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Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Zuschuss zur Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen

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Servicehotline Wirtschaft

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4910
0351 4910-1015
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder
  • Unterstützung zur Anpassung dieser Ideen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen
  • Eine Kombination mit dem Programm Markteinführungsdarlehen ist grundsätzlich möglich.

  • Schutz eigener FuE-Ergebnisse
  • Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
  • erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
  • Erlangung eigener Schutzrechte
  • Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
  • Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie
  • einmalige Teilnahme an einer Messe

  • gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
  • Angehörige der freien Berufe
  • nicht börsennotierte Unternehmen

  • In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße des Zuwendungsempfängers und dessen Existenzdauer gelten nachstehende Höchstsätze:
    • 40 % für mittlere Unternehmen
    • 50 % für kleine Unternehmen
    • 60 % für kleine und junge Unternehmen, d.h. Eintragung der Gründung innerhalb der vergangenen fünf Jahre
  • Zuwendungsfähige Ausgaben:
    • a) Mindestbetrag je Vorhaben: 5.000 EUR
    • b) Begrenzung der direkten Gesamtausgaben auf 200.000 EUR
    • c) Begrenzung einzelner direkter Ausgaben auf jeweils 50.000 EUR für
      • Personalausgaben einschließlich Arbeitgeberanteil
      • Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten
      • Erwerb von Instrumenten, Ausrüstung, Fremdleistungen und Sachausgaben zur Herstellung der Nullserie/Serienmuster
    • d) Begrenzung der indirekten Ausgaben
      • auf 7 % der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Ergänzend beträgt der Bonus weitere 10 Prozentpunkte, sofern:
    • das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt oder
    • das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet
 
  • Darüber hinaus gelten Maximalbeträge für einzelne Ausgabenpositionen, welche detailliert in der Richtlinie aufgeführt sind.

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal 
  • Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
  • Wichtige Hinweise:

    1. Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.

    2. Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.

    3. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u. a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.

    4. Der Durchführungszeitraum ist auf 15 Monate begrenzt.

{{FRL Markteinführung Zuschuss Infoblatt | 61737}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}

{{Erklärung Ökologische Nachhaltigkeit | 63601}}

{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}

Flyer Markteinführung_EFRE

Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis über das Förderportal  erstellen

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

Melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung im Förderportal an.

Klicken Sie auf die Kachel „Vorhaben“ und wählen Ihr Vorhaben aus.

Wählen Sie auf der Registerkarte “Aufgaben“ die gewünschte Option zu Auszahlungsantrag, Zwischennachweis oder  Verwendungsnachweis erbringen aus. 
 
Hinweis: Wenn Sie eine Zwischenauszahlung beantragen, dann nutzen Sie die Aufgabe „Zwischennachweis erbringen“, andernfalls ist die Aufgabe „Verwendungsnachweis erbringen“ zu nutzen.

Ich habe meinen Antrag elektronisch übermittelt. Was ist jetzt zu tun?

Nach elektronischer Übermittlung Ihrer Daten aus dem Förderportal ist der erstellte Verwendungsnachweis auszudrucken und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen über das Förderportal einzureichen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:
 
1.    Melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung im Förderportal an.
2.    Klicken Sie auf die Kachel „Vorhaben“ und wählen Ihr Vorhaben aus.
3.    Wählen Sie auf der Registerkarte “Aufgaben“ die Option "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" aus.
4.    Laden Sie Ihre Unterlagen im Eingabedialog hoch. Durch Betätigung des Buttons "Mitteilung/Unterlagen übermitteln“ werden die Unterlagen eingereicht.

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.


{{Tätigkeitsnachweis Personal Stundennachweis | 60607}}

{{Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 60609}}

{{Strukturfonds Originalen gleichgestellte Belege Wirtschaftsprüfertestat | 60612}}

