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Beratungsförderung - Kurzberatung

Zuschuss für den Projektträger für die Beratung von KMU, Gründerinnen und Gründer zu kurzberatungsrelevanten Fragen

Wichtige Hinweise

Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Auf Grund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit leider keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wir bitten Sie um Verständnis und werden Sie weiter informieren.
Die Antragstellung nach der neuen Förderrichtlinie Beratungsförderung ist voraussichtlich ab Mitte Juli möglich.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​​​Förderung von Personalausgaben der Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter

  • Der Einsatz organisationseigener Berater zur Unterstützung begünstigter Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

  • Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, die als Projektträger im Interesse der KMU handeln

Hinweise:
Der Projektträger ist für die interne Qualitätssicherung der Beratungsleistungen verantwortlich. Dieser hat neben der Gewährleistung einer gleichbleibend hohen Beratungsqualität sicherzustellen, dass der Beratungserfolg überprüft werden kann. Dazu ist über jede Beratung, die in der Abrechnung erfasst wird, ein {{Kurzbericht | 61792}} anzufertigen. Auf Verlangen hat der Berater dem KMU oder dem Existenzgründer eine Kopie des Kurzberichts auszuhändigen.


Nicht gefördert werden:
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben.

  • Zwischen dem Erbringer einer geförderten Leistung und dem Antragsteller oder dem oder den Endbegünstigten darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
  • Eine Förderung organisationseigener Berater kann nur erfolgen, wenn sächsischen KMU ein kostenloser und diskriminierungsfreier, nicht von der Mitgliedschaft in der Organisation des Projektträgers abhängiger Zugang zu den Beratungsleistungen gewährt wird.
  • Im Erstantrag hat der Projektträger in geeigneter Form glaubhaft zu machen, dass bei den sächsischen KMU Bedarf für dieses Beratungsangebot besteht und die Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist.
  • Bei einem Wiederholungsantrag hat der Projektträger als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs die Ergebnisse des Vorjahres vorzulegen.

Zuschusshöhe und Auszahlung

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören die Personalausgaben für den Berater (Arbeitgeberbrutto zuzüglich 15 % Personalgemeinkosten) und eine Verwaltungskostenpauschale von 5 % des Arbeitgeberbrutto, maximal 3.000 Euro.

Handwerkskammern 
  • Der Zuschuss beträgt 8.500 Euro für jeden im Kalenderjahr vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Bei anteiliger Beschäftigung im geförderten Vorhaben verringert sich der Zuschuss entsprechend.

Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter
  • Pro abgerechnetem Tagewerk eines Beraters können 250 Euro gewährt werden, höchstens jedoch 130 Tagewerke pro Jahr.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Beantragung der Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises und ist ausschließlich über das Förderportal möglich.
 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine etwaige Förderung des Bundes ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Der Zuschuss verringert sich entsprechend für den Fall, wenn die öffentliche Förderung ansonsten insgesamt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen würde.

  • Antragstellung erfolgt ausschließlich im Förderportal
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Wichtige Hinweise:
  • Bei geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro gilt: Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die SAB oder nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
 
  1. Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
  2. Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
  3. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
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{{Informationsblatt KMU | 60300}}

{{Beratungsförderung - Kurzbericht Kurzberatung | 61792}}
 
{{Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Vordruck Titel | 12345}}

{{Vordruck Titel | 12345}}
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​​​​​​​{{Vordruck Titel | 12345}}

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Förderportal.

Bei Wiederholungsanträgen sind die Ergebnisse des Vorjahres für die Einschätzung des weiteren Bedarfs einzureichen (hochzuladen).

Hinweis:
Die Kundenkommunikation und die Bereitstellung von Unterlagen erfolgt ausschließlich über das Förderportal.
Wenn Sie weitere Hilfe zum Förderportal benötigen, nutzen Sie bitte unseren Förderportal Hilfebereich.

{{Vordruck Titel | 12345}}

{{Vordruck Titel | 12345}}
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​​​​​​​{{Vordruck Titel | 12345}}

Der Verwendungsnachweis ist ausschließlich über das Förderportal einzureichen.
 
  • Die kumulierten Werte der im Jahr durchgeführten Beratungen sind mit dem Verwendungsnachweis im Förderportal anzugeben.
  • Die Handwerkskammern laden den vom Bund geprüften Verwendungsnachweis bei Inanspruchnahme der Bundesförderung mit der Einreichung des Verwendungsnachweises über das Förderportal hoch.

Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, um den Verwendungsnachweis im Förderportal zu erstellen, nutzen Sie bitte unseren Förderportal Hilfebereich.

Ja, die Förderung des Bundes ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Der {{Kurzbericht | 61792}} enthält Datum und Dauer der Beratung, Angaben zum beratenen Unternehmen, Gegenstand und Ziel der Beratung sowie wesentliche Ergebnisse.

Nein, der {{Kurzbericht | 61792}} ist über jede Beratung, die in der Abrechnung erfasst wird, anzufertigen.
Die kumulierten Werte der im Jahr durchgeführten Beratungen sind mit dem Verwendungsnachweis im Förderportal anzugeben.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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