Richtlinie Stärkung berufsbildender Schulen SMK-JTF 2021 – 2027 - Lehrkräