehen regelmäßig Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie können sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeitenden der SAB oder per POSTIDENT unter Nutzung des Coupons in einer Filiale der deutschen Post oder bei zuverlässigen Dritten wie z. B. Notarinnen/Notaren mit {{Identitätsfestellung durch zuverlässige Dritte | 60311}} identifizieren lassen.