EFRE/JTF - Forschung InfraProNet 2021 bis 2027
EFRE/JTF - Forschung InfraProNet 2021-2027
Förderung anwendungsorientierter Forschungsprojekte und –netzwerke sowie Ausbau und Verbesserung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen

Wichtiger Hinweis des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Jegliche Angaben zur Förderrichtlinie stehen unter dem Vorbehalt der Kabinettsbefassung der Förderrichtlinie am 22. August 2023 in der dem Kabinett vorgelegten Fassung und dienen der Information und zur Vorbereitung der Antragssteller. Ab Montag, den 28. August 2023, können Sie Vorhabenideen über diese Seite einreichen. Zum Stichtag 29. September 2023 werden die bis dahin eingegangenen Vorhabenideen erstmalig hinsichtlich Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewertet. Die Antragsteller werden voraussichtlich im Oktober 2023 über das Ergebnis informiert.
Am 1. August um 16:30 Uhr Link zur Videokonferenz am 01.08.2023 und 4. August um 10 Uhr Link zur Videokonferenz am 04.08.2023 wird die Förderrichtlinie per Videokonferenz vorgestellt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter den angegebenen Links wird vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Präsentation Ihre Fragen an die Vortragenden zu richten. Bitte sehen Sie bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 23. August 2023 von Fragen an die SAB zur Förderrichtlinie oder zum Förderverfahren ab. Aufgrund des Vorbehalts der Einführung der Förderrichtlinie sind bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen möglich.
Am 1. August um 16:30 Uhr Link zur Videokonferenz am 01.08.2023 und 4. August um 10 Uhr Link zur Videokonferenz am 04.08.2023 wird die Förderrichtlinie per Videokonferenz vorgestellt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter den angegebenen Links wird vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Präsentation Ihre Fragen an die Vortragenden zu richten. Bitte sehen Sie bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 23. August 2023 von Fragen an die SAB zur Förderrichtlinie oder zum Förderverfahren ab. Aufgrund des Vorbehalts der Einführung der Förderrichtlinie sind bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen möglich.
Wichtige Hinweise
Herzlichen Dank für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zur Förderrichtline InfraProNet 2021-2027 und die Einreichung Ihrer Vorhabenideen.
Insgesamt wurden über 400 Skizzen im EFRE und JTF eingereicht. Diese werden aktuell auf Ihre Förderfähigkeit geprüft und anschließend wird eine Gremienentscheidung herbeigeführt.
Aufgrund der extrem hohen Nachfrage kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, wann zu welchem Vorhaben eine Förderentscheidung getroffen wird.
Wir bitten dafür um Verständnis und bedanken uns herzlich für Ihre Geduld.
Insgesamt wurden über 400 Skizzen im EFRE und JTF eingereicht. Diese werden aktuell auf Ihre Förderfähigkeit geprüft und anschließend wird eine Gremienentscheidung herbeigeführt.
Aufgrund der extrem hohen Nachfrage kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, wann zu welchem Vorhaben eine Förderentscheidung getroffen wird.
Wir bitten dafür um Verständnis und bedanken uns herzlich für Ihre Geduld.
Wichtiger Hinweis des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Jegliche Angaben zur Förderrichtlinie stehen unter dem Vorbehalt der Kabinettsbefassung der Förderrichtlinie am 22. August 2023 in der dem Kabinett vorgelegten Fassung und dienen der Information und zur Vorbereitung der Antragssteller. Ab Montag, den 28. August 2023, können Sie Vorhabenideen über diese Seite einreichen. Zum Stichtag 29. September 2023 werden die bis dahin eingegangenen Vorhabenideen erstmalig hinsichtlich Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewertet. Die Antragsteller werden voraussichtlich im Oktober 2023 über das Ergebnis informiert.
Am 1. August um 16:30 Uhr Link zur Videokonferenz am 01.08.2023 und 4. August um 10 Uhr Link zur Videokonferenz am 04.08.2023 wird die Förderrichtlinie per Videokonferenz vorgestellt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter den angegebenen Links wird vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Präsentation Ihre Fragen an die Vortragenden zu richten. Bitte sehen Sie bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 23. August 2023 von Fragen an die SAB zur Förderrichtlinie oder zum Förderverfahren ab. Aufgrund des Vorbehalts der Einführung der Förderrichtlinie sind bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen möglich.
