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Stadtgrün-Lärmminderung

Förderung von Maßnahmen zur biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden und zur Lärmminderung im Freistaat Sachsen

KONTAKT

Nicole Baumgärtel

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Juliane Kießling

0351 4910-4222
0351 4910-4205
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Wichtige Hinweise

  • Dieses Programm steht für eine Antragstellung seit 28. August 2023 nicht mehr zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.
  • Die Folgerichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 ist am 28. August 2023 in Kraft getreten. Die Antragstellung bei der SAB wird voraussichtlich ab 25. Oktober 2023 möglich sein. 
  • Aktuell informiert das Sächsische Staatsministerium für Energie, Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft auf der Internetseite https://lsnq.de/stadtgruenlaermradon zum neuen Programm.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Anlage von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung bei Antragstellung durch gemeinnützige Vereine oder anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden 
  • Förderung von Konzepten zur Lärmminderung
  • Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen , z.B. Fensteraustausch 
  • ACHTUNG: In diesem Programm ist seit 28.08.2023 keine Antragstellung mehr möglich. 

  • Biodiversitätsfördernde Begrünung von Freiflächen sowie von Fassaden und Dächern
  • Aktive Lärmminderungsmaßnahmen z.B. durch bauliche Veränderungen der Straße, Straßenmöblierung zur Reduzierung der Fahrbahnbreite, Abmarkierung von Radwegen, Rasengleise (Straßenbahnschienen)
  • Passive Lärmschutzmaßnahmen: z.B. im Rahmen kommunaler Schallschutzprogramme Austausch von Fenstern an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen 
  • Nicht investive konzeptionelle Maßnahmen wie z.B. Verkehrsleitkonzepte, Radverkehrskonzepte 

Nachfolgende Ausgaben werden nicht gefördert: 
 
  • Ausgaben für Kreditbeschaffung, Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbsteuer
  • Abschreibungsbeträge für Investitionen
  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken
  • Ausgaben für eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
  • Fahrzeuge
  • Skonti, Rabatte und Preisnachlässe, soweit sie durch die Begünstigten tatsächlich in Anspruch genommen wurden
  • Mahngebühren

  • Gemeinden des Freistaates Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern (Lärmminderungsmaßnahmen)
  • Gemeinnützige Vereine und anerkannte Religionsgemeinschaften (Stadtgrünmaßnahmen)

  • Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen der Förderung entnehmen Sie den Merkblättern des SMEKULs.
  • Zum Programmteil Stadtgrün finden Sie die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen in den Checklisten.

  • Zuschuss für Stadtgünmaßnahmen: 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 25.000 EUR Gesamtausgaben)
  • Zuschuss für Lärmminderungsmaßnahmen: 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. max. 200.000 EUR zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) 
  • Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind Ausgaben die unmittelbar mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden notwendigen Sachausgaben sowie Planungsleistungen, Projektmanagement, Projektorganisation und Projektsteuerung, die zur Umsetzung des Vorhabens notwendig sind.

  • Die Beantragung neuer Projekte ist seit 28.08.2023 über dieses Programm nicht mehr möglich. 

Merkblätter des SMEKUL zur Richtlinie abrufbar unter: https://lsnq.de/StadtgruenLaerm

Checklisten zum Programmteil Stadtgrün:

{{Stadtgrün_Checkliste_Allgemein | 69150}}

{{Stadtgrün_Checkliste_Freiflächen | 69152}}

{{Stadtgrün_Checkliste_Gebäudebegrünung | 69151}}

Hinweise zur Nutzung des Förderportals der SAB​​​

Link zum Förderportal