  • In Abhängigkeit von der Sachlage findet eine einzelfallspezifische Bewertung der Innovationseigenschaft statt.
  • Bitte stellen Sie in Ihrem Antrag die Innovation des Vorhabens möglichst präzise dar.
  • Insbesondere folgende Indizien sprechen für das Vorliegen einer Innovation:
    • Alleinstellungsmerkmal
    • Neuheit auf dem Markt    
    • Übertreffen geltender (Industrie-) Normen
    • Besonderheiten bedingen ein Abheben von der Peergroup (bspw. Einsatz nachhaltiger Rohstoffe, energieeffizienter Verbrauch, geringe Schadstoff- und Emissionsbelastung oder Eignung zur Wiederverwertung und Recyclingfähigkeit)
    • Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes (z. B. Patent, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster) mit Ausnahme von Marken 
    • vorhergehende Inanspruchnahme eines Förderprogramms mit direktem Bezug zur Entwicklung des innovativen Produkts (z. B. Forschungs- und Entwicklungsprojektförderung)
    • Zuwendung aus Technologieförderprogrammen des Freistaates Sachsen
    • Zuwendungen aus Forschungs- und Innovationsförderprogrammen des Bundes
  • Marktneuheiten nichttechnischer Natur sind innovativ, wenn sie z. B. in den Bereichen der Kreativwirtschaft entstehen, sofern sie sich in der Folge auch als Input im Innovationsprozess anderer Wirtschaftsbereiche nutzen lassen.
  • Die Innovation muss nicht zwingend das Ergebnis unternehmenseigener Forschungs-/Entwicklungsleistungen sein. Entscheidend ist, dass dem Unternehmen die Nutzungsrechte für das Vorhaben obliegen.

  • Sofern lediglich ein vergleichbares Konkurrenzprodukt exisitiert, stellt dies eine typische Wettbewerbssituation dar, welche nicht zwingend zum Ausschluss der Förderung führt. 
  • Sofern hingegen mehrere vergleichbare Konkurrenzprodukte exisitieren, sind die Marktchancen des beantragten Vorhabens explizit im Förderantrag darzulegen und dessen Abgrenzung zu den Konkurrenzprodukten nachvollziehbar aufzuführen. Bei der Bewertung der Förderfähigkeit durch die SAB wird auch die Situation im Freistaat Sachsen berücksichtigt.

  • Eine einheitliche Definition existiert nicht.
  • Im Sinne dieser Förderung stellt die Nullserie den Abschluss der Vorserie dar und dient damit der letzten Überprüfung vor dem Eintritt in die Serienfertigung. 

Für die Bewertung maßgeblich ist, ob ein Produkt bereits gegen Entgelt zum Kauf angeboten wird (bspw. auf Messen oder im Internet).

  • Gültiger Tarifvertrag für die Branche des antragstellenden Unternehmens. Die Zahlung von Mindestlöhnen ohne Vorliegen eines gültigen Branchentarifvertrages ist für die Gewährung des Bonus nicht ausreichend. 
  • Nachweis der Tarifbindung:  Benennung des einschlägigen Tarifvertrags sowie der Mitgliedsnummer beim Arbeitgeberverband.
  • Nachweis tarifgleiche Vergütung: 

    1. Einreichung einer vergleichenden Gegenüberstellung der tatsächlich gezahlten Löhne mit der hypothetischen Vergütung bei Geltung des maßgebenden Tarifvertrages für jeden einzelnen Mitarbeiter.

    2. Alternativ - Bestätigung seitens Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers
  • Die tarifgemäße Bezahlung muss während des gesamten Durchführungszeitraumes (15 Monate) erfolgen.

  • Nachweis eines maßgeblichen Beitrags des beantragten Vorhabens zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit
  • Dies liegt vor, wenn das Vorhaben

    a) energieeffizient, ressourchenschonend bzw. ressourceneffizient ist

    b) möglichst niedrige umweltschädliche Emissionen erzeugt

    c) eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels bzw. eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Umweltrisiken bewirkt

    d) weitere sonstige Beiträge zum Umweltschutz leistet

  • keine; gemäß Bestimmungen kann der Fördersatz einmalig durch einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten optimiert werden
  • entweder durch den "Tarifbonus" oder den "Nachhaltigkeitsbonus"

Allgemeine Verwaltungskosten (Aufwendungen für den Betrieb einer Einrichtung):
 
  • Geschäftsleitung und / oder kaufmännische Leitung
  • Verwaltungspersonal
  • Personalwesen
  • Rechnungswesen
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Personalrat
  • Sanitätsdienst
  • Kommunikation (Internet, Telefon, Fax)
  • Grundstücksverwaltung (Reinigung, Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer/Abgaben, Sicherheitsausgaben, Entsorgung, Leasing, Pachten, Miete)
  • Versicherungen, Gebühren und Beiträge (IHK und Berufsgenossenschaft)
  • Wertverzehr der Gebäude und Einrichtungen, die der Verwaltung dienen
  • Porto, Verpackung und Fernmeldegebühren
  • Büroausstattung (Anschaffungsausgaben und Miete für Büromöbel, Kopierer, Verbrauchsmateria-lien [Briefumschläge, Druckerpatronen, Papier, Kopien], Computer, Drucker, Softwarelizenzen)
  • technische Ausstattung und EDV
  • Telefon- und Internetanschluss, inkl. Ausgaben für Domain- und Webserver
  • Publikationsdienst
  • Abonnements
  • Transporte (Aufwendungen für den Transport von Hilfsgütern und Anlagen)
  • Qualitätsmanagement
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter und Verbrauchsmaterial inkl. Fachliteratur, Recherchematerial und Abonnements
  • Weiterbildungskosten
  • Reisekosten
  • Arbeitsschutz und Sicherheit
  • Arbeitskleidung


Kosten für Support (Aufwendungen, die der Unterstützung der Verwaltung, sowie der Umsetzung und Bewertung von Projektergebnissen dienen):
 
  • Weiterbildung des Personals
  • Reisekosten
  • Support für technische Anlagen und Software
  • Wertverzehr der Anlagen
  • Wartung und Reparatur von Anlagen und Maschinen
  • Aufwendungen aus Wartungsverträgen

  • grundsätzlich nicht
  • Ausnahme bilden hierbei Anpassungen an dem beantragten Vorhaben, 
    • die im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung erforderlich sind und
    • die Lücke zwischen Prototyp und Produkt schließen und
    • dem Markt die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit unter Beweis stellen
  • Folglich zählen Machbarkeits- und Funktionstests sowie Konstruktionsarbeiten zu den Ausnahmen.
  • Die Entwicklungsarbeiten müssen grundsätzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sein.

  • Personalausgaben für die Geschäftsleitung und deren Assistenz sind ausgeschlossen
  • Personalausgaben einschließlich des Arbeitgeberanteils gemäß FRL Ziff. 5.2.2.2 bzw. FRL Ziff. 5.2.2.5 sind auf 50.000 EUR begrenzt
  • Eigenleistungen in Form von Personalkosten gemäß FRL Ziff. 5.2.2.6 sind förderfähig

  • förderfähig gemäß FRL Ziff. 5.2.2.5 ist lediglich die Erstellung eines Marketing- oder Vertriebskonzeptes
  • nicht förderfähig ist die Gestaltung, Erstellung und der Vertrieb von Prospekten, Flyern, Katalogen und sonstigen Werbemitteln sowie jegliche digitale Werbeformen

  • Bei Vorhaben deren alleiniger Fördergegenstand  Softwareprodukte/ IT-Anwendung (nach Prototyp) darstellen, sind folgende Ausgaben nach FRL Ziff. 5.2.2.6 förderfähig: 
    • die Anpassung und Verbesserung des Release Candidate (Prototyp), die im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung erforderlich sind,
    • die Ausgaben zur Schließung der Lücke zwischen Release Candidate und anwendungsbereiter Software,
    • den Beweis der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit.
  • Ausgaben nach Ziff. 5.2.2.2 und 5.2.2.7 sind ausgeschlossen. Hierzu zählen u. a. Ausgaben für Designleistungen (z. B. Fremdleistungen und Personalausgaben).

  • Dies ist der Zeitraum, in dem das Vorhaben gemäß Förderrichtlinie durchgeführt (Bestellung, Leistungserbringung) werden muss. 
  • Hinweis: Der Durchführungszeitraum ist auf maximal 15 Monate begrenzt, wobei eine Verlängerung ausgeschlossen ist. 
  • Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung findet unter der Voraussetzung statt, dass der Zuwendungszweck innerhalb dieser 15 Monate erfüllt wird.

  • Dies ist der Zeitraum, in dem die Rechnungen für zuwendungsfähige Ausgaben gestellt und bezahlt werden. 
  • Unter Berücksichtigung von einzelfallspezifischen Besonderheiten findet die Festlegung des Bewilligungszeitraums seitens der SAB statt.
  • Der Ausweis des Bewilligungszeitraums erfolgt im Zuwendungsbescheid.

  • Der Durchführungszeitraum ist auf 15 Monate beschränkt.