ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen
Stärkung der sozialen Innovationskraft als Antwort auf die fortschreitenden Veränderungsprozesse in der Arbeits- und Lebenswelt
Wichtige Hinweise
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Stärkung der sozialen Innovationskraft als Antwort auf die fortschreitenden Veränderungsprozesse in der Arbeits- und Lebenswelt
- Erprobung von sozial innovativen Lösungsansätzen, die aktuell und zukünftig drängende gesellschaftliche Herausforderungen in Sachsen adressieren
- Sozial innovative Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen, die einen klar erkennbaren Bezug zur Entwicklung, Einführung und modellhaften Erprobung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) in den Themen- und Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit aufweisen
- Träger oder Trägerverbund
- Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
- Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung unter Rechtsgrundlagen (siehe Formulare & Downloads) im unteren Teil dieser Seite
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Zuschuss bis zu 95,00 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
- max. Zuwendungssumme 300.000 EUR pro Vorhaben
- max. Gesamtzuwendungssumme 400.000 EUR im Trägerverbund für Vorhaben in den Regionen Dresden und Chemnitz
- Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Bekanntmachung unter Rechtsgrundlagen (siehe Formulare & Downloads) im unteren Teil dieser Seite
- Vor Antragstellung ist eine Vorhabensidee über das Förderportal Sachsen einzureichen
- Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee werden die Antragsberechtigten durch die SAB zur Einreichung des Antrages aufgefordert
- Der Antrag ist über das Förderportal Sachsen zu stellen
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2021–2027 (ESF Plus-Richtlinie SMS)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen (EU-Rahmenrichtlinie)
- Die FAQ's finden Sie hier
{{Berechnung Personalkostenpauschale pro Monat | 61016}}
{{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}
{{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}
{{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerfragebogen 6 Mon. nach Austritt | 62112}}
{{Tätigkeitsnachweise Personalkostenpauschale pro Monat | 62115}}
{{Tätigkeitsnachweise Personalkostenpauschale pro Stunden | 62130}}
{{Tätigkeitsnachweise Stellenförderung | 62132}}
{{Tätigkeitsnachweis Honorarkraft | 62130}}
{{Tätigkeitsnachweis Verwaltungspersonal oder Verwaltungs-Honorarkraft | 62131}}
{{ESF Plus 2021 2027 Nachweis teilnehmerbezogene Aufwandsentschädigung | 62136}}
{{Dozenten- bzw. Mitarbeiterliste | 62139}}
{{Erklärung zur elektronischen Belegvorlage | 60612}}
{{Anforderungen an Vorhabensbeschreibungen | 61713}}