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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen

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Hinweis: Der vorläufige Antrags- und Bewilligungstopp, welcher infolge der am 15. Februar 2024 in Kraft getretenen novellierten Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (RL EEW) galt, wurde rückwirkend weitestgehend wieder aufgehoben. Ein Förderausschluss in diesem Zusammenhang bleibt für das Modul 2, Fördergegenstand 1.2 a) - für den Teil Transformationspläne - weiterhin bestehen. 
 

Was bietet mir das Förderprogramm?

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.

Das Programm enthält derzeit vier Module:

  • Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
    (nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen)   
  • Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea),  investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.
  • Modul 3: Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
    + + Derzeit noch nicht in Kraft, Informationen folgen + + 
  • Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
    Gefördert werden Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum          Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem        Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.
  • Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung                                                                                                                                        Gefördert werden Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen      Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Die Projekte müssen dabei in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF) umgesetzt werden (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Veröffentlichung des Förderaufrufes vom 7. Dezember 2023 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundssätzlicher Bedeutung für das Mitteldeutsche Revier zum Thema Ausbau von Leitungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff (Aufrufnummer 1/2023)

Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein

•    Investitionsort: Sachsen
•    Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul

  • Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und                    der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% (Modul 1  - Forschung 100%) der förderfähigen Ausgaben. 
  • Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis).

Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten:   
 
  • SAB Sachsenkredit "Universal" - Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (für KMU`s und Existenzgründer) 
  • Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
  • Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses

Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. ​​​​​

  1. Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
  2. Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
  3. Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  4. Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Wichtige Hinweise:
  1. Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
  2. Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
  3. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.
Antragstellung Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Antragstellung Modul 2 - Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Modul 4 - Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Modul 5 - Zukunftsfähige Energieversorgung
(Antragstellung im Modul 3 ist derzeit noch nicht möglich)

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}

{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}

{{Modul II - Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Bestätigung Energieberatender | 61830}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Merkblatt | 61831}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a VorKEM_Merkblatt | 61832}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a Beratung Effiziente Mobilität_Merkblatt | 61837}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a THGB_Merkblatt | 61833}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2b Unternehmensnetzwerke_Merkblatt | 61834}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2d Weiterführung KEM_Merkblatt | 61835}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2d eea_Merkblatt | 61836}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.3 _Komplexvorhaben Merkblatt | 61818}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.4_Modellvorhaben Merkblatt | 61819}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_Bestätigung Energieberatender für Vorhaben nach 1.3 und 1.4 | 61817}}

{{Modul IV_Klimaanpassung_1.1 _Investitionen_Merkblatt | 61816}}

{{Modul IV_Klimaanpassung_1.2b Klimamanagement_Merkblatt | 61812}}

{{Modul IV_Klimaanpassung_1.2a und 1.2c Konzepte Beratung Coaching_Merkblatt | 61813}}

{{Modul IV_Klimaanpassung_1.3 Komplexvorhaben_Merkblatt | 61815}}

{{Modul IV_Klimaanpassung_1.4 Modellvorhaben_Merkblatt | 61814}}

Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023

Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023

Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023


Berechnungshilfe Finanzierungslücke (modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)


Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
  • Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale)
  • folgende Rechenschemata sind zu beachten:

TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten


Handbuch zum Förderportal

Login zum persönlichen Zugang im Förderportal

{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
 

Die allgemeinen Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Artikels
60 der VO (EU) Nr. 2021/1139 in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) Nr.
2021/1060 sind zu beachten. Dies ist auch der Fall, wenn durch die Begünstigten freiwillige
Publizitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Schilder, Druckerzeugnisse, Websites) erstellt werden.

Hinweise zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationspflichten aus den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid finden Sie im ‚Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des EFRE und JFT‘ unter Downloads bei Publizität und Logos im Förderzeitraum 2021-2027 im Servicebereich des Internetauftrittes der SAB.
 

Informationen zu den Publizitätsvorschriften
 

Formulare für die Bestätigung des Energieberatenden für Maßnahmen in Modul II - Energieeffizienzen: 

{{Modul II_Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Bestätigung Energieberatender | 61830}}

{{Modul II_Energieeffizienzen_Bestätigung Energieberatender für Vorhaben nach 1.3 und 1.4 | 61817}}


SAENA-Formulare für die Antragstellung:

Endenergieffizienzsteigerung und THG-Minderung für Vorhaben nach FRL EuK/2023
        SAE_501 

Förderfähige Kosten Weiterführung eines Kommunalen Energiemanagementssystems nach KomEMS Classic
        SAE_503

Förderfähige Kosten Einstiegsberatung kommunales Energiemanagement
        SAE_504

Berechnungshilfe förderfähige Ausgaben European Energy Award
        SAE_506

Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für Unternehmen
        SAE_508

Förderfähige Sachausgaben 1.2.a Treibhausgasmonitoring für Kommunen
        SAE_509


Formulare für Maßnahmen in Modul V - Zukunftsfähige Energieversorgung - zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023 

Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023

Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023


Weitere Formulare und Hinweise für die Antragstellung: 

Berechnungshilfe Finanzierungslücke (modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)

{{Fragenkatalog zur Klimaverträglichkeit | 69156}} (modulunabhängig)

Hinweis zur Klimaverträglichkeit: Infrastrukturmaßnahmen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens 5 Jahren aufweisen, müssen nach Vorgaben der EU klimaverträglich sein. Zur Sicherstellung dieser Vorgabe ist bei jeder Antragstellung der Fragenkatalog zu beantworten. In Abhängigkeit vom konkreten Projekt können auch weiterführende Angaben durch Sie erforderlich werden. Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass eine Entscheidung über Ihren Förderantrag erst nach Vorliegen aller Informationen und Unterlagen zur Klimaverträglichkeit zulässig ist.

Weitere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

 

Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung (Vordrucknummer: 60609)

Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen, zu beachten bzw. zu führen (§§ 97 ff. GWB):

{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}

{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}

{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentl. Auftragsvergaben | 68672}}
 

Die Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Kann die Förderung von PV-Anlagen in diesem Programm erfolgen?

Im Modul II - Energieeffizienzen ist die Förderung von PV-Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Modul V – Zukunftsfähige Energieversorgung ist die Förderung von PV-Anlagen im Rahmen der jeweiligen Aufrufe ausschließlich zum Eigenverbrauch möglich. Einzelheiten dazu regeln die konkreten Aufrufe. 

Können Leistungen schon vor Antragstellung/Vorhabenbeginn förderunschädlich beauftragt werden?

Bezüglich der Durchführung von Leistungen vor Vorhabenbeginn (Eingang des Antrags auf Zuwendung) gilt: 
Planungen, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks, die auch Zweck der Zuwendung sind und mitgefördert werden sollen (Arbeiten, die (Bau-) Vorhaben regelmäßig vorausgehen, damit überhaupt ein Förderantrag gestellt werden bzw. die Förderfähigkeit beurteilt werden kann) gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die Beauftragung eines Energieberaters dient der vorbereitenden Planung. Die hierauf entfallenden Ausgaben können daher als zuwendungsfähig anerkannt werden, sofern sie nicht den alleinigen Zweck der Zuwendung darstellen.
 

Antragstellung Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Antragstellung Modul 2 - Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Modul 4 - Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Modul 5 - Zukunftsfähige Energieversorgung
(Antragstellung im Modul 3 ist derzeit noch nicht möglich)

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.