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Mikrodarlehen (MKD)

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

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Servicehotline Wirtschaft

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4910
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Was bietet mir das Förderprogramm?

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  • Darlehen mit attraktivem Zinssatz von aktuell 2 % p.a. nom.
  • Bis zu 30.000 EUR für Existenzgründer:innen und junge Unternehmen

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  • Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen
 
  • Nicht gefördert werden:
    • Fahrzeuge im Straßengüterverkehr, 
    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen 
    • Beratungen zur Unternehmensgründung sowie 
    • Investitionen für exportbezogene oder andere Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden. 

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  • Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase bei:
    • Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    • Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
    • Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
    • Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
    • Festigung eines Unternehmens
 
  • Nicht gefördert werden:
    • Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
    • Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
    • Tankstellen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
    • Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) bzw. Vermögensauskunft abgegeben haben
    • Unternehmen der Primärerzeugung entsprechend Anhang I AEUV
    • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis Verordnung)

  • Eigenanteil von 20 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen aus vorhandenen Eigenmitteln oder über Eigenleistungen 
  • Sie sind ein KMU
  • Tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Nachweis der notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit


Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
  • 2 % p.a. nom.
  • Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
  • monatliche Tilgung in festen Annuitäten
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung finden Sie unter Konditionen.
 

Darlehenshöhe und Auszahlung

  • Bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben, mindestens 5.000 EUR
  • bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Auszahlung der Darlehenssumme in Höhe von 100 % in einer Summe 
  • Darlehensabruf innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • vorzeitige Tilgung möglich 
  • keine Vorfälligkeitsentschädigung  

Verwendungsnachweis

  • Einreichung des Verwendungsnachweise 12 Monate nach Auszahlung
  • zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht (einfacher Verwendungsnachweis)

Sicherheiten

  • Keine

Beihilferechtliche Regelungen

  • AGVO oder De-minimis-Beihilfe

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  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
  • Einreichung des Antrags
  • Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
  • Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Wichtige Hinweise:
 
  • Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.
  • Sofern Sie entgegen den vorgenannten Förderbedingungen vorher mit dem Vorhaben beginnen, kann keine Förderung gewährt werden. 
  • Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. 

 

Merkblatt DFM Mikrodarlehen

{{KMU-Informationsblatt  | 60300}}

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden/Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information | 0095}}

 

Der Darlehensnehmer hat die Öffentlichkeit an geeigneter Stelle sichtbar über die Mittelherkunft mit folgendem Text zu informieren: "Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes." Neben dem Text ist das Landessignet des Freistaates Sachsen zu platzieren. 

Logo des Freistaates Sachsen
 

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal

Innerhalb der Beantragung über das Förderportal kann die Selbstauskunft nur für eine natürliche Person abgegeben werden. Für weitere geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften sowie Gesellschafter von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts kann dieses Formular hier heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie dieses Formular für weitere Gesellschafter über das Förderportal unter "sonstige Unterlagen"  mit dem Antrag ein.   

{{Selbstauskunft | 60680-2}}
 

Die Beantragung der Auszahlung erfolgt im Förderportal

Eine Förderung ist möglich, wenn die Laufzeit des Darlehens mindestens dem Ende der Aufenthaltserlaubnis entspricht oder ein familiärer Hintergrund (z.B. Ehe mit einem deutschen Staatsbürger/einer deutschen Staatsbürgerin) besteht.