ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung Promotionen
ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung - Promotionen
Promotionen
Wichtige Hinweise - Stichtag
- Für die Einreichung der Vorhabenideen (inkl. Interessenbekundungen und Priorisierungsliste) bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Stichtag der
12. August 2024. - Die Promotionsvorhaben sollen ab dem 1. Januar 2025 jeweils zum Monatsersten beginnen. Ein späterer Beginn kann jeweils zum Monatsersten zugelassen werden. Das Projektende muss jedoch in jedem Fall spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen.
- Die Übermittlung der Vorhabenideen erfolgt digital über das SAB-Förderportal.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein sowie der 7. Ausgabe der ESF Plus-Hochschul-News des SMWK (siehe „Formulare & Downloads") .
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale, insbesondere von Frauen, um, durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion, verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen
- Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen
- a) Industriepromotionen,
b) Landesinnovationspromotionen,
c) Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere,
jeweils auch im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren
- Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
- einzelnen Promotionen werden als Arbeitspakete innerhalb des Gesamtvorhabens des Antragstellers verstanden
- bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben ist am jeweiligen Hochschulstandort auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken
- Weibliche Promovierende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen
Förderhöhe
Erforderliche Mitfinanzierung
- Zuschuss i. H. v. bis zu 100,00 % der förderfähigen Ausgaben und Kosten
- Folgende Ausgaben/Kosten sind förderfähig:
- a) Promotionsstipendium als Beitrag zum Lebensunterhalt
- für Industriepromotionen - 850,00 EUR pro Monat.
- für Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere - 1.700,00 EUR pro Monat.
b) Kinderzulage für jedes Kind, für das die geförderte Person (Promovend/-in) Kindergeld bezieht - 100,00 EUR monatlich - nach a) als Verwaltungskostenpauschale gestaffelt für:
aa) ein bis zwei Promotionsstipendien 14,00 %
bb) drei bis fünf Promotionsstipendien 9,00 %
cc) sechs und mehr Promotionsstipendien 6,00 %
der direkten Kosten der Promotionsstipendien für die jeweiligen Gesamtvorhaben einer Promotionsart an einem Hochschulstandort eines Stichtags.
- a) Promotionsstipendium als Beitrag zum Lebensunterhalt
- Förderung erfolgt bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, in der Regel bis zu einer Dauer von vier Jahren
Beihilferechtliche Regelungen
- nicht beihilferelevant
Erforderliche Mitfinanzierung
- Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 850,00 EUR pro relevanter Promotion und Monat erforderlich
- Vor Antragstellung ist die Einreichung einer Vorhabensidee über das Förderportal bei der Bewilligungsstelle (SAB) einzureichen
- Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee werden die Antragsberechtigten durch die Bewilligungsstelle zur Einreichung des Antrages aufgefordert
- Der Antrag ist über das SAB-Förderportal zu stellen
- Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die dem Beitrag beizufügen sind, finden Sie im Förderbaustein
- Abrechnung, Zwischennachweis und Verwendungsnachweis erfolgen über das Förderportal
für Projektidee:
Deckblatt Interessensbekundung für den Antrag auf Gewährung Zuschuss „Promotionsstipendium“ {{ESF Plus Interessensbekundung Promotionsstipendium | 61018}}
{{ESF Plus Projektvorschlag | 60716}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
Deckblatt Interessensbekundung für den Antrag auf Gewährung Zuschuss „Promotionsstipendium“ {{ESF Plus Interessensbekundung Promotionsstipendium | 61018}}
{{ESF Plus Projektvorschlag | 60716}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{ESF Plus Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}
{{ESF Plus Mitarbeiterliste | 62139}}
{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}
{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}
{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt | 62112}}
{{ESF Plus Anforderung an Sachberichte | 62126}}
{{ESF Plus Anforderung an Sachberichte der Promovenden | 60814}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen in Folge der Corona-Krise | 67308}}
{{ESF Plus Mitarbeiterliste | 62139}}
{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}
{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}
{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt | 62112}}
{{ESF Plus Anforderung an Sachberichte | 62126}}
{{ESF Plus Anforderung an Sachberichte der Promovenden | 60814}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen in Folge der Corona-Krise | 67308}}
Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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