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SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen

Förderung der klimafreundlichen und nachhaltigen Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien

Was bietet mir das Förderprogramm?

​​​​         

  • ein zinsgünstiges Darlehen von mind. 20.000 EUR bis max. zur Höhe der Bau- und Planungskosten
  • einem Tilgungszuschuss von bis zu 5 %* für förderfähige energetische Maßnahmen, mit welchem Sie Geld sparen 
  • Kumulierung mit weiteren Darlehensmitteln der SAB z. B. dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder dem SAB-Förderergänzungsdarlehen möglich
  • Alle Darlehen werden von der SAB vergeben. 
        * Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit.  Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
 

  • Sanierungsmaßnahmen von bestehenden kleineren Wohngebäuden (bis 4 Wohneinheiten) in Sachsen, die überwiegend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beinhalten

          Gefördert werden:

  • Energetische Maßnahmen aus den Bereichen
    • Energieeffiziente Heizungsanlagen 
    • Modernisierung der Gebäudehülle
    • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 

          und

  • Nachhaltige Maßnahmen - insbesondere:
    • Abbau von Barrieren innerhalb von Wohnungen und Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, Gebäude und Grundstück
    • Behebung baulicher Mängel wie Schadstoffsanierung (Radonsanierung)
    • Weiterverwendung gebrauchter Bauteile
    • Nutzung nachwachsender Rohstoffe 
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Anderweitige Förderungen (z.B. BAFA, KFW) sind vorrangig zu nutzen und anzurechnen. 

         Nicht förderfähig sind:

  •  Kosten eines ggf. in Verbindung mit den Baumaßnahmen geplanten Erwerbs
  •  Ladeinfrastruktur für Elektroautos
  •  Maßnahmen, die Gebäude betreffen, deren Nutzfläche überwiegend gewerblich genutzt werden
  •  begonnene Maßnahmen bzw. Umschuldungen von bestehenden Finanzierungen

  • Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte von Wohnimmobilien mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn eine Wohnung im Objekt dauerhaft selbstgenutzt wird
  • Eine Antragstellung ist auch im Zusammenhang mit einem Erwerb und geplanter energetischer Sanierung im Rahmen der Gesamtfinanzierung durch die SAB möglich.

Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte von ausschließlich vermieteten Wohnimmobilien werden nicht gefördert.

  • Das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Der Darlehensbetrag muss nach Inanspruchnahme der Fachförderungen (z. B. BAFA, KFW)  mindestens 60 % energetische und nachhaltige Maßnahmen finanzieren.
  • Energetische Maßnahmen, die zur Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfes und/oder des Transmissionswärmeverlustes beitragen sind zuschussfähig, sofern:
    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle die Maßgaben der SAB-Fachunternehmererklärung gemäß SAB-Vordruck 63561 einhalten oder
    • Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagentechnik (außer Heizung) und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung auch eine BEG-Förderung zu Einzelmaßnahmen ( z.B. BAFA, KFW) erhalten.
  • Alternativ zum Anforderungsnachweis der Einzelmaßahmen kann mit einem Energiebedarfsausweis gemäß §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Gesamtnachweis geführt werden. Dabei müssen die Anforderungswerte (gemäß §50 Absatz (1) Nummer 1.GEG) für den Jahres-Primärenergiebedarf QP und den Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle H’T um jeweils mindestens 10 % unterschritten werden.
  • Für Anlagen aus dem Bereich Strom aus erneuerbaren Energien muss eine Fachunternehmererklärung des Installateurs sowie die Registrierungsbestätigung vom Marktstammdatenregister der Bundesnutzagentur vorliegen.
  • Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar sein.
  • Die Förderung setzt grundsätzlich kein zusätzliches Eigenkapital voraus. Eine Anrechnung erfolgt aus den sonstigen Mitteln der anderweitigen Förderungen (BAFA, KFW, etc.)
  • Der Antragsteller muss mindestens 1 Wohnung im Objekt selbst dauerhaft bewohnen. 

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • der Sollzins wird jeweils am Tag der Zusage festgelegt
  • die Zinsbindung beträgt 10 Jahre
  • die Laufzeit ist individuell zwischen 10 und 35 Jahren vereinbar
  • der Tilgungssatz soll mindestens 2 % p. a. betragen
  • die Tilgung beginnt regelmäßig 12 Monate nach Darlehenszusage, jedoch frühestens nach Vollauszahlung
  • das Darlehen umfasst eine Sondertilgungsoption von 2,5 % p.a., wobei der Tilgungszuschuss darauf angerechnet wird
  • Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung. 

Höhe, Auszahlung und Verwendungsnachweis

 Darlehen:

         Darlehensbetrag:

  • mind. 20.000 EUR 
  • max. bis zur Höhe der Bau- und Planungskosten
     

          Auszahlung: 

  • zu 100 Prozent
  • Abruf des Darlehens grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten 
  • Darlehen unter 50.000 EUR in einem Betrag und ab 50.000 EUR in bis zu zwei Teilbeträgen 


 Tilgungszuschuss:
 

  • für Einzelmaßnahmen: 4,0 % 
  • für Komplexmaßnahmen: 5,0 % 
  • bei der Ermittlung des Tilgungszuschusses werden andere in Anspruch genommene Fachförderungen angerechnet
  • der Tilgungszuschuss wird Ihrem Darlehenskonto als laufzeitverkürzende Sondertilgung gutgeschrieben 
    • nach Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß SAB-Vordruck 63562 und
    • nach Lieferung der Energieverbrauchsdaten für 2 volle Abrechnungsjahre (gemäß Jahresrechnung Ihres Energieversorgers) über Ihren Förderportalzugang

Sicherheiten

  • für Darlehen ab 50.000,00 ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erforderlich  
 

Beihilferechtliche Regelungen

Sofern mindestens 1 Wohneinheit/Gewerbeeinheit vermietet wird, ist die Beihilferelevanz (De-minimis) zu prüfen.

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.


Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren  Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Schritt 1:

  • Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung 
  • Registrieren Sie sich als Interessent:in
  • Melden Sie sich alternativ direkt im SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)

Schritt 2: 

  • Füllen Sie den Antrag online vollständig aus und laden Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der Checkliste hoch
  • Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst

Schritt 3: 

  • Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich 
  • Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
  • Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
  • Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein

 

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Um eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihres Auszahlungsantrages zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen den Auszahlungsantrag über das Förderportal zu stellen.

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​​​​​​​{{SAB Sachsenkredite_ Verwendungsnachweis Klimafreundlicher Wohnen | 63562}}

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