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Häufige Fragen zum Jahreskontoauszug

FAQ's

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Versand der Jahreskontoauszüge. 


Welche Zahlungseingänge erscheinen im Jahreskontoauszug?

Alle fristgerechten Zahlungseingänge inkl. dem Fälligkeitstermin 31.12.2024 werden im Jahreskontoauszug per 31.12.2024 ausgewiesen, sofern diese bis einschließlich 31.12.2024 eingegangen sind.

Warum erscheint meine Rate oder Sondertilgung für Dezember nicht im Jahreskontoauszug per 31.12.2024?

Alle Zahlungseingänge vom 02.01.2025 für die Leistungsrate 31.12.2024, sowie für weitere rückständige Leistungsraten aus 2024 erscheinen erst im Jahreskontoauszug 2025. 


Warum enthält mein Jahreskontoauszug eine „offene Forderung“?

Sondertilgungen mit Fälligkeit 31.12.2024, für die der Zahlungseingang erst am 02.01.2025 erfolgte, werden im Jahreskontoauszug per 31.12.2024 als offene Forderungen ausgewiesen. Die Zahlung hätte fristgerecht bis 31.12.2024 erfolgen können - ein Zahlungseingang am 02.01.2025 ist verspätet und wird somit NICHT im Jahreskontoauszug per 31.12.2024 ausgewiesen.

Gilt der Jahreskontoauszug als Zinsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?

Ja

Warum habe ich keinen Jahreskontoauszug erhalten?

Für gekündigte Verträge wird kein Jahreskontoauszug erstellt. Saldenbestätigungen können auf Wunsch versandt werden.

Was kann ich tun, wenn der Jahreskontoauszug fehlerhaft ist?

Wir bitten Sie, die Richtigkeit der Angaben im Jahreskontoauszug per 31.12.2024 umgehend zu prüfen und sich bei Beanstandungen innerhalb von vier Wochen nach Posteingang schriftlich oder in Textform an unsere Revisionsabteilung zu wenden
(Sächsische Aufbaubank - Förderbank -, Abteilung Revision, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden).

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann rufen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen weiter. 
 

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