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EFRE - Validierungsförderung 2021-2027

Validierung vielversprechender Forschungsergebnisse zur Erschließung möglicher Anwendungen

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Wichtige Hinweise

  • Zur Förderung von Validierungsprojekten veröffentlicht das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, die zu einem benannten Stichtag einzureichen sind und über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren entschieden wird. 
  • Die Veröffentlichung des Aufrufes zur Einreichung von Vorhabenideen durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist am 28. September 2023 im Sächsischen Amtsblatt erfolgt. Für die nächste Wertungsrunde im Einzelprojekt-Modul können ab dem 2. Mai 2024 wieder Projektskizzen bei der SAB eingereicht werden. Projekte dieser Wertungsrunde können im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. Mai 2026 durchgeführt werden. Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen ist der 31. Mai 2024.  Hier finden Sie den Auszug aus dem Amtsblatt.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für die Validierung von Forschungsergebnissen mit dem Ziel, das Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen.
  • Im Ergebnis der Projekte soll der Nachweis für die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Forschungsergebnisse und deren Eignung für den Transfer in die Wirtschaft erbracht werden.

Programm-Modul:

  • Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung im Rahmen eines von der antragstellenden Wissenschaftseinrichtung eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets (Programm-Modul).


Einzelprojekt-Modul sowie vorgelagerte Orientierungsvorhaben:

  • Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen (Einzelprojekt-Modul).
  • Projekte zur Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen (Orientierungsvorhaben).

  • Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
  • Forschungseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, deren Hauptaufgabe in der unabhängigen Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung besteht und die deren Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer verbreiten.

Programm-Modul:

Vorlage eines umfassenden Konzepts zur Etablierung und Umsetzung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung, welches mindestens Angaben enthält über:
 
  • a) die Ziele des Programms und die Kriterien für dessen Evaluierung,
  • b) Kompetenzen und Kapazitäten bezüglich des Programmmanagements,
  • c) erwartete Effekte für die Wissenschaftseinrichtung und die sächsische Wirtschaft,
  • d) die Höhe des Budgets für das Programm,
  • e) eventuell vorhandene inhaltliche oder thematische Eingrenzungen für die Auswahl von Validierungsvorhaben oder entsprechende finanzielle Schwerpunktsetzungen,
  • f) Auswahlkriterien für die zu validierenden Forschungsergebnisse,
  • g) die Ausgestaltung des Verfahrens zur Auswahl zu validierender Forschungsergebnisse, zum Beispiel zur Installierung eines wettbewerblichen Verfahrens, zu den Entscheidungszeitpunkten, zur Einbindung eines Technologietransferbüros oder einer Gründungsinitiative oder von anderen Dritten,
  • h) die Betreuung und das Controlling der Validierungsvorhaben, insbesondere zur Setzung von Meilensteinen und Abbruchkriterien.

Einzelprojekt-Modul und vorgelagerte Orientierungsvorhaben:
 
  • a) Für das zu validierende Forschungsergebnis liegt ein Funktionsnachweis vor, das heißt die generelle technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit eines Verfahrens beziehungsweise einer Methode wurde nachgewiesen (proof of principle).
  • b) Für die Nutzung des Forschungsergebnisses kann mindestens eine konkrete und wirtschaftlich sinnvolle Anwendungsoption aufgezeigt werden.
  • c) Es muss plausibel dargelegt werden, welche Verwertungsform angestrebt wird. Zugelassen sind alle Formen der wirtschaftlichen Verwertung. Diese umfassen die Übertragung oder Lizenzierung der Ergebnisse an bestehende Unternehmen ebenso wie die Ausgründung eines Startups auf Basis der Validierungsergebnisse. Auch die Einbringung des Ergebnisses in ein gemeinsames FuE-Verbundprojekt mit finanzieller Beteiligung eines oder mehrerer Unternehmen zählt als Verwertung im Sinne dieser Richtlinie.
  • d) In das Validierungsvorhaben muss ausreichend betriebswirtschaftlicher Sachverstand und Marktexpertise eingebunden werden.
  • e) Das Vorliegen von Schutzrechten, insbesondere Patenten, ist keine Fördervoraussetzung. Allerdings muss die schutzrechtliche Sicherung der Forschungsergebnisse grundsätzlich geklärt sein. Bestehen bereits Schutzrechte, muss der Antragsteller Schutzrechtsinhaber sein. Ist der Antragsteller anteiliger Schutzrechtsinhaber, muss er über die zur angestrebten Verwertung erforderlichen Rechte verfügen.
  • f) Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden.
  • g) Der Zuwendungsempfängern erklärt sich bereit, an bis zu drei Begleittreffen teilzunehmen, die von der futureSAX GmbH – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – kostenfrei angeboten werden. Ziel der Begleittreffen ist es, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der zu validierenden Forschungsergebnisse zu erhöhen.
Abweichend von Buchstabe b kann ergänzend ein Orientierungsvorhaben vorgeschaltet werden, das der Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen dient.
 

Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses von 90% der förderfähigen Ausgaben/Kosten.

Programm-Modul:
 
  • Die förderfähigen Ausgaben/Kosten je Forschungsergebnis sind auf 100.000 Euro begrenzt.
  • Förderfähig sind auch Personalausgaben/Personalkosten für das Programmmanagement, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Auswahl und Bewertung von wirtschaftlich vielversprechenden Forschungsergebnissen, mit der administrativen Begleitung der zu validierenden Vorhaben oder der Etablierung eines Experten-Gremiums anfallen. Mindestens 90 % der gesamten förderfähigen Kosten für das Programm-Modul müssen jedoch den Aktivitäten der einzelnen Validierungsvorhaben unmittelbar zugutekommen.
  • Die förderfähigen Ausgaben/Kosten für die auf ein Forschungsergebnis bezogenen Validierungsaktivitäten sind auf 100.000 Euro begrenzt.
  • Das Projekt soll grundsätzlich nicht länger als 48 Monate dauern. Ein Anschlussprojekt mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten ist nur möglich, wenn die Ergebnisse des Verwendungsnachweises eine erneute Förderung rechtfertigen.
  • Der Zuwendungsempfänger hat alle förderfähigen Ausgaben und Kosten entsprechend den zugrundeliegenden Aktivitäten für die einzelnen Validierungsvorhaben sowie nach den Aktivitäten des Programmmanagements getrennt zu erfassen.
  • Spätestens sechs Monate nach Beendigung eines Vorhabens zur Validierung eines Forschungsergebnisses ist zu diesem Vorhaben ein Bericht vorzulegen.

Einzelprojekt-Modul:
 
  • Die förderfähigen Ausgaben/Kosten sind grundsätzlich auf 250.000 Euro begrenzt.
  • Für ein Forschungsergebnis kann nur eine Validierungsmaßnahme gefördert werden.
  • Mit dem Förderantrag muss der Nachweis eines Beratungsgespräches mit der Technologietransferstelle oder dem Gründungsservice der beantragenden Wissenschaftseinrichtung und eine Unterstützungserklärung dieser vorgelegt werden.
  • Das Projekt soll grundsätzlich nicht länger als 18 Monate dauern.
  • Die Schlussrate in Höhe von 10 % der Zuwendung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Orientierungsvorhaben:
 
  • das Zuschussvolumen ist auf 15.000 Euro begrenzt
  • die Laufzeit ist auf maximal sechs Monate begrenzt

Der Förderung können in der Regel folgende für die Validierung der Forschungsergebnisse erforderlichen Aktivitäten zu Grunde gelegt werden:
 
  • a) technische Validierung. Hierzu gehören unter anderem das Überprüfen der technischen Erreichbarkeit von gesetzlichen oder Nutzer-Anforderungen, der Bau von Prototypen beziehungsweise Mustern, das Up-Scaling des Herstellungsprozesses, die Erprobung der Technologie im geplanten Einsatzfeld,
  • b) Marktanalysen: der Erwerb oder die Durchführung von Marktstudien, Expertenbefragungen und Anwendergesprächen, zum Beispiel zur Ermittlung von Anwendungsfeldern der Technologie oder der Anforderungen der späteren Nutzer,
  • c) Klärung rechtlicher Fragen, zum Beispiel bezüglich Zulassungen und Normen,
  • d) Schutzrechtsrecherchen und Erlangung von Schutzrechten,
  • e) Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einer Anwendung,
  • f) Geschäftsmodellentwicklung: Die Erstellung eines Konzepts zur späteren wirtschaftlichen oder institutionellen Umsetzung der geplanten Anwendung(en),
  • g) Suche nach Verwertungspartnern für die nachfolgende Umsetzung.

