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BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses

KONTAKT

Servicehotline Wohnungsbau

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351-4910-4920
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderkredit bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit  
  • Zinsgünstiger Kredit für 10 Jahre fest mit attraktiven Tilgungszuschüssen zwischen 5 % und 45 %
  • Extra-Tilgungszuschuss von 10 % bei Sanierung eines "Worst Permorming Buildings" (WPB) 
  • Extra-Tilgungszuschuss von 15 % bei serieller Sanierung möglich
  • Zusätzliche Förderung von energetischer Fachplanung und Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten 

 
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus bzw. zum Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder zum Effizienzhaus mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH)
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
  • Nicht gefördert werden: 
    • Umschuldungen bestehender Kredite
    • Nachfinanzierungen begonner bzw. abgeschlossener Vorhaben
    • Netzeinspeisende Photovoltaikanlagen  
  • Suchen Sie Inspirationen? – Lernen Sie mit dem KfW-Sanierungsrechner passende Maßnahmen für Ihre Immobilie kennen.

  • Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften

  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Bestandsgebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen
  • Die notwendige Fachplanung und Baubegleitung muss durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen -experten erfolgen
  • Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten
  • Es muss die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht werden 
  • Im Rahmen der Sanierungsförderung werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert
  • Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (auch solche, die mit Gas aus erneuerbaren Energien z. B. Biogas betrieben werden) sind nicht mehr förderfähig
  • Bei einer Förderung mit NH-Klasse muss das Wohngebäude die Anforderungen des staatlichen "Qualitätssiegels  Nachhaltiges Gebäude" erfüllen

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • Sollzins: 10 Jahre fest; wird von der KfW am Tag der Zusage durch für die KfW festgelegt. 
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre
  • Tilgung: monatlich in gleich hohen Annuitäten nach Ablauf von grundsätzlich zwei Tilgungsfreijahren 
  • Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.  

Kredithöhe, Auszahlung und Tilgungszuschuss

  • Kredithöhe: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;
    • Max. 120.000 EUR je Wohneinheit, wenn die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht wird
    • Max. 150.000 EUR je Wohneinheit, wenn zusätzlich die Kriterien für das Erreichen der EE-Klasse oder einer NH-Klasse erfüllt sind
    • Zusätzlich für energetische Fachplanung und Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierung:
      • Bis zu 10.000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern 
      • Bis zu 4.000 EUR je Eigentumswohnung
      • Bis zu 4.000 EUR je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, max. 40.000 EUR pro Zusage
  • Auszahlung: zu 100 % 
    • Abruf innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
    • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat in Höhe von 0,15 % für noch nicht abgerufene Kreditbeträge
  • Tilgungszuschuss:
    • In Abhängigkeitkeit von der erreichten Effizienzhaus-Stufe (EH) zwischen 5 % bis 45 %  
    • Extra-Tilgungszuschuss von 10 % bei Sanierung eines "Worst Permorming Buildings" (WPB) 
    • Extra-Tilgungszuschuss von 15 % bei serieller Sanierung, wenn die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht wird
    • 50 % für energetische Fachplanung und Baubegleitung oder Nachhaltigkeitszertifizierung
 Verwendungsnachweis
 
  • Ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen
 Sicherheiten
 
  • Bankübliche Besicherung durch Grundschulden

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.
"Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Schritt 1: Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung 
  • Registrieren Sie sich als Interessentin/Interessent oder
  • Melden Sie sich direkt im SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)

Schritt 2: 
  • Füllen Sie den Antrag online vollständig aus 
  • Nach dem vollständigen Ausfüllen und der Übermittlung des elektronischen Antrags erhalten Sie von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst

Schritt 3: 
  • Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich 
  • Stellen Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der "Checkliste" zusammen
  • Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
  • Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
  • Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein

BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus

Liste der technischen FAQ - Effizienzhaus

BEG Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}

{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information | 0095}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

Für selbstgenutzte Förderobjekte:

Antragstellung - Baufinanzierung 

{{Wohnungsbau_Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum| 69009}}

Bestätigung zum Antrag:
  • Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung zum Antrag.

Für vermietete Förderobjekte:

{{Wohnungsbau_Antrag_Vermietete Förderobjekte | 69013}}

{{Wohnungsbau_Anlage _Antrag_Beschreibung Grundstück und Gebäude | 69013-1}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung_Anlage 1  | 60314-1}}

Bestätigung zum Antrag:
  • Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung zum Antrag.

Zusätzlich bei Objekten mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz:
  • Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (in der "Bestätigung zum Antrag" enthalten)
  • Einschließlich der Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (auch separat über das KfW -Formular "Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ (Formularnummer 600 000 4942) möglich).

Selbstgenutzte Förderobjekte:
{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Auszahlungsantrag_Bautenstandsbestätigung | 62301}}

Vermietete Förderobjekte:
{{Auszahlungsantrag_Darlehen | 60108}}

{{Wohnungsbau_ Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) | 61250}}

Selbstgenutzte Förderobjekte:
{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Verwendungsnachweis | 62300}}

Vermietete Förderobjekte:
{{Wohnungsbau_Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) | 61248}}

{{Darlehen_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung | 61249x}}

Alle Förderobjekte:
Bestätigung nach Durchführung:
  • Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung nach Durchführung.

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner (z. B. SAB) zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch vor Antragstellung in Anspruch genommen werden. Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechennden Liefer- und Leistungsvertrages ein dokumentiertes Beratungsgespräch (z. B. mit der SAB) stattfand. 

Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den die KfW bei ihren Förderprodukten nutzt. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.

Das 

Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.

Neben den Kreditzinsen entstehen regelmäßig Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie können sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeitenden der SAB oder per POSTIDENT unter Nutzung des Coupons in einer Filiale der deutschen Post oder bei zuverlässigen Dritten wie z. B. Notarinnen/Notaren mit {{ Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte | 60311}} identifizieren lassen.

Es sind die im jeweils gültigen Programmmerkblatt "BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus" beschriebenen Publizitätspflichten einzuhalten. Weitere Informationen sowie das   Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten Sie bei der KfW.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits vor Ablauf der ersten Sollzinsbindung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.

Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit des Kredits. 

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits vor Ablauf der ersten Sollzinsbindung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.