Mittelstandsrichtlinie - Kurzberatung
Mittelstandsrichtlinie - Kurzberatung
Zuschuss für Projektträger bei Unterstützung von Existenzgründungen oder Unternehmensübernahmen
Wichtiger Hinweis:
- Auf Grund der hohen Nachfrage sind die aktuell verfügbaren Haushaltsmittel leider erschöpft. Die Antragstellung nach der neuen Förderrichtlinie Beratungsförderung ist voraussichtlich ab Mitte Juli wieder möglich.
Die Mittelstandsrichtlinie ist zum 30.06.2024 ausgelaufen.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Förderrichtlinie Beratungsförderung - Kurzberatung.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Förderrichtlinie Beratungsförderung - Kurzberatung.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Personalausgaben und Beratungskosten
- bis zu 50 % Zuschuss zu Beratungskosten
- Der Einsatz organisationseigener Berater zur Unterstützung begünstigter kleiner und mittlerer Unternehmen KMU als auch natürlicher Personen vor Gründung bzw. Unternehmensübernahme.
- Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter
- Übersicht der beratenden Institutionen
- Förderung setzt sich zusammen aus Personalausgaben für den Berater (AG-Brutto nebst 15 % Personalgemeinkosten) und eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des AG-Brutto, höchstens jedoch 3.000 EUR
- pro Jahr können bis zu 130 Tagewerke mit bis zu 250 EUR bezuschusst werden, maximal jedoch 50 % der Beratungskosten
- im Falle der Koförderung durch Bund oder EU erfolgt eine Förderung nur, wenn sich ein Zuschuss in Höhe von mindestens 1.000 EUR errechnet
- Laden Sie sich die notwendigen Formulare hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihre Eingaben zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
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{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
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