Am 1. August um 16:30 Uhr Link zur Videokonferenz am 01.08.2023 und 4. August um 10 Uhr Link zur Videokonferenz am 04.08.2023 wird die Förderrichtlinie per Videokonferenz vorgestellt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter den angegebenen Links wird vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Präsentation Ihre Fragen an die Vortragenden zu richten. Bitte sehen Sie bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 23. August 2023 von Fragen an die SAB zur Förderrichtlinie oder zum Förderverfahren ab. Aufgrund des Vorbehalts der Einführung der Förderrichtlinie sind bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen möglich.
Wichtige Hinweise
Zur Förderung von Projekten veröffentlicht das Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, die zu einem benannten Stichtag einzureichen sind und über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren entschieden wird.
Hier finden Sie die aktuellen Aufrufe:
Förderaufruf EFRE
Förderaufruf JTF
FAQ zur Richtlinie und zu den Förderaufrufen
Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren:
1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Vorhabenbeschreibung. Bitte verwenden Sie für die Vorhabenbeschreibung ausschließlich das unter Formulare/Antragstellung vorgegebene Formular, das separat erstellt und dann im Förderportal hochzuladen ist.
2. Schritt: Antragstellung
Hier finden Sie die aktuellen Aufrufe:
Förderaufruf EFRE
Förderaufruf JTF
FAQ zur Richtlinie und zu den Förderaufrufen
Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren:
1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Vorhabenbeschreibung. Bitte verwenden Sie für die Vorhabenbeschreibung ausschließlich das unter Formulare/Antragstellung vorgegebene Formular, das separat erstellt und dann im Förderportal hochzuladen ist.
2. Schritt: Antragstellung
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss zur Förderung von anwendungsnahen Forschungsinfrastrukturen, -projekten und -netzwerken an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen.
Maßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur
Gefördert werden Neu- und Umbaumaßnahmen für die durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Gefördert werden Geräteinvestitionen an:
Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Gefördert werden anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzelprojekte oder als Verbundvorhaben.
Gefördert werden:
Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur
Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen
Gefördert werden Neu- und Umbaumaßnahmen für die durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Gefördert werden Geräteinvestitionen an:
- Hochschulen sowie Forschungszentren gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- durch Bund und / oder Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Forschungsstätte im Freistaat Sachsen,
- gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- den Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen gemäß dem Sächsisches Berufsakademiegesetz,
- Hochschulallianzen, deren Aufgabe Forschung und Transfer ist und die weder einen beihilferelevanten noch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Gefördert werden anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzelprojekte oder als Verbundvorhaben.
Gefördert werden:
- wissenschaftliche Themenstellung die eine hohe wissenschaftliche Qualität aufweisen,
- die zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen beitragen,
- die anwendungsorientierte Bezüge haben das heißt, dass konkrete Perspektiven für eine Nutzung beziehungsweise einen Transfer in die Wirtschaft vorliegen und
- von besonderem forschungspolitischem Interesse für den Freistaat Sachsen sind.
Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur
- Gefördert werden Projekte wissenschaftlicher Bibliotheken zur Erschließung, Bereitstellung und der langfristigen Sicherung von digitalen Informationen, einschließlich der dafür notwendigen technischen Ausstattung.
Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen
- Gefördert werden wissenschaftliche Netzwerke die über Grenzen der Fachbereiche und Institutionen hinweg etabliert werden, um die beiden Säulen der RIS3 (regional innovation strategy), intelligente Spezialisierung und Diversifizierung zu verbinden.
- Ziel der Forschungsnetzwerke soll neben strategischer Kooperation und Verbesserung der Sichtbarkeit auch die Entwicklung disruptiver Innovationen zur Verbesserung der Drittmittelfähigkeit sein.
- Es werden ausschließlich nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen und Hochschulen gefördert.
- Es werden ausschließlich beihilfefreie, nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
- Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nichtdiskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden.
- Die Zuordnung des Vorhabens zu einem der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen ist darzulegen.
- Darstellung des Nutzens für den Strukturwandel sowie der Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität in den JTF-Regionen.
- Anteilfinanzierung mit einer Förderquote bis zu 100 Prozent in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses.
I. Maßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur (EFRE, JTF)
II. Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (EFRE, JTF)
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
Bei Förderung auf Kostenbasis können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
Die Bewilligungsstelle kann bei einer Abrechnung auf Kostenbasis auf Antrag anstelle der vereinfachten Abrechnung gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten auch eine Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 der NBest-EU-Kosten zulassen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung als vereinfachte Kostenoption auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnungspraxis des jeweiligen Begünstigten. Die hierbei zugrunde gelegten förderfähigen Kosten je Einheit werden für jeden Begünstigten im Rahmen des Antragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt anhand der im aktuellsten testierten Jahresabschluss des Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten. Die konkreten Regelungen zu dieser vereinfachten Kostenoption („Pauschale bei Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nr. 5 NBest-EU-Kosten“) sind auf der Internetseite der Bewilligungsstelle veröffentlicht (www.sab.sachsen.de).
III. Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur (EFRE)
Hinweis:
Für die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Bewilligungsstelle.
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
IV. Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen (EFRE)
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
Bei Förderung auf Kostenbasis können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
Die Bewilligungsstelle kann bei einer Abrechnung auf Kostenbasis auf Antrag anstelle der vereinfachten Abrechnung gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten auch eine Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 der NBest-EU-Kosten zulassen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung als vereinfachte Kostenoption auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnungspraxis des jeweiligen Begünstigten. Die hierbei zugrunde gelegten förderfähigen Kosten je Einheit werden für jeden Begünstigten im Rahmen des Antragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt anhand der im aktuellsten testierten Jahresabschluss des Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten. Die konkreten Regelungen zu dieser vereinfachten Kostenoption („Pauschale bei Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nr. 5 NBest-EU-Kosten“) sind auf der Internetseite der Bewilligungsstelle veröffentlicht (www.sab.sachsen.de)
- a) Ausgaben für Baumaßnahmen, einschließlich der dafür erforderlichen Planung und Bauvorbereitung sowie Planungsleistungen, die im Vorfeld der Antragstellung entstehen und für die Erstellung der Anträge auf Durchführung von Maßnahmen erforderlich sind,
- b) Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
- c) Ausgaben für Fremdleistungen,
II. Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (EFRE, JTF)
- a) Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird. Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit).
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
- b) Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
- c) Ausgaben für Fremdleistungen,
- d) Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- e) sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
- f) indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) pauschal in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die förderfähigen direkten Ausgaben gemäß der Buchstaben a, b, d und e.
Bei Förderung auf Kostenbasis können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:
- a) Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
- b) Kosten für Abschreibungen auf projektgebundene Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
- c) Kosten für Fremdleistungen,
- d) Kosten für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- e) sonstige Sachkosten, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
- f) die durch das Projekt entstehenden Gemeinkosten; soweit die vereinfachte Abrechnung nach Nummer 6 der NBest-EU-Kosten zur Anwendung kommt, werden die Gemeinkosten pauschal in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen direkten Kosten gemäß der Buchstaben a, b, d und e gewährt.
Die Bewilligungsstelle kann bei einer Abrechnung auf Kostenbasis auf Antrag anstelle der vereinfachten Abrechnung gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten auch eine Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 der NBest-EU-Kosten zulassen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung als vereinfachte Kostenoption auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnungspraxis des jeweiligen Begünstigten. Die hierbei zugrunde gelegten förderfähigen Kosten je Einheit werden für jeden Begünstigten im Rahmen des Antragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt anhand der im aktuellsten testierten Jahresabschluss des Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten. Die konkreten Regelungen zu dieser vereinfachten Kostenoption („Pauschale bei Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nr. 5 NBest-EU-Kosten“) sind auf der Internetseite der Bewilligungsstelle veröffentlicht (www.sab.sachsen.de).
III. Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur (EFRE)
Hinweis:
Für die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Bewilligungsstelle.
- a) Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
- b) Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
- c) Ausgaben für Fremdleistungen,
- d) Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- e) sonstige Sachausgaben,
- f) indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) pauschal in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die förderfähigen direkten Ausgaben gemäß der Doppelbuchstaben a, b, d und e.
IV. Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen (EFRE)
- a) Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
- b) Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
- c) Ausgaben für Fremdleistungen,
- d) Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung,
- e) Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- f) sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
- g) indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) pauschal in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die förderfähigen direkten Ausgaben gemäß der Buchstaben a, b, d und e.
