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Lehrkräfte-Endgeräte-Ergänzungs-Förderverordnung (LehrkräfteEndErgänzFöVO)

Erwerb mobiler Endgeräte und das zum Betrieb erforderliche Zubehör einschließlich deren Ersteinrichtung

KONTAKT

Kathrin Polzin

0351 4910-4845

Gunther Hörichs

0351 4910-4260

Technische Fragen zur Antragsstellung:

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4980
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Anträge sind ab 30. August 2023 bis 30. September 2023 über das Förderportal der SAB zu stellen.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Erstausstattung von Lehrkräften mit mobilen Endgeräten

  • Beschaffung von mobilen Endgeräten und des für deren Nutzung zwingend erforderlichen Zubehörs, insbesondere Software, Adapter, externe Speichermedien und Eingabegeräte, einschließlich deren Ersteinrichtung
  • Personal- und Sachausgaben des Schulträgers in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, soweit diese für die Administration und den Support anfallen
  • nicht zuweisungsfähig sind Ausgaben für Drucker, Scanner und sonstige für den Einsatz nicht erforderliche Zusatzgeräte
  • körperliche Einschränkungen der auszustattenden Lehrkraft, die besonderes Zubehör erfordern, sind zu berücksichtigen

  • öffentliche Schulträger
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen

  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Schulträger sind antragsberechtigt, sofern eine Mittelbereitstellung gem. Budgetliste (siehe "Formulare und Downloads") erfolgte
  • Lehrkraft verfügt noch nicht über ein Endgerät, das nach der Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung vom 12. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 631) gefördert worden ist
  • Beschaffung oder Beauftragung darf nicht vor dem 1. Januar 2023 liegen
  • Freie Träger: Einholung von 3 vergleichbaren Angeboten bei Vorhaben mit einer Gesamtzuweisung von mindestens 100.000,00 EUR bei einerm Volumen von  von über 5.000,00 EUR ohne UST

  • 100 % der zuweisungsfähigen Ausgaben
  • Zuweisung nur bis Höhe des Schulträgerbudgets
  • zuweisungsfähige Ausgaben betragen pro mobilem Endgerat maximal 820,00 EUR für Beschaffung von mobilen Endgeräten und Zubehör sowie 120,00 EUR pro Haushaltsjahr und Endgerät für Support und Administration

Die Antragstellung ist ab 30. August 2023 ausschließlich elektronisch über das Förderportal möglich.