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Pauschalförderung von Krankenhäusern

Förderung für die Wieder- und Ergänzungsbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen sowie für sonstige Investitionen gemäß dem sächsischen Krankenhausgesetz

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Kontakt

Kerstin Sprenger

0351 4910-4254
E-Mail

Hinweis zur Einreichung der Verwendungsnachweise

Die Einreichung der Verwendungsnachweise erfolgt über das Förderportal der SAB.

 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Sicherung der Gesundheitsversorgung

  • Die Wiederbeschaffung/Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern in Krankenhäusern und sonstige Investitionskosten gemäß dem § 15 Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG).
  • Nicht gefördert werden Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter.

  • Krankenhausträger

  • Das Krankenhaus muss im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen sein.

  • Pauschalförderung

Bitte beachten Sie, dass nur noch eine elektronische Antragstellung über das Förderportal möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass nur noch eine elektronisch Antragstellung über das Förderportal möglich ist.

Eine Auszahlung wird bei Antragstellung mit beantragt.

Rechtsbehelfsverzicht | 64080

Der Verwendungsnachweis für ab dem Jahr 2023 bewilligte Pauschalen ist über das Förderportal der SAB einzureichen.

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