Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Unterstützung neuer Erzeugerzusammenschlüsse

Wichtige Hinweise

Die Antragstellung ist ab sofort nur noch online über das Förderportal möglich. Detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten bei "Wie funktioniert die Antragstellung".  

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss bis zu 75 % für Organisationskosten bei der Bildung neuer Erzeugerzusammenschlüsse oder 
  • Zuschuss bis zu 40 % bei Investitionen

  • Aufwendungen für Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen
  • Investitionen für Errichtung oder Umbau von Gebäuden sowie Beschaffung und Installation von ortsfesten und beweglichen Anlagen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen
  • Investitionsort: Sachsen

  • Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

  • Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000 EUR, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000 EUR
  • 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen
  • Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen
  • Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen

Für die Vorhaben gelten unterschiedliche Fördersätze, die in der nachfolgenden Übersicht dargestellt sind:

Übersicht


Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten:
 
  • Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
  • Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses

Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. 

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
  • Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail


Wichtige Hinweise:

  1.  Der Starttermin Ihres Vorhabens darf bei Maßnahmen mit Ausgaben von weniger als 100.000 EUR nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
  2.  Bei Maßnahmen mit Ausgaben ab 100.000 EUR darf erst nach Entscheidung der SAB über den Antrag begonnen werden.
  3.  Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
  4.  Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung. 

 

 

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Flyer zur Marktstrukturverbesserung

 

Vordrucke zur Beihilfe:

{{Beihilfe Prüfung AGVO Arbeitshilfe  | 64042}}

{{Beihilfe Prüfung AGVO Allgemeine Anforderungen  | 64042-1}}

{{Beihilfe Prüfung AGVO Artikel 17  | 64042-2}}

 

Begünstigte sind verpflichtet, auf die Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in geeigneter Weise hinzuweisen (Aufstellung eines Hinweisschildes mit Baubeginn, Anbringung einer Erläuterungstafel nach Fertigstellung der Maßnahme). Hinweisschild und Erläuterungstafel müssen das Logo des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und das  Logo des Freistaates Sachsen tragen. Die Logos müssen die gleiche Größe haben.

Logo des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Logo des Freistaates Sachsen
 

{{Beratung_Vorabinformation zum geplanten Vorhaben | 60309}}

{{MSV_Antrag_Investition | 60550}}

​​​​​​​{{MSV_Antrag_ Zusammenschlüsse_ Vermarktungskonzeptionen | 60551}}

{{MSV_Antrag_Rentabilitätsvorschau | 60553}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{MSV_Antrag_Anlage mittelgroße Unternehmen | 61499}}

{{Beratung_Vorabinformation zum geplanten Vorhaben | 60309}}

{{MSV_Antrag_Rentabilitätsvorschau | 60553}}

{{MSV_Antrag_Anlage mittelgroße Unternehmen | 61499}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)  | 64005}}
 

{{MSV_2015_Auszahlungsantrag_ Zwischennachweis | 64102}}

{{MSV_2015_Schlussauszahlungsantrag_ Verwendungsnachweis | 64103}}

{{MSV_Verwendungsnachweis _Abnahmeliste Maschinelle Ausstattung | 60554-3}}

{{MSV_Verwendungsnachweis _Kostengegenüberstellung Baumaßnahme | 60554-4}}

{{MSV_Verwendungsnachweis_ Evaluierungsbogen_Investitionen | 61498}}
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​​​​​​​{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

{{MSV_2015_Auszahlungsantrag_ Zwischennachweis | 64102}}

{{MSV_2015_Schlussauszahlungsantrag_ Verwendungsnachweis | 64103}}

{{MSV_Verwendungsnachweis _Abnahmeliste Maschinelle Ausstattung | 60554-3}}

{{MSV_Verwendungsnachweis _Kostengegenüberstellung Baumaßnahme | 60554-4}}

{{MSV_Verwendungsnachweis_ Evaluierungsbogen_Investitionen | 61498}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

  • Errichtung von Getreidelagerhallen, 
  • Anschaffung und Installation neuer Produktions- und   Verarbeitungsanlagen (Etikettiermaschinen, Verpackungsanlagen, Abfüllanlagen, Sortieranlagen, Backöfen, usw.), 
  • Errichtung oder Umbau von Produktions- und Verarbeitungsstätten
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