Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung
Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung
Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz
Wichtige Hinweise
- Hinweise: Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten.
- Förderanträge für den Förderbereich Stadtgrün im Landesprogramm können weiterhin über das Förderportal gestellt werden.
- Hingegen gilt ab sofort (Stand 12. März 2025) ein vorläufiger Antrags- und Bewilligungsstopp für den Förderbereich Lärm im Landesprogramm. - Informieren Sie sich bitte vor der Antragstellung umfassend, ob Sie Mittel nach Teil B der Förderrichtlinie (Landesmittel) oder nach Teil A der Richtlinie (EFRE-Mittel) beantragen wollen. Es gibt zwei verschiedene Antragsstrecken im Förderportal. Die Nutzung der zutreffenden Antragsstrecke ist für eine zügige Bearbeitung erforderlich.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Anlage und Aufwertung von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen sowie erstmalige Fassaden- und Dachbegrünung
- Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden
- Förderung von Konzepten zur Lärmminderung
- Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen für Gebäude an an Straßenverkehrswegen in kommunaler Straßenbaulast
- Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, insbesondere die Anlage von Gehölzen, die Aufwertung oder Vernetzung von Gehölzbereichen, die Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen sowie
-
biodiversitätsfördernde bodengebundene Fassadenbegrünungsmaßnahmen und biodiversitätsfördernde extensive Dachbegrünungsmaßnahmen an beziehungsweise auf Bestandsgebäuden
Lärmminderung
-
Aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg vorzugsweise in Verbindung mit einer Bepflanzung (grüner Lärmschutz)
- Nicht investive konzeptionelle Maßnahmen und konzeptionelle Ansätze zur Lärmminderung, insbesondere Verkehrsleitkonzepte, LKW-Leitkonzepte, Radverkehrswegekonzepte, Machbarkeitsuntersuchungen für konkrete investive Lärmminderungsmaßnahmen.
-
Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel im Rahmen entsprechender kommunaler Schallschutzprogramme)
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- anerkannte Religionsgemeinschaften
Lärmminderung
kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
Stadtgrün
- Vorhaben werden im Siedlungsbereich in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern gefördert
- Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen nur auf oder an Bestandsbauten, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden
- Verwendung von Pflanz- und Saatgut entsprechend Artenlisten und Beachtung der Merkblätter des SMEKUL
- Dachbegrünung ab Mindestbegrünungsfläche von 50 m² förderfähig
Lärmminderung
- Nachweis über die Vorlage eines aktuellen Lärmaktionsplanes
- Lärmschutz für tatsächlich Lärmbetroffene an hochbelasteten Straßenverkehrswegen, das sind öffentliche Straßen sowie Fahrwege von Straßenbahnen
- Erreichung oder Überschreitung der gesundheitsrelevanten Werte 65 dB (A) am Tag und/oder 55 dB (A) in der Nacht
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen
Stadtgrün
- Anteilfinazierung in Höhe von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- Anteilfinazierung in Höhe von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten für gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
- Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von mehr als 100.000 Euro sind ausgeschlossen
Lärmminderung
- Anteilfinanzierung in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von mehr als 200.000 Euro sind ausgeschlossen
Beihilferechtliche Regelungen
Das Beihilferecht ist einzuhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist ausgeschlossen.
- Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich. Bitte wählen Sie im alphabetisch geordneten Drop-Down-Menü "Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung" aus.
- Als kommunaler Antragsteller nutzen Sie bitte den vorhandenen Zugang ihrer Gemeinde zum Förderportal bzw. lassen sich von der zuständigen Person, dem sogenannten "initialen Nutzer" Zugangsrechte zum Förderportal einrichten. Sofern Sie den initialen Nutzer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an unserere Kundenberaterinnen.
- Sie werden bei der Beantragung im Förderportal nach dem Wirtschaftszweig gefragt. Als Gemeinde wählen Sie bitte immer "Allgemeine öffentliche Verwaltung" aus. Als gemeinnützige Organisation oder Religionsgemeinschaft geben Sie bitte zunächst "Verein" in das vorgesehene Feld ein und wählen dann in der Ihnen angezeigten Auswahl das für Sie zutreffende aus.
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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Informationsseite des SMEKUL zur Förderrichtlinie
Informationen, Merkblätter und Artenlisten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Teil Stadtgrün finden Sie hier
Informationen, das Merkblatt und Artenlisten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Teil Lärmminderung finden Sie hier
Hinweis: Feldblöcke des Sachsenatlas werden voraussichtlich im Januar 2024 abgeschaltet und die Daten voraussichtlich im März 2024 aktualisiert hinzugeschaltet. Das Datenportal für Sachsen iDA iDA - Startseite (sachsen.de) ist für Feldblöcke in diesem Zeitraum eine Alternative.
Lärmkartierung und Lärmbetroffenheit: Interaktive Karten und GIS-Daten zum Fachthema Lärm können abgerufen werden unter Fachbereich Lärm und Lärmschutz - LUIS - Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten - sachsen.de
Auf die Förderung ist während der Durchführung der Maßnahme an geeigneter Stelle sichtbar über die Mittelherkunft mit folgendem Text zu informieren: ´´Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes." Neben dem Text ist das Landessignet des Freistaates Sachsen zu platzieren. Für die Gestaltung des Landessignets ist die Wappenverordnung vom 4. März 2005 (SächsGVBI. S. 40) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die Informationspflicht gilt nicht für natürliche Personen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Hinweis durch eine permanente Erläuterung an sichtbarer Stelle zu ersetzen.
Ebenso ist im Falle der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. mittels Broschüren, auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen.
Hinweise zur Nutzung des Förderportals der SAB
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Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
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