Bei Förderung auf Kostenbasis können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:
- a) Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
„Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
- b) Kosten für Abschreibungen auf projektgebundene Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
- c) Kosten für Fremdleistungen,
- d) Kosten für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- e) sonstige Sachkosten, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
- f) die durch das Projekt entstehenden Gemeinkosten; soweit die vereinfachte Abrechnung nach Nummer 6 der NBest-EU-Kosten zur Anwendung kommt, werden die Gemeinkosten pauschal in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen direkten Kosten gemäß der Buchstaben a, b, d und e gewährt.
Die Bewilligungsstelle kann bei einer Abrechnung auf Kostenbasis auf Antrag anstelle der vereinfachten Abrechnung gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten auch eine Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 der NBest-EU-Kosten zulassen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung als vereinfachte Kostenoption auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnungspraxis des jeweiligen Begünstigten. Die hierbei zugrunde gelegten förderfähigen Kosten je Einheit werden für jeden Begünstigten im Rahmen des Antragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt anhand der im aktuellsten testierten Jahresabschluss des Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten. Die konkreten Regelungen zu dieser vereinfachten Kostenoption („Pauschale bei Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nr. 5 NBest-EU-Kosten“) sind auf der Internetseite der Bewilligungsstelle veröffentlicht (www.sab.sachsen.de)
- Veröffentlichung von Aufrufen des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Einreichung von Projektvorschlägen zu einem benannten Stichtag.
- Entscheidung über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren.
- Nähere Informationen enthalten die Aufrufe, die im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und auf der SAB-Website eingestellt werden.
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB.
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
- Investitionen und Baumaßnahmen dürfen nicht in einem Hochwasserrisikogebiet liegen.
Für Förderung auf Ausgabenbasis:
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU)
Für Förderung auf Kostenbasis:
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU-Kosten)
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU)
Für Förderung auf Kostenbasis:
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU-Kosten)
Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
Prüfung Hochwasser auf Basis Geoportal - Sachsenatlas
Arbeitsanleitung zur Umsetzung der Klimaverträglichkeitsprüfung
Prüfung der Klimaverträglichkeit
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
Sie benötigen Hilfe bei der Nutzung des Förderportals?
Handbuch zum Förderportal
Login zum persönlichen Zugang im Förderportal
{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
- Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale):
- folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
- Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten mit 25%-Gemeinkostenpauschale
- Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten „Abrechnung nach Selbstkosten – LSP“:
Prüfung Hochwasser auf Basis Geoportal - Sachsenatlas
Arbeitsanleitung zur Umsetzung der Klimaverträglichkeitsprüfung
Prüfung der Klimaverträglichkeit
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
Sie benötigen Hilfe bei der Nutzung des Förderportals?
Handbuch zum Förderportal
Login zum persönlichen Zugang im Förderportal
{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
Formulare für die Vorhabenbeschreibung:
Vorhabenbeschreibung bei EFRE Förderung
Bei Bewerbung auf einen EFRE-Aufruf ist eine einrichtungseigene Priorisierungsliste der eingereichten Vorhabenideen zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür die nachstehende Vorlage und übermitteln die Priorisierungsliste bitte an folgende
E-mail-Adresse: wirtschaft@sab.sachsen.de
Vorhabenbeschreibung bei JTF Förderung
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
Vorhabenbeschreibung bei EFRE Förderung
Bei Bewerbung auf einen EFRE-Aufruf ist eine einrichtungseigene Priorisierungsliste der eingereichten Vorhabenideen zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür die nachstehende Vorlage und übermitteln die Priorisierungsliste bitte an folgende
E-mail-Adresse: wirtschaft@sab.sachsen.de
Vorhabenbeschreibung bei JTF Förderung
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
Für Förderung auf Ausgabenbasis:
{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}
Für Förderung auf Kostenbasis:
{{Technologieförderung_Stundennachweis | 60374}}
Hinweis: Nachfolgende Vertragsübersicht ist von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu führen (§§97 ff. GWB).
Vertragsübersicht zur Auflistung aller vergaberelvanten Aufträge:
{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}
Für Förderung auf Kostenbasis:
{{Technologieförderung_Stundennachweis | 60374}}
Hinweis: Nachfolgende Vertragsübersicht ist von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu führen (§§97 ff. GWB).
Vertragsübersicht zur Auflistung aller vergaberelvanten Aufträge:
{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Technologieförderung 2021-2027_Merkblatt_Zwischenberichte_Sachberichte_wissenschaftlicher_Bereich | 63184}}
Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.