Integrative Maßnahmen
Integrative Maßnahmen
Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Wichtige Hinweise
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben
- Zuwendungen bis max. 140.000,00 EUR pro Jahr, für flächendeckende Projekte bis zu 500.000,00 EUR
- Zuwendungen für Spracherwerb bis zu 100,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Verwaltungsausgabenpauschale von 10,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr
- A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
- B - Integrationsfördernde Einzelprojekte
- C - Integrationsfördernde Kleinprojekte
- D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
- E - Spracherwerb und Verständigung
- F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
- eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
B - Integrationsfördernde Einzelprojekte
- eingetragene Vereine, Verbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- wissenschaftliche Einrichtungen, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind
C - Integrationsfördernde Kleinprojekte
- eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
- eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
E - Spracherwerb und Verständigung
- Sprachkursträger
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Volkshochschulen und Träger der freien Wohlfahrtspflege, die juristische Personen des Privatrechts sind
F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
- eingetragene Vereine, Verbände, Volkshochschulen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- wissenschaftliche Einrichtungen, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind
- anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
- die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung im Freistaat Sachsen haben
- die Projektmaßnahmen von der Vereinsarbeit und -tätigkeit abgegrenzt werden
- der Zuwendungsempfänger nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Gesetztes über den Verfassungsschutz im Freitstaat Sachsen vom 16. Oktober 1992 in der jeweils geltenden Fassung unterhält oder födert.
- sich der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die geförderten Maßnahmen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
Zusätzliche Voraussetzungen bei:
A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
- Bedarf ist sachsenweit abzudecken
- Vereinbarung der Träger zur sachsenweiten Bedarfsabdeckung und Verwendung von standortübergreifenden Standards
D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
- individuelles Konzept zur Matching- und Koordinierungsstelle für Patenschaften inkl. Hilfestellung bei der Definition von gemeinsamen Zielen einzelner Patenschaften, zu Vorbereitung- und Qualifizierungsmaßnahmen, Supervision und Konfliktberatung für Paten, zu Vernetzungsangeboten und Austauschmöglichkeiten für Patenschaften sowie zur Evaluation und Messung der Wirksamkeit der Patenschaften oder des Mentorings.
E - Spracherwerb und Verständigung
Sprachkurse
- Sprachkurse sind durch Antragsteller/Zuwendungsempfänger selbst durchzuführen
- Bestätigung der Teilnahmeberechtigungen gemäß Richtlinie Säule E, Ziffer IV Nr. 2 c)
- Kooperationsvereinbarung bei Kursen in einer Justizvollzugsanstalt
- Kursdurchführung gemäß veröffentlichtem Curriculum
- Teilnehmer sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
- Kooperationsvereinbarung bei Kursen in Aufnahmeeinrichtung
- Träger muss Erfahrungen in der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung von Menschen mit Einwanderungserfahrungen sowie in der Erwachsenenqualifizierung in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache besitzen
- Erstorientierungskurse bestehen aus 2 Teilen "Alltagsorientierung" und "Soziale Orientierung" mit je 15 Unterrichtsstunden und Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern
- Teilnehmer sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit Wohnsitz in Sachsen
- wöchentlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- regelmäßig wiederkehrende Angebote
- Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 10,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr (für z. B. Büromaterial, Post und Telekommunikation usw.)
- Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) zuwendungsfähig - Eingruppierungsmatrix
Zuschusshöhe und Auszahlung
A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
- Zuwendung in Höhe von 90,00 % (gemeinnützige eingetragene Vereine 95,00 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
B - Integrationsfördernde Einzelprojekte
- Zuwendung in Höhe von 90,00 % (gemeinnützige eingetragene Vereine 95,00 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 140.000,00 EUR pro Jahr - bei flächendeckenden Projekte bis maximal 500.000,00 EUR
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
- Zuwendung in Höhe von 90,00 % (gemeinnützige eingetragene Vereine 95,00 % ) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000,00 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
- Zuwendung in Höhe von 90,00 % (gemeinnützige eingetragene Vereine 95,00 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000,00 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
E - Spracherwerb und Verständigung
Sprachkurse
- Zuwendung in Höhe von bis zu 100,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000,00 EUR pro Jahr
- Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises
- Zuwendung in Höhe von 1.900,00 EUR pro Kurs (30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
- Auszahlung nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides ohne Antrag
- Zuwendung in Höhe von 90,00 % (gemeinnützige eingetragene Vereine 95,00 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000,00 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
Kofinanzierungen von Bundes- oder EU-Programmen
- Zuwendung in Höhe des Kofinanzierungsanteils, die gesamte Förderung darf maximal 90,00 % betragen
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
- Zuwendung in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einzureichen.
