IT-Support-Förderverordnung 2025 - ITSupFöVO 2025
Administration und den Support von mobilen Endgeräten von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern für das Kalenderjahr 2025
Wichtige Hinweise
- Die Übersicht der Schulträgerbudgets finden Sie ab sofort unter "Merkblätter/ Infoblätter/ Flyer"
- Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 20. Mai 2026 über das Förderportal möglich.
Was bietet mir das Förderprogramm?
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Administration und Support von mobilen Endgeräten von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern für das Kalenderjahr 2025
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Personalausgaben für beim Schulträger beschäftigte IT-Administratorinnen und -Administratoren
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Sachausgaben, für Dienstleistungen externer Dritter sowie Werkzeuge und Dienste
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände als öffentliche Schulträger
- Ausgaben von Leistungen, die im Kalenderjahr 2025 erbracht wurden
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Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen beachtet werden
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Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union und eine Doppelförderung sind ausgeschlossen
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bis zu 100 % der zuweisungsfähigen Ausgaben bis zur Höhe des jeweiligen Schulträgerbudgets
- Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 20. Mai 2026 ausschließlich elektronisch über das Förderportal möglich.
Der Zuwendungsempfänger hat auf einer Bautafel auf den Finanzierungsanteil des Freistaates Sachsen wie folgt hinzuweisen (Hinweis): "Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."
Neben dem Text ist das Landessignet des Freistaates Sachsen zu platzieren. Für die Gestaltung des Landessignets ist die Wappenverordnung vom 4. März 2005 (SächsGVBI. S. 40) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
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Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Hinweis durch eine permanente Erläuterung an sichtbarer Stelle zu ersetzen (mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist). |
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Bei allen Pressemitteilungen und Informationsdrucksachen über das Vorhaben ist über die Mittelherkunft mit folgendem Text hinzuweisen: „Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. |
- Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 20. Mai 2026 ausschließlich elektronisch über das Förderportal möglich.