UI Components

Förderrichtlinie SMS - FiAG EFRE 2021 bis 2027

Förderung für innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft

Wichtige Hinweise

Umsetzung neuer Förderbedingungen ab 1. Januar 2025

Für alle Bewilligungen ab dem 1. Januar 2025 gilt, dass abweichend von V. Nr. 6 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Zuwendungen für innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft (EFRE-Förderrichtlinie SMS 2021–2027) die Abrechnung nach Selbstkosten nach Nummer 5 NBest-EU-Kosten nicht mehr zugelassen ist.
 

Zur Förderung von Projekten veröffentlicht das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, die zu einem benannten Stichtag einzureichen sind und über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren entschieden wird.

Den Link zur bereits in REVOSax veröffentlichten Richtlinie finden Sie nachfolgend unter Formulare & Downloads -> Rechtsgrundlagen.

Die Bekanntmachung zum aktuellen Förderaufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt finden Sie hier: Link zum Förderaufruf

Die Einreichungsfrist für diesen Aufruf endet am 16. Februar 2025.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für Investitionen in die Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft zur Stärkung von Innovationen sowie Wettbewerbsfähigkeit.

  • Innovative Maßnahmen:
    durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels mit einem deutlich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, 
    gegen den zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung
    gegen steigende Kosten der Versorgung
  • Förderung der Kooperation von Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuweiten oder diese an eine Zusammenarbeit heranzuführen
  • Gefördert werden:
    Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich, durch die die Versorgung der Bevölkerung und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, insbesondere durch Vernetzung der Bürger, Patienten, Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleister verbessert werden

    Vorhaben zur Forschung und Entwicklung in folgenden Bereichen:
    a.    E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen,
    b.    altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
    c.    intelligente, sektorenübergreifende und interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitaler 
    Vernetzung von Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft,
    d.    soziale Innovationen,
    e.    innovative Modellvorhaben.

  • Zuwendungsempfänger sind:
    a) Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
    b) Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten,
    c) gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Stiftungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten und
    d) Unternehmen, die der KMU-Definition nicht entsprechen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten
  • nicht gefördert werden:
    a) Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2) sowie deren Nachfolgeregelungen,
    b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

  • Die Vorhaben sind förderfähig, wenn ein Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung neu ist.
  • Abgrenzung des beantragten Vorhabens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Pflichtaufgaben des Antragstellers, zum Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, zu bestehenden nationalen Fördermöglichkeiten sowie Finanzierungsmöglichkeiten durch Sozialversicherungsträger ist im Rahmen des Förderantrags darzulegen.
  • Vorhaben zur Forschung und Entwicklung von digitalen Produkten oder Dienstleistungen haben die Vorgaben national und europaweit empfohlener Normen und Standards bei der Digitalisierung insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich zu berücksichtigen.
  • Die Digitalisierungsmaßnahmen müssen in Übereinstimmung mit der nationalen Telematikinfrastruktur stehen und offene Schnittstellen zur Gewährleistung der Interoperabilität verwenden.
  • Die elektronische Patientenakte ist zu berücksichtigen.

  • Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt, in Abhängigkeit beihilferechtlicher Bestimmungen, in der stärker entwickelten Region bis zu 60 Prozent und in der Übergangsregion bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.
  • Die Laufzeit der Vorhaben sollte 36 Monate  nicht überschreiten. Die Höhe der Zuwendung beträgt für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen bis zu 80 Prozent  der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.

Oben genannte Förderquoten gelten bei Anwendung der De-minimis-Förderung. Sollte diese ausgeschöpft sein, erfolgt die Förderung nach AGVO Art. 25.

Bei Anwendung der AGVO Art. 25 kann der Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten für Vorhaben der experimentellen Entwicklung höchstens betragen:

für kleine Unternehmen:

  • 25% Basisförderquote experimentelle Entwicklung
  • 20% Zuschlag für kleine Unternehmen
  • 15% Zuschlag bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen von denen mindestens eines ein KMU ist
  • 60% Gesamtförderquote

 

für mittlere Unternehmen:

  • 25% Basisförderquote experimentelle Entwicklung
  • 10% Zuschlag für mittleren Unternehmen
  • 15% Zuschlag, bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen von denen mindestens eines ein KMU ist
  • 50% Gesamtförderquote

 

Der Zuschuss für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen beträgt:

  • 80 % der zuwendungsfähigen Kosten

Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben /-kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Forschungseinrichtung abgedeckt sind.