In Zusammenhang mit diesen Aktivitäten sind folgende Kostenarten förderfähig:
 
  • a) Personalausgaben/Personalkosten: Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit). Wird das Personal des Zuwendungsempfängers nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst vergütet, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monats- oder Stundensatzes gemäß Zuordnung in eine Personalkostenkategorie und dem projektbezogenen Stellenanteil bzw. der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit („TV-L/TVöD Personalkostenpauschale“). Wird das Personal des Zuwendungsempfängers nicht nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst vergütet, erfolgt die Abrechnung personenbezogen auf Basis eines vorab ermittelten individuellen Monats- oder Stundensatzes auf Basis des steuerpflichtigen Bruttolohns gemäß Arbeitsvertrag oder Lohn-/Gehaltsnachweis zuzüglich einer Pauschale für den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit („Personenbezogene Personalkostenpauschale“). Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
  • b) Material
  • c) Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt erforderlich sind. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Projekts als zuwendungsfähig, es sei denn, diese Instrumente und Ausrüstungen werden von einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Rahmen der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre eingesetzt.
  • d) Fremdleistungen inklusive Auftragsforschung, -entwicklung und -fertigung, Prüfleistungen; rechtliche und wirtschaftliche Beratung und Marktstudien.
  • e) Schutzrechtsrecherchen und die Erlangung von Schutzrechten.

Hinweis: Gemeinkosten sind weder als tatsächliche Kosten noch als Pauschalsatz zuwendungsfähig.

  • Veröffentlichung von Aufrufen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung von Validierungsprojekten mit Einreichung zu einem benannten Stichtag.
  • Entscheidung über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren.
  • Nähere Informationen enthalten die Aufrufe, die im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und auf der SAB-Website eingestellt werden.
  • Beachtung der in den Aufrufen zur Einreichung von Anträgen bzw. Projektskizzen durch das Sächsische Staatsministerium gesetzten Fristen.
  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB.
  • Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags bzw. der Vorhabenidee (Projektskizze).
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen.

Wichtige Hinweise:
 
  • Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrages liegen.
  • Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
  • Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
  • Abweichend von Nummer 5.1 Satz 1 der EU-Rahmenrichtlinie darf der Zuwendungsempfänger vor Zugang des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben nur auf Basis eines schriftlichen Antrags auf einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn und der schriftlichen Zustimmung zu diesem durch die Bewilligungsstelle beginnen.

Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
  • Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale):

Infoblatt Dokumentation VKO TVL TVöD Personalkosten
 
  • folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten


{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}

Sie benötigen Hilfe bei der Nutzung des Förderportals?

Handbuch zum Förderportal

Login zum persönlichen Zugang im Förderportal

{{Kundenvordruck Förderportal | 66000}}
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Hinweis:
  • Die Gliederungsvorgabe für die Vorhabenbeschreibung wird im jeweiligen Förderaufruf des SMWA zur Validierungsförderung bekannt gegeben.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

Für das Programm-Modul zusätzlich:

{{Erklärungen zur Programmeinordnung - Programm-Modul | 63182}}

Für Einzelprojektmodul und Orientierungsvorhaben zusätzlich:

{{Erklärungen zur Programmeinordnung - Einzelprojektmodul und Orientierungsvorhaben | 63183}}

Für Förderung auf Ausgabenbasis:

{{Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung | 60609}}

Für Förderung auf Kostenbasis:

{{Technologieförderung_Stundennachweis | 60374}}

Hinweis: Nachfolgende Vertragsübersicht ist von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu führen (§§97 ff. GWB).

Vertragsübersicht zur Auflistung aller vergaberelvanten Aufträge:

{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}

{{Validierungsförderung_VN-Kostenbasis | 61801}}

{{Validierungsförderung_VN-Ausgabenbasis | 61802}}

​​​​​​​{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

​​​​​​​{{Technologieförderung_Stundennachweis | 60374}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Nettoeinnahmen_Anzeige | 60622}}