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Förderrichtlinie Energie- und Klima EuK/2023 - Modul I Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Forschungsprojekte zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen mit dem Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft.

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Wichtige Hinweise

Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren:

1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Vorhabenbeschreibung (s. Gliederungsvorgabe unter Formulare)
2. Schritt: Antragstellung

Was bietet mir das Förderprogramm?

Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von 100% der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten.

Informationen und Förderschwerpunkte der Module 2 bis 5 der Förderrichtlinie Energie und Klima vom 4. Juli 2023 finden Sie hier.

  • Es werden ausschließlich beihilfefreie, nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
  • Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nichtdiskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden.
Maßnahmen zur anwendungsorientierten Energie- und Klimaforschung
  • Gefördert werden anwendungsorientierte und bevorzugt anwendungsnahe vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
      •    Energieeffizienztechnologien,
      •    erneuerbare Energietechnologien,
      •    Sektorenkopplung,
      •    Speichertechnologien,
      •    wasserstoffbasierte Wirtschaft,
      •    Digitalisierung der Energiewirtschaft,
      •    intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
      •    nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie 
      •    Öko-Innovationen in den Bereichen:
              a)    Energie
              b)    Klima
              c)    Kreislaufwirtschaft

Es werden Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen gefördert, soweit es sich um transferorientierte Forschungsprojekte handelt.

Die Projekte:
  • müssen über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen,
  • weisen Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen auf,
  • richten sich hinsichtlich des technologischen Reifegrades vorrangig an einer Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen oder höherem technologischen Reifegrad aus,
  • lassen mindestens eine Validierung der Technologie im Labormaßstab zu,
  • sind Kooperationsprojekte zu den Fördergegenständen Energie, Klima oder Kreislaufwirtschaft in Form von länderübergreifenden und interdisziplinären Forschungsprojekten zwischen mindestens zwei Projektpartnern aus Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen oder außeruniversitären, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen,
  • werden durch die Begünstigten im Gebiet des Freistaates Sachsen umgesetzt,
  • sind Teilprojekte, welche nicht den zuvor genannten Fördergegenständen zuzuordnen sind und einem Gesamtumfang von 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten des Gesamtprojektes nicht überschreiten, sofern diese zur Erfüllung der Gesamtzielstellung des Forschungsprojektes notwendig sind,
  • werden von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen kostenfrei begleitet, die Begünstigten erklären sich dazu bereit.

Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

1.    Förderung auf Ausgabenbasis

Förderfähige direkte Ausgaben:

a) Ausgaben für projektspezifische Geräte, Instrumente, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
b) Ausgaben für Miete/Leasing von Ausstattung, wenn sie die Abschreibungskosten ähnlicher Ausstattung, Infrastruktur oder Vermögenswerte nicht übersteigen und keine Finanzierungsgebühren enthalten,
c) Ausgaben für Fremdleistungen,
d) Personalausgaben für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unterstützendes Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden,
e) Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten,
f) Ausgaben für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,
g) sonstige projektbezogene Betriebsausgaben einschließlich Ausgaben für Material und Bedarfsmittel.


Förderfähig sind indirekte Ausgaben:

anteilige Aufwendungen, die dem Vorhaben nicht direkt zugeordnet werden können, die aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.


Personalausgaben:
werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht.

Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.


Indirekten Ausgaben:
werden durch eine Pauschalfinanzierung in Höhe von 25 Prozent der direkten Ausgaben gemäß Buchstaben a und b sowie d bis g als förderfähig anerkannt. Ausgaben für Fremdleistungen gemäß Buchstabe c werden nicht berücksichtigt. Mit der Pauschalfinanzierung sind alle indirekten Ausgaben abgegolten.


2.    Förderung auf Kostenbasis

Förderfähig sind:
a) Abschreibungen für projektspezifische Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, welche für das Projekt erstmalig angeschafft werden,
b) Kosten für Fremdleistungen,
c) Personalkosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unterstützendes Personal, soweit diese im Projekt eingesetzt werden,
d) Kosten für die Anmeldung von Schutzrechten,
e) Kosten für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,
f) Sonstige Betriebskosten einschließlich projektbezogener Kosten für Material und Bedarfsmittel,
g) dem Projekt zuzurechnende Gemeinkosten.

Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.


3.    Abrechnung nach Selbstkosten

Sofern die Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 NBest-EU-Kosten zugelassen ist, bemisst sich der Zuschuss nach Kostensätzen auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnungspraxis der Antragstellenden. Diese Kostensätze stellen Kosten je Einheit dar. Die förderfähigen Kosten je Einheit werden für die Begünstigten individuell im Rahmen des Antragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt anhand der im aktuell testierten Jahresabschluss der Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten.

Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.


4.    Vereinfachte Abrechnung

Bei vereinfachter Abrechnung nach Nummer 6 NBest-EU-Kosten werden die Personalkosten als Kosten je Einheit analog zu Nummer 1 - Personalausgaben - ausgereicht.

Dem Projekt zuzurechnende Gemeinkosten (Nummer 2 Buchstabe g) werden durch eine Pauschalfinanzierung in Höhe von 25 Prozent der direkten Kosten des Projekts gemäß Nummer 2 Buchstaben a sowie c bis f als förderfähig anerkannt. Kosten für Fremdleistungen gemäß Nummer 2 Buchstabe b werden nicht berücksichtigt.


5.    Nicht gefördert werden:

a) Personalausgaben und -kosten, soweit sie durch öffentliche Haushalte gedeckt sind,
b) Umsatzsteuer, soweit die Begünstigten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,
c) Projekte mit einer Zuwendungshöhe von weniger als 10.000 Euro (Untergrenze) sowie Projekte mit einer Zuwendungshöhe von mehr als 1.000.000 Euro (Obergrenze). Eine Überschreitung der Obergrenze ist im Einzelfall für Projekte von herausragender Bedeutung für den Freistaat Sachsen möglich. Diese ist durch die Begünstigten substantiert darzulegen.
d) Baukosten, Baunebenkosten einschließlich Planungsleistungen hierfür,
e) Auftragsforschung für Unternehmen sowie Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

1.    Förderung auf Ausgabenbasis

Förderfähige direkte Ausgaben:

 

  1. a) Ausgaben für projektspezifische Geräte, Instrumente, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,

  2. b) Ausgaben für Miete/Leasing von Ausstattung, wenn sie die Abschreibungskosten ähnlicher Ausstattung, Infrastruktur oder Vermögenswerte nicht übersteigen und keine Finanzierungsgebühren enthalten,




    :

  3. c) Ausgaben für Fremdleistungen,

  4. d) Personalausgaben für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unterstützendes Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden,

  5. e) Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten,

  6. f) Ausgaben für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,

  7. g) sonstige projektbezogene Betriebsausgaben einschließlich Ausgaben für Material und Bedarfsmittel.

  8. a)

  9. Ausgaben für projektspezifische Geräte, Instrumente, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,

    fjk 
  10.    b) Ausgaben für Miete/Leasing von Ausstattung, wenn sie die Abschreibungskosten ähnlicher Ausstattung, Infrastruktur oder Vermögenswerte nicht übersteigen und keine Finanzierungsgebühren enthalten,

  11. c) Ausgaben für Fremdleistungen,

  12. d) Personalausgaben für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unter-stützendes Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden,

  13. e) Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten,

  14. f) Ausgaben für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,

  15. g) sonstige projektbezogene Betriebsausgaben einschließlich Ausgaben für Material und Be-darfsmittel.

  16.  

  17.  

  18. Förderfähig sind indirekte Ausgaben:

  19. anteilige Aufwendungen, die dem Vorhaben nicht direkt zugeordnet werden können, die aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

  20.  

  21.  

  22. Personalausgaben:

  23. werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Wird das Personal der Begünstigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentli-cher Dienst (TVöD) vergütet, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monatssatzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellenanteil und der tat-sächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Abrechnung für studentische und wissenschaftliche Hilfs-kräfte erfolgt auf Basis eines Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Wird das Personal der Begünstigten nicht nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet, erfolgt die Abrech-nung personenbezogen aufgrund eines vorab ermittelten individuellen Monats- oder Stunden-satzes auf Basis des steuerpflichtigen Bruttolohns gemäß Arbeitsvertrag oder Lohn- oder Ge-haltsnachweis zuzüglich einer Pauschalfinanzierung für den Arbeitgeberanteil zu den Sozial-versicherungsbeiträgen und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Höhe der Kosten je Einheit sowie das anzuwendende Verfahren werden auf der Internetseite der Bewilligungsstel-le (www.sab.sachsen.de) veröffentlicht.

  24.  

  25. Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

  26.  

  27.  

  28. Die indirekten Ausgaben werden durch eine Pauschalfinanzierung in Höhe von 25 Prozent der direkten Ausgaben gemäß Buchstaben a und b sowie d bis g als förderfähig anerkannt. Aus-gaben für Fremdleistungen gemäß Buchstabe c werden nicht berücksichtigt. Mit der Pauschal-finanzierung sind alle indirekten Ausgaben abgegolten.

  29.  

  30.  

  31.  

  32. 2.    Förderung auf Kostenbasis

  33.  

