Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen
Was bietet mir das Förderprogramm?
Das Programm enthält derzeit vier Module:
- Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
(nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen) - Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. - Modul 3: Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
+ + Derzeit noch nicht in Kraft, Informationen folgen + + - Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Gefördert werden Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung Gefördert werden Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Die Projekte müssen dabei in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF) umgesetzt werden (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig). Veröffentlichung des 1. Förderaufrufes vom 7. Dezember 2023 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundssätzlicher Bedeutung für das Mitteldeutsche Revier zum Thema Ausbau von Leitungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff (Aufrufnummer 1/2023)
Veröffentlichung des 2. Förderaufrufes vom 27. Juni 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Vorhaben zur Errichtung intelligenter Hausanschlussstationen (iHast) der Digitalisierungsstufen 4, 5 und 6 in bestehenden, zu erweiternden und neu zu errichtenden Fernwärme- und Fernkältenetzen (Aufrufnummer 2/2024)
Veröffentlichung des 3. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Energieinfrastruktur für grüne Gase (Aufrufnummer: 3/2024)
Veröffentlichung des 4. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Produktionsanlagen zur Erzeugung von grünen Gasen (Aufrufnummer: 4/2024)
• Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul
- Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% (Modul 1 - Forschung 100%) der förderfähigen Ausgaben.
- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten:
- SAB Sachsenkredit "Universal" - Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (für KMU`s und Existenzgründer)
- Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
- Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses
Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen.
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
- Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Wichtige Hinweise:
- Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
- Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
- Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.
Modul 4 - Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Modul 5 - Zukunftsfähige Energieversorgung
(Antragstellung im Modul 3 ist derzeit noch nicht möglich)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klima FRL EuK/2023)
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO)
Leitlinien für Regionalbeihilfen (ABl. C 153 vom 29.04.2021, S. 1)
Leitlinien für Regionalbeihilfen (ABl. C 153 vom 29.04.2021, S. 1) – Anhänge
Veröffentlichung des 1. Förderaufrufes vom 7. Dezember 2023 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundssätzlicher Bedeutung für das Mitteldeutsche Revier zum Thema Ausbau von Leitungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff (Aufrufnummer 1/2023)
Veröffentlichung des 2. Förderaufrufes vom 27. Juni 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Vorhaben zur „Errichtung intelligenter Hausanschlussstationen (iHast) der Digitalisierungsstufen 4, 5 und 6 in bestehenden, zu erweiternden und neu zu errichtenden Fernwärme- und Fernkältenetzen (Aufrufnummer 2/2024)
Veröffentlichung des 3. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Energieinfrastruktur für grüne Gase (Aufrufnummer: 3/2024)
Veröffentlichung des 4. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Produktionsanlagen zur Erzeugung von grünen Gasen (Aufrufnummer: 4/2024)
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}
{{Modul II - Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Bestätigung Energieberatender | 61830}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Merkblatt | 61831}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a bis e_nichtinvestive Maßnahmen_Merkblatt | 61839}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a VorKEM_Merkblatt | 61832}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a Beratung Effiziente Mobilität_Merkblatt | 61837}}
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{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2b Unternehmensnetzwerke_Merkblatt | 61834}}
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{{Modul IV_Klimaanpassung_1.1 _Investitionen_Merkblatt | 61816}}
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{{Modul IV_Klimaanpassung_1.3 Komplexvorhaben_Merkblatt | 61815}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.4 Modellvorhaben_Merkblatt | 61814}}
Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetze
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Merkblatt zur Berechnung der Finanzierungslücke bei Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetze
Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in Energieinfrastruktur
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Merblatt zur Berechnung der Finanzierungslücke bei Investitionen in Energieinfrastruktur
Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in Wasserstofferzeugung und -netzinfrastruktur
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Merblatt zur Berechnung der Finanzierungslücke bei Investitionen in Wasserstofferzeugung und -netzinfrastruktur
Zum 1. Förderaufruf vom 7. Dezember 2023:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Zum 2. Förderaufruf vom 27. Juni 2024:
{{Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung | 61850}}
zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Zum 3. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 3. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Zum 4. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 4. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 4. Aufruf
Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
- Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale)
- folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
Handbuch zum Förderportal
Login zum persönlichen Zugang im Förderportal
{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
Flyer Klimawandelanpassung
Flyer Energieeffizienz
60 der VO (EU) Nr. 2021/1139 in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) Nr.
2021/1060 sind zu beachten. Dies ist auch der Fall, wenn durch die Begünstigten freiwillige
Publizitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Schilder, Druckerzeugnisse, Websites) erstellt werden.
Hinweise zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationspflichten aus den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid finden Sie im ‚Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des EFRE und JFT‘ unter Downloads bei Publizität und Logos im Förderzeitraum 2021-2027 im Servicebereich des Internetauftrittes der SAB.
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
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{{Modul II - Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Bestätigung Energieberatender | 61830}}
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Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetze
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in Energieinfrastruktur
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in Wasserstofferzeugung und -netzinfrastruktur
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Merkblätter mit Hinweisen zu den jeweiligen Berechnungshilfen zur Finanzierungslücke finden Sie unter "Merkblätter/Infoblätter/Flyer".
Zum 1. Förderaufruf vom 7. Dezember 2023:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Zum 2. Förderaufruf vom 27. Juni 2024:
{{Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung | 61850}}
zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Zum 3. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 3. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Zum 4. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 4. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 4. Aufruf
Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
- Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale)
- folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
Handbuch zum Förderportal
Login zum persönlichen Zugang im Förderportal
{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
Flyer Klimawandelanpassung
Flyer Energieeffizienz
Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen, zu beachten bzw. zu führen (§§ 97 ff. GWB):
{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}
{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentl. Auftragsvergaben | 68672}}
Im Modul II - Energieeffizienzen ist die Förderung von PV-Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Modul V – Zukunftsfähige Energieversorgung ist die Förderung von PV-Anlagen im Rahmen der jeweiligen Aufrufe ausschließlich zum Eigenverbrauch möglich. Einzelheiten dazu regeln die konkreten Aufrufe.
Können Leistungen schon vor Antragstellung/Vorhabenbeginn förderunschädlich beauftragt werden?
Bezüglich der Durchführung von Leistungen vor Vorhabenbeginn (Eingang des Antrags auf Zuwendung) gilt:
Planungen, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks, die auch Zweck der Zuwendung sind und mitgefördert werden sollen (Arbeiten, die (Bau-) Vorhaben regelmäßig vorausgehen, damit überhaupt ein Förderantrag gestellt werden bzw. die Förderfähigkeit beurteilt werden kann) gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die Beauftragung eines Energieberaters dient der vorbereitenden Planung. Die hierauf entfallenden Ausgaben können daher als zuwendungsfähig anerkannt werden, sofern sie nicht den alleinigen Zweck der Zuwendung darstellen.
Modul 4 - Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Modul 5 - Zukunftsfähige Energieversorgung
(Antragstellung im Modul 3 ist derzeit noch nicht möglich)