Antragstellung grundsätzlich per E-Mail an integrative_massnahmen@sab.sachsen.de
Stichtage/Fristen:
A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
- bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr
- bis 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr
C - Integrationsfördernde Kleinprojekte
- fortlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll und mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes
Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird
D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
- bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr
E - Spracherwerb und Verständigung
Sprachkurse
- fortlaufende Antragstellung
Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird
- fortlaufende Antragstellung
Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird
- bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr
F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
Kofinanzierungen von Bundes- oder EU-Programmen
- fortlaufende Antragstellung
- nach Erlass einer entsprechenden Förderbekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Leitfaden zu Fördersäule B
Leifaden zu Fördersäule C
Leitfaden zu Fördersäule D
Leitfaden zu Fördersäule E (Erstorientierungskurse)
Leitfaden zu Fördersäule Ea (Sprachkurse in den sächsischen Justizvollzugsanstalten)
Leitfaden zu Fördersäule Ec
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln kann eine Förderentscheidung voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein.
{{Integration Antrag | 60691}}
{{Projektkonzeption_Antrag | 61901}}
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
B - Integrationsfördernde Einzelprojekte - Bewertungskriterien
{{Integration Antrag | 60691}}
{{Projektkonzeption_Antrag | 61901}}
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
C - Integrationsfördernde Kleinprojekte - Bewertungskriterien
Nutzen Sie gern bis spätestens zum 30. September 2024 die Möglichkeit für die Antragstellung mit einer Projektumsetzung längstens bis zum 31. Dezember 2024. Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird
{{Integration Antrag | 60691}}
{{Projektkonzeption_Antrag | 61901}}
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
{{Integration Antrag | 60691}}
{{Projektkonzeption_Antrag | 61901}}
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
E - Spracherwerb und Verständigung
- Sprachkurse
{{Integration Antrag Sprachkurs | 62350}}
{{Integration Anlage Anwesenheitsliste Sprachkurse | 62352}}
{{Integration Anwesenheitsliste Sprachkurse | 62351}}
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}} - nur bei Beantragung des erhöhten
Kostenerstattungssatzes gemäß Ziffer 3.1.2 des Antrages
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
- Orientierungskurse - Curriculum
Nutzen Sie gern bis spätestens zum 30. September 2024 die Möglichkeit für die Antragstellung mit einer Projektumsetzung längstens bis zum 31. Dezember 2024. Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gehen wir davon aus, dass eine Aussage zur Umsetzung von Projekten in 2025 voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein wird
{{Integration Antrag EOK | 62195}}{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
- Sprach-Lern-Räume
{{Integration Antrag | 60691}}
{{Projektkonzeption_Antrag | 61901}}
{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
Eine Antragstellung in dieser Fördersäule ist derzeit aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht möglich
Kofinanzierungen von Bundes- oder EU-Programmen
- Eine Antragstellung in dieser Fördersäule ist derzeit nicht möglich.
Modellvorhaben
- Antragstellung in dieser Fördersäule nur nach entsprechender Förderbekanntmachung des SMS
- RL Integrative Maßnahmen Teil 1: die Dokumente finden Sie hier
- RL Integrative Maßnahmen Teil 3: die Dokumente finden Sie hier
- RL Integrative Maßnahmen Teil 4: die Dokumente finden Sie hier
- RL Integrative Maßnahmen Teil 5: die Dokumente finden Sie hier
Für Zuwendungsbescheide mit Datum ab 24.11.2023 sind folgende Dokumente zum Verwendungsnachweis einzureichen:
A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
{{Integration Verwendungsnachweis | 62179}}
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
B - Integrationsfördernde Einzelprojekte
{{Integration Verwendungsnachweis | 62179}}
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
Indikatoren Fördersäule B
C - Integrationsfördernde Kleinprojekte
{{Integration Verwendungsnachweis | 62179}}
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
IIndikatoren Fördersäule C
D - Patenschafts- und Mentoringprojekte
{{Integration Verwendungsnachweis | 62179}}
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{Integration Indikatoren Patenschafts- und Mentoringprojekte | 62171}}
E - Spracherwerb und Verständigung
- Sprachkurse
{{Integration Verwendungsnachweis Sprachkurse JVA | 62354}}
{{Integration Indikatoren Sprachkurse JVA | 62353}}
- Orientierungskurse
{{Integration Teilnehmerübersicht EOK | 62233}}
{{Integration Indikatoren EOK | 62232}}
- Sprach-Lern-Räume
{{Integration Verwendungsnachweis | 62179}}
{{Projektbericht_VN | 61900}}
{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}
{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
{{Integration Indikatoren Sprach-Lern-Räume | 62172}}
F - Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
Kofinanzierungen von Bundes- oder EU-Programmen
Die Dokumente stehen Ihnen zur gegebenen Zeit hier zur Verfügung.
Modellvorhaben
Die Dokumente stehen Ihnen zur gegebenen Zeit hier zur Verfügung.