  34. Förderfähig sind:

  35. a) Abschreibungen für projektspezifische Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, welche für das Projekt erstmalig angeschafft werden,

  36. b) Kosten für Fremdleistungen,

  37. c) Personalkosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unterstüt-zendes Personal, soweit diese im Projekt eingesetzt werden,

  38. d) Kosten für die Anmeldung von Schutzrechten,

  39. e) Kosten für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,

  40. f) Sonstige Betriebskosten einschließlich projektbezogener Kosten für Material und Bedarfsmit-tel,

  41. g) dem Projekt zuzurechnende Gemeinkosten.

  42.  

  43. Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

  44.  

  45.  

  46. 3.    Abrechnung nach Selbstkosten

  47.  

  48. Sofern die Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 NBest-EU-Kosten zugelassen ist, bemisst sich der Zuschuss nach Kostensätzen auf der Basis der Kosten- und Leistungs-rechnungspraxis der Antragstellenden. Diese Kostensätze stellen Kosten je Einheit dar. Die förderfähigen Kosten je Einheit werden für die Begünstigten individuell im Rahmen des An-tragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt an-hand der im aktuell testierten Jahresabschluss der Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten.

  49.  

  50. Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

  51.  

  52.  

  53. 4.    Vereinfachte Abrechnung

  54.  

  55. Bei vereinfachter Abrechnung nach Nummer 6 NBest-EU-Kosten werden die Personalkosten als Kosten je Einheit analog zu Nummer 1 - Personalausgaben - ausgereicht.

  56.  

  57. Dem Projekt zuzurechnende Gemeinkosten (Nummer 2 Buchstabe g) werden durch eine Pau-schalfinanzierung in Höhe von 25 Prozent der direkten Kosten des Projekts gemäß Nummer 2 Buchstaben a sowie c bis f als förderfähig anerkannt. Kosten für Fremdleistungen gemäß Nummer 2 Buchstabe b werden nicht berücksichtigt.

  58.  

  59.  

  60. 5.    Nicht gefördert werden:

  61.  

  62. a) Personalausgaben und -kosten, soweit sie durch öffentliche Haushalte gedeckt sind,

  63. b) Umsatzsteuer, soweit die Begünstigten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,

  64. c) Projekte mit einer Zuwendungshöhe von weniger als 10 000 Euro (Untergrenze) sowie Pro-jekte mit einer Zuwendungshöhe von mehr als 1 000 000 Euro (Obergrenze). Eine Überschrei-tung der Obergrenze ist im Einzelfall für Projekte von herausragender Bedeutung für den Frei-staat Sachsen möglich. Diese ist durch die Begünstigten substantiiert darzulegen.

  65. d) Baukosten, Baunebenkosten einschließlich Planungsleistungen hierfür,

  66. e) Auftragsforschung für Unternehmen sowie Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

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  71. Wie funktioniert die Antragstellung?

  72. •    Veröffentlichung von Aufrufen des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klima-schutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Einreichung von Projektvorschlägen zu einem benannten Stichtag.

  73. •    Entscheidung über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren.

  74. •    Nähere Informationen enthalten die Aufrufe, die im Sächsischen Amtsblatt veröffent-licht und auf der SAB-Website eingestellt werden.

  75. •    Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB.

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  82. Wichtige Hinweise:

  83. •    Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

  84. •    Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Ent-schlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsab-schlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

  85. •    Investitionen und Baumaßnahmen dürfen nicht in einem Hochwasserrisikogebiet lie-gen.

  86. o    Download:  

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB.
Wichtige Hinweise:
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.


Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
  • Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale):

Infoblatt Dokumentation VKO TVL TVöD Personalkosten
 
  • folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

 
  • Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten mit 25%-Gemeinkostenpauschale:

Infoblatt Personenbezogene Personalkostenpauschale nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten
 
  • Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten „Abrechnung nach Selbstkosten – LSP“:

Infoblatt VKO nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten_Selbstkostenabrechnung LSP

{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}

Handbuch zum Förderportal

Login zum persönlichen Zugang im Förderportal

{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}

{{Gliederung Vorhabenbeschreibung Energie- und Klimaforschung | 61810}}

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
 

Für Förderung auf Ausgabenbasis:

{{Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung | 60609}}

Für Förderung auf Kostenbasis:

{{Technologieförderung_Stundennachweis | 60374}}


Hinweis: Nachfolgende Vertragsübersicht ist von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu führen (§§97 ff. GWB).

Vertragsübersicht zur Auflistung aller vergaberelvanten Aufträge:

{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}

Der Verwendungsnachweis ist im Förderportal zu führen.

Merkblatt Gliederung Zwischen- und abschließender Sachbericht:

{{Merkblatt Zwischen- und abschließender Sachbericht | 61811}}

 

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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