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Richtlinie Berufliche Bildung - Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU)

Ausbildung im Handwerk stärken

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Wichtige Hinweise

  • Dieses Programm steht für eine Antragstellung nicht mehr zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.
  • Die Förderung Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) wird ab dem 01.07.2022 über die Landesrichtlinie Berufliche Bildung vom 28.02.2022 geregelt.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Gewährleistung einer hochwertigen betrieblichen Berufsausbildung für Auszubildende
  • Vermittlung vertiefter Kompetenzen, um damit der aktuellen und künftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu entsprechen
  • Verbreiterung der betrieblichen Grundausbildung und Vertiefung von Fachkenntnissen

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung
  • Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden

  • Zuwendungsempfänger sind die sächsischen Handwerkskammern
  • Möglichkeit der Weiterleitung der Zuwendung an Organisationen des Handwerks oder von den Kammern für die Durchführung der ÜLU anerkannte Berufsbildungseinrichtungen
  • Zielgruppe sind Auszubildende im Freistaat Sachsen

  • Zuwendungsfähig sind anerkannte Lehrgänge im Handwerk der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und der Fachstufe (2. - 4. Ausbildungsjahr) sowie anerkannte Lehrgänge der Stufenausbildung (ST) in Bauberufen
  • Auszubildende müssen in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden, die Ausbildungsverträge müssen in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse gemäß § 28 HwO bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein
  • Im Rahmen von betrieblichen Einzelumschulungen ist eine Förderung durch die in Frage kommenden gesetzlichen Kostenträger (zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter; Rentenversicherung; Berufsgenossenschaft) auszuschließen. Umschüler sind nur förderfähig, wenn eine entsprechende formlose Bestätigung des Kostenträgers mit dem Antrag eingereicht wird, dass keine anderweitigen Fördermöglichkeiten bestehen. 
  • Nicht gefördert werden Lehrgänge und Unterbringung für Berufsausbildungsverhältnisse bei Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Form ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regie- oder Eigenbetriebe). Förderfähig hingegen sind jedoch alle öffentlichen Unternehmen, die in privatrechtlicher Form organisiert sind. 

  • Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege von Pauschalen (Standardeinheitskosten) für Lehrgangskosten pro Teilnehmer und Lehrgang oder pro Teilnehmer und Lehrgangswoche sowie einer Pauschale für Unterbringungskosten pro Teilnehmer und Lehrgangswoche gewährt.
  • Die Höhe der Pauschalen ist den Fördertabellen mit den im Freistaat Sachsen förderfähigen Lehrgängen der Grund- und Fachstufe zu entnehmen. Diese werden den sächsischen Handwerkskammern in regelmäßigen Abständen von der  Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt. 

  • Die Veranstalter der Lehrgänge stellen ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses bei der zuständigen Handwerkskammer bis zum 1. November für das Folgejahr. 
  • Die Handwerkskammer fasst die Anträge der Veranstalter der Lehrgänge mit dem eigenen Antrag zu einem Gesamtantrag zusammen und reicht diesen bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres bei der Bewilligungsstelle ein. 

{{ÜLU Antrag | 60852}}

{{ÜLU_Zahlungsanforderung | 62070}}

{{ÜLU_Verwendungsnachweis | 62068}}

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.