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EU-Projekt- und Netzwerkförderung

Erweiterung der Internationalisierung der sächsischen Hochschul- und Forschungslandschaft

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​Aktuelles:
  • Für das Jahr 2024 können wieder Fördermittel für den Fördergegenstand b) „Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation beantragt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: EuProNet-Anschubfinanzierung.
​Aktuelles:
  • Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel für den Fördergegenstand b) „Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation, aktuell ausgeschöpft sind. 
  • Im Jahr 2023 können für diesem Fördergegenstand keine Anträge mehr gestellt werden.

Was bietet mir das Förderprogramm?

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  • Unterstützung einer aktiven Teilnahme an europäischen Netzwerken und transnationalen Projekten zur Stärkung der Verbundforschung mit europäischen Partnern.

  • Maßnahmen zur Internationalisierung der sächsischen Hochschul- und Forschungslandschaft zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades Sachsens als innovativer Wissenschafts- und Forschungsstandort
  • Fördergegenstände im Einzelnen:
    • a) Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation, in denen das SMWK Partner ist, z.B. Europäische Forschungsnetzwerke (ERA-Nets)
    • b) Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation,
    • c) Unterstützung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation, z.B. Europäische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs)
  • Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:
    • Personalausgaben/-kosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese in dem Projekt beschäftigt sind
    • Sachausgaben/-kosten, soweit sie für die Durchführung des Vorhabens als notwendig nachgewiesen werden und nicht die erforderliche Grundausstattung betreffen
    • Reisekosen
    • Ausgaben/Kosten für Fremdleistungen, sofern sie für die Durchführung des Projektes als notwendig nachgewiesen werden, sollten im Regelfall 20 Prozent der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen
    • Bei Abrechnung auf Ausgabenbasis: Investitionen für ausschließlich vorhabenspezifische Ausrüstungen (keine Baumaßnahmen), sofern diese nicht die erforderliche Grundausstattung betreffen und nach Ende des Bewilligungszeitraums im Rahmen der Zweckbindungsfrist ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich Forschung und Lehre eingesetzt werden
    • Bei Abrechnung auf Kostenbasis: Kosten für Abschreibungen auf vorhabenspezifische Ausstattungs-und Ausrüstungsgegenstände, Personal- und Sachgemeinkosten sofern nicht eine pauschalierte Abrechnung zugelassen ist
    • Ausgaben/Kosten für Patentierung

  • Ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus staatlich finanzierten Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Sächs. Hochschulfreiheitsgesetz, Forschungszentren, institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz im Freistaat Sachsen, sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen im An-Institutsstatus.

  • Es muss ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse des Freistaates Sachsen an der Durchführung der Maßnahme bestehen.
  • Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte stellen zusätzliche Vorhaben der Antragsteller dar und dürfen grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, die für die Bearbeitung der Forschungsprojekte erforderliche Grundausstattung mit eigenen Mitteln zu sichern.
  • Weitere Details ergeben sich aus der Anlage zum Antragsformular entsprechend Ziffer IV der Richtlinie.

  • Zuschuss zu förderfähigen Projektkosten grundsätzlich als Anteilfinanzierung, Vollfinanzierung bis maximal 100 % auf Antrag möglich
  • Förderfähigkeit nur für im Bewilligungszeitraum anfallende Ausgaben/Kosten 
  • Keine Förderung bei Unterstützung desselben Vorhabens des Antragstellers mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen 

  • Schriftliche Antragstellung bei der SAB unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare
  • Die Vorhaben dürfen erst nach Entscheidung der SAB über das Vorhaben begonnen werden. 
  • a) Fördergegenstand Durchführung von Forschungsprojekten:
    • Einreichung der Projektskizzen bzw. Projektanträge für ein FuE-Verbundprojekt, in dem sächsische Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen Partner sind, beim Callbüro des EU-Instrumentes (z.B. ERA-Net)
    • Bewertung und bestenfalls Förderempfehlung durch ein internationales Gutachtergremium in einem zweistufigen Evaluierungsverfahren
    • Danach kann Aufforderung des SMWKT zur Antragstellung auf Förderung bei der SAB erfolgen.
  • b) Fördergegenstand Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten: 
    • Einreichung der Anträge bei der SAB
    • Vorlage der durch die Europäische Kommission geplanten Ausschreibung im Rahmen wettbewerblicher EU-Initiativen bei der SAB
  • c) Fördergegenstand Unterstützung von Netzwerkaktivitäten: 
    • Einreichung der Anträge bei der SAB
    • Vorlage der Förderempfehlung der Europäischen Kommission bzw. des Europäischen Technologieinstituts im Rahmen wettbewerblicher EU-Initiativen als Bestandteil des Antrags

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise | 60870}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise| 60871}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{FoProFö/EuProNet_Antrag (AZA-f) | 63108}}

{{FoProFö/EuProNet_Antrag (AZK-f) | 63109}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

Weitere Unterlagen gemäß Seite 11 (AZA-f) bzw. 12 (AZK-f) des Antragsformulars

Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag zur Forschungsförderung das Steckbriefformular bei der SAB ein. Die Angaben im Steckbriefformular werden vom SMWK zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit benötigt.

{{Auszahlungsantrag_Zuschuss | 61323}}

{{Stundennachweis Technologieförderung | 60374}}

{{Verwendungsnachweis (Muster 4 zu § 44 SäHO) | 61325}}

{{Indikatoren der Förderung für den wissenschaftlichen Bereich | 63148}}​​​​​​