Förderung innovativer Vorhaben zur Schaffung eines klimaneutralen Wohngebäudebestands - FRL KliWob
Durchführung von Fördermaßnahmen für investive und modellhafte Maßnahmen zur Schaffung eines klimaneutralen und bezahlbaren Wohngebäudebestands
Wichtige Hinweise
- Einreichung der Projektideen ab Mitte Januar bis 15.04.2026 möglich
- Antragstellung nach positivem Votum zur Projektidee voraussichtlich ab Sommer 2026
- Pressemitteilung mit Programmaufruf des Staatsministeriums vom 7. Januar 2026
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Durchführung von Fördermaßnahmen für investive und modellhafte Maßnahmen zur Schaffung eines klimaneutralen und bezahlbaren Wohngebäudebestands
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Umsetzung innovativer Bauverfahren und/oder -materialien zur energetischen Ertüchtigung von Wohngebäuden, auch im Bereich besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder Baudenkmälern, sofern eine Wohnraumnutzung beabsichtigt ist,
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Förderung von ressourcen- und energieeffizientem Wohnraum
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Aufzeigung von innovativen und übertragbaren Wege hin zu einem klimaneutralen Wohngebäudebestand
- ressourcen- und energieeffizienter Wohnraum, vorrangig im Kontext von Umnutzung, Erweiterung (z. B. durch Umbau, Anbau oder Aufstockung) oder Erschließung von Innenentwicklungspotentialen (z. B. durch Lückenschluss oder Nachverdichtung)
- kommunale, genossenschaftliche und privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen, private Bauherren, Vereine sowie Wohneigentümergemeinschaften
- Zuwendungsfähige Maßnahmen müssen über den allgemein anerkannten Stand der Technik hinausgehen und einen nachgewiesenen innovationsbedingten Mehraufwand im Vergleich zu einer marktüblichen Standardlösung aufweisen
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positives Votum der Fachjury erforderlich
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Lage des Gebäudes im Freistaat Sachsen
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Sonstige Förderprogramme oder Finanzhilfen des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union oder von Kommunen sind für das Vorhaben vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sofern die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden, ist eine Kombination der Zuwendung mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstquote zulässig.
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bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben, jedoch maximal in Höhe von 25 Prozent der Gesamtausgaben.
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Die Zuwendungshöhe ist auf 1,5 Mio. EUR (Obergrenze) begrenzt.
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Von der Förderung ausgenommen sind Vorhaben mit einer Zuwendungshöhe von weniger als 300 000 Euro (Untergrenze)
Ab Mitte Januar Einreichung von Projektideen über das Förderportal der SAB möglich, die durch eine Fachjury bewertet und zur Förderung vorgeschlagen werden.
Nach Mitteilung des positiven Votums ist die konkrete Antragstellung ebenfalls über das Förderportal möglich.
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) (Vordrucknummer: 64005)
Der Zuwendungsempfänger hat auf einer Bautafel auf den Finanzierungsanteil des Freistaates Sachsen wie folgt hinzuweisen (Hinweis): "Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."
Neben dem Text ist das Landessignet des Freistaates Sachsen zu platzieren. Für die Gestaltung des Landessignets ist die Wappenverordnung vom 4. März 2005 (SächsGVBI. S. 40) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
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Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Hinweis durch eine permanente Erläuterung an sichtbarer Stelle zu ersetzen (mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist). |
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Bei allen Pressemitteilungen und Informationsdrucksachen über das Vorhaben ist über die Mittelherkunft mit folgendem Text hinzuweisen: „Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. |
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB. Der Link zur Antragstellung wird ab Mitte Januar hier zur Verfügung gestellt.
Antragsanlage zum Hochladen im Förderportal
{{2. Förderaufruf „Wegweiser-Projekte: klimaneutral und bezahlbar wohnen“| 63400}}
Die Beantragung von Auszahlungen ist über das Förderportal vorzunehmen. Die Funktion wird zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.