Sächsische Kommunalpauschalenverordnung

Stärkung des sozialen Angebots in Landkreisen und kreisfreien Städten

Wichtige Hinweise

Die Fachempfehlungen des SMS finden Sie hier bzw. unter "Formulare & Downloads" bei "Rechtsgrundlagen". 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​Pauschale Zuwendung für soziale Zwecke

  • Vorhaben in sozialen Bereichen:
    • Pflege
    • Ehrenamt
    • Integration
    • Gesundheit und Versorgung
    • Psychiatrie und Suchthilfe
    • Teilhabe von Menschen mit Behinderung
    • Seniorenpolitische Arbeit
    • Kinder und Jugendliche

  • Landkreise
  • Kreisfreie Städte

 

Im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe: Förderungsvoraussetzung Sozialpsychiatrischer Dienst:

  • Leitung, welche die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 3 und 4 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 673), in der jeweils geltenden Fassung, erfüllt
  • Teilnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen an der Psychiatrieberichterstattung gemäß § 6 in Verbindung mit § 16 Absatz 2 und 3 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes und ergänzenden Vorgaben des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe: Förderungsvoraussetzung Suchtberatungs- und -behandlungsstellen:

  •  Teilnahme der Einrichtungen an der Berichterstattung im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik gemäß § 6 in Verbindung mit § 16 Absatz 4 SächsPsychKHG

Im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:

  • Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung durch die zu fördernden Maßnahmen im Sinne der Zweckbestimmung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 Menschen mit Behinderungen 
  • Einbezug der Behindertenbeauftragen und -beiräte unter Berücksichtigung der Zweckbindung

  • Festlegung der Förderhöhe für die einzelnen Bereiche durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • In den Förderbereichen sind Personal- und Sachausgaben förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.
  • Gewährung für die Dauer eines Haushaltsjahres
  • Auszahlung: gleichhohe Raten im März und Juli eines Jahres ohne gesonderten Antrag
  • Unter Auferlegung der maßgebenderen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides, Weiterleitung an Dritte möglich

  • Ein Förderantrag ist nicht erforderlich
  • Ausreichung Zuwendung:
    • Mitteilung an Zuwendungsempfänger über voraussichtliche Höhe der Zuwendung bis zum 1. November des Vorjahres durch Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    • Stellungnahme durch Zuwendungsempfänger innerhalb von zwei Wochen möglich
    • Prüfung der inhaltlichen Einwände durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    • Jährliche Feststellung der Höhe der Zuwendung und Mitteilung an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
    • SAB setzt die Zuwendung durch Bescheid fest
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  • Der Verwendungsnachweis ist durch die Oberbürgermeisterin, den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin, den Bürgermeister, die Landrätin, den Landrat oder deren Stellvertreterin oder deren Stellvertreter zu unterzeichnen.
  • Wir bitten um Einreichung des Verwendungsnachweises ausschließlich per E-Mail an das Postfach 
    soziales@sab.sachsen.de. Auf die Einreichung der Unterlagen per Post wird aus Gründen der Nachhaltigkeit verzichtet.
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Eckdaten zum Projekt

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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