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SMK-ESF-Plus-Richtlinie - Schülercamps

Bringen Sie mit uns Ihr Schülercamp auf den Weg

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Durchführung der außerschulischen, in der Ferienzeit stattfindenden Camps für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 12

  • Durchführung von Vorhaben:
    • Zur Erhöhung der Lernmotivation
    • Zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
    • Zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen
    • Zur individuellen Förderung
 
  • Eine begründete Nachbetreuung im Anschluss an die Teilnahme an einem Schülercamp ist im Umfang von bis zu drei Stunden je Schüler und Monat für einen Zeitraum von längstens 6 Monaten möglich.
    • Die Durchführung des Schülercamps und die maximal zwei erneuten Teilnahmen beim gleichen Träger dürfen nicht in denselben Ferien stattfinden.
    • Schülercamps und Bildungscamps (REACT-EU) des Förderzeitraums 2014 bis 2020 bleiben bei der Betrachtung unberücksichtigt.

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

  • Projekte finden außerhalb des Unterrichts und schulischer Angebote und Veranstaltungen statt.
  • Ein Schülercamp ist nur in mehrwöchigen Ferien (Sommer-, Herbst- und Winterferien) möglich und soll auf den einzelnen Teilnehmer bezogen max. zehn Tage dauern.
  • Die Teilnehmergruppe eines Vorhabens soll sich aus mindestens zehn Schülerinnen und Schülern aus mindestens zwei Schulen zusammensetzen.
  • Zum Zwecke der Ergänzung, Erweiterung oder Wiederholung von Lehrplaninhalten sind zusätzlich schulfächerorientierte Lernangebote möglich.
  • Durchführungsort für das Schülercamp ist Sachsen.

  • Zuschuss bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung
  • Bedingt durch die Pauschalierungspflicht nach Art. 53 Abs. 2 Satz 1 VO (EU) 2021/1060 erfolgt die Förderung in Form eines (einzelfallbezogenen) Pauschalbetrages aufgrund des mit dem Antrag eingereichten Haushaltsplanentwurfs.

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Nutzung des SAB-Förderportals elektronisch bei der SAB einzureichen.
  • Die Stichtage für die Einreichung Ihrer Anträge finden Sie im nachfolgend verlinkten Förderbaustein. Nicht bis zum Stichtag eingereichte Projektanträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
  • Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein.
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.

ESF Plus Schülercamps Formblatt Empfehlung Schule

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