  • Zuwendungsfähige Ausgaben und Kosten:
    Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Fremdleistungen, Reisekosten zu Fachveranstaltungen, Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten und den Erwerb von Schutzrechten von Dritten sowie sonstige Sachausgaben, soweit diese dem Vorhaben zuzuordnen sind,

    Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese dem Vorhaben zuzuordnen sind. Personalausgaben für den laufenden Geschäftsbetrieb des Begünstigten, insbesondere für laufende, reguläre Dienstleistungen im Rahmen der medizinischen Versorgung und Altenpflege, sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Zuwendungsfähige indirekte Ausgaben und indirekte Kosten (25% Gemeinkosten):
    anteilige Aufwendungen, die dem Projekt nicht direkt zugeordnet werden können, die aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
  • Die detaillierten Anforderungen an die verschieden Abrechnungsoptionen (Abrechnung auf Ausgabenbasis, Abrechnung auf Kostenbasis etc. entnehmen Sie bitte der jeweils geltenden EFRE-Förderrichtlinie SMS 2021–2027.

  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
  • Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags.
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen.
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB.

 

Wichtige Hinweise:
 

  • Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrages liegen.
  • Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
  • Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
  • Abweichend von Nummer 5.1 Satz 1 der EU-Rahmenrichtlinie darf der Zuwendungsempfänger vor Zugang des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben nur auf Basis eines schriftlichen Antrags auf einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn und der schriftlichen Zustimmung zu diesem durch die Bewilligungsstelle beginnen.
Anmelden + Beantragen
Registrieren + Beantragen
Beantragen ohne Registrierung

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)

Informationen zur personenbezogenen Kostenpauschale finden Sie in den förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK) unter Anlage 2 Personalkostenpauschalen der jeweils geltenden FFAK:

FFAK in der Fassung vom 01.07.2024


Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten mit 25 %-Gemeinkostenpauschale:

Dokumentation Personenbezogene Personalkostenpauschale nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten

 

Für Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU mit TVL-TVöD-Personalkostenpauschale:

Dokumentation VKO TVL TVöD Personalkosten

  • folgende Rechenschemata sind zu beachten:

TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TV-Ärzte_Anlage zur Dokumentation VKO Personal_TV-L_Personalkosten

TV-Ärzte_Anlage D zum VW-L

{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}

 

Sie benötigen Hilfe bei der Nutzung des Förderportals?

Förderportal Hilfebereich

Hinweis:

  • Die Gliederungsvorgabe für die Projektbeschreibung wird im jeweiligen Förderaufruf des SMS zur EFRE-Förderrichtlinie SMS 2021–2027 bekannt gegeben.


{{Technologieförderung Abschluss von F&E-Verträgen Infoblatt | 63095}}

{{Technologieförderung Hinweise Einholung Angebote FuE-Leistungen | 63147}}

{{Technologieförderung Hinweise Zusammenarbeit Partner Verbundprojekte | 63180}}

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung Anlage 1 | 60314-1}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
 

Förderung auf Kostenbasis:
{{Technologieförderung Stundennachweis | 60374}}

Für Förderung auf Ausgabenbasis:

{{Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung | 60609}}
 

Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu beachten bzw. zu führen (§§97ff. GWB).

{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}
{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentlichen Auftragsvergaben | 68672}}

Informationen zur Verwendungsnachweisführung werden nach Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Sind Sie bereits im Förderportal registriert?
Anmelden + Beantragen
Sind Sie noch nicht im Förderportal registriert?
Registrieren + Beantragen
Sie möchten einen Antrag stellen ohne sich zu registrieren oder anzumelden? Beantragen ohne Registrierung

Menü-Anzeige

Karriere Ihr Beraterteam Newsletter Kontaktformular Beschwerdeformular Compliance Förderportal AFBG-Digital Facebook LinkedIn Xing YouTube Impressum Nutzungsbedingungen SAB-Förderportal Netiquette Datenschutzhinweise Glossar Öffentliche Zustellungen Gerberstraße 5, 04105 Leipzig
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden