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Heilberufe – Fachärztliche Weiterbildung sowie Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Teile A und B der RL Heilberufe)

Nachwuchskräfte zur flächendeckenden fachärztlichen Versorgung gewinnen

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Bildung und Soziales

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Finanzielle Unterstützung zur Nachwuchsgewinnung und Wiederbesetzung freier Facharztstellen 
  • Zuschüsse zwischen 50 % und 90 % zu den zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für fachärztliche Weiterbildungen sowie  eine landesweite Koordinierungsstelle bzw. regionale Organisationen im Verbund

  • Teil A Förderung der fachärztlichen Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten (Weiterzubildenden) in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin, sofern der Bedarf vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angezeigt ist
  • Teil B Förderung von Verbünden zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

A fachärztliche Weiterbildung:
 
  • Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser
  • Landkreise und Kreisfreie Städte

B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung:
 
  • Sächsische Landesärztekammer
  • Natürliche und juristische Personen, die Träger oder Verwalter von bestehenden oder zu errichtenden reionalen Weiterbildungsverbünden sind
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Teil A fachärztliche Weiterbildung

Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin:
 
  • Weiterzubildende sind auf einer zusätzlichen Weiterbildungsstelle für einen mindestens sechsmonatigen Weiterbildungsabschnitt zu beschäftigen
  • Alle planmäßigen fachärztlichen Weiterbildungsstellen des Zuwendungsempfängers sind zum Zeitpunkt der Antragstellung besetzt
  • Erklärung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen im vertragsärztlichen Bereich bevorzugt im ländlichen Raum aufzunehmen
  • Weiterzubildende sind zur weiterbildungsbegleitenden Vermittlung von fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten unter Fortzahlung der Vergütung an 5 Arbeitstagen pro Jahr von der Arbeit freizustellen
  • Die Zuwendungen und der Eigenanteil ist in voller Höhe für die Entgeltzahlung der Weiterzubildenden zu verwenden

Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten des öffentlichen Gesundheitswesens oder Hygiene und Umweltmedizin:
 
  • Beschäftigung von Weiterzubildenden, die bislang nicht über eine fachärztliche Qualifikation für die Fachgebiete öffentliches Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin verfügen
  • Verpflichtung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren
  • Verpflichtung des Zuwendungsempfängers oder einer anderen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens im Freistaat Sachsen, die Fachärztin oder den Facharzt mindestens 60 Monate, nachdem sie oder er zum Führen der Facharztbezeichnung in den Gebieten des öffentlichen Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin befugt ist, weiter zu beschäftigen

Teil B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung
 
  • Konzept zum Betrieb einer landesweiten Geschäftsstelle bzw. Konzept zur regionalen Organisation fachärztlicher Weiterbildungen im Verbund
  • Detaillierter Tätigkeitsbericht einmal pro Jahr

Teil A Fachärztliche Weiterbildung

  • Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses 
  • Zuwendung wird auf Grundlage einer Pauschale für die Personalausgaben des Weiterzubildenden gewährt
  • Zuschuss beträgt je nach Fördergegenstand bis zu 4.000 EUR bzw. bis zu 2.700 EUR pro Monat für die ärztliche Tätigkeit der oder des Weiterzubildenden in Vollzeit (40 Wochenarbeitsstunden) 
  • Anteilige Reduzierung der Pauschale bei einer ärztlichen Tätigkeit, die keinen ganzen Kalendermonat umfasst, oder in Teilzeit absolviert wird
  • Eigenmittelanteil (auch durch Drittmittel möglich) in Höhe von mindestens 30 % bzw. 50 % je nach Fördergegenstand


Teil B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

  • a) Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses 
    • Zuwendung wird auf Grundlage einer Personal- und Sachausgabenpauschale einer Fachkraft gewährt
    • Zuschuss beträgt je nach Fördergegenstand eine Höhe von 3.900 EUR bzw. 1.500 EUR bei einer Tätigkeit in Vollzeit (40 Wochenarbeitsstunden)
    • Anteilige Reduzierung der Personalausgabenpauschale bei Tätigkeiten, die keinen ganzen Kalendermonat umfassen
    • Zuwendung für Sachausgaben beträgt 15 % der Personalausgabenpauschale
    • Eigenmittelanteil (auch durch Drittmittel möglich) in Höhe von mindestens 10 %
 
  • b) Zuwendung für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben, jedoch maximal 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger innerhalb von 36 Monaten

Für jedes Vorhaben ist ein separater Förderantrag zu stellen.

Teil A Fachärztliche Weiterbildung
 
  • Anträge sollen zwei Monate vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit des oder der Weiterzubildenden bzw. zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitswesen bei der SAB eingereicht werden

Teil B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung
 
  • Die Anträge für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen bis zum 30.09. (Beginn der Vorhaben in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres) und bis zum 30.03. (Beginn der Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres) bei der SAB eingereicht werden.
  • Dem Antrag sind je nach Fördergegenstand folgende Unterlagen beizufügen:
    • Konzept zum Betrieb einer landeweiten Geschäftsstelle oder
    • Konzept zur regionalen Organisation fachärztlicher Weiterbildungen im Verbund
    • Fundierte Bewertung der Geschäftsstelle

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​​​​​​​{{Heilberufe_RL_Abschnitt B_Antrag | 64261}}

​​​​​​​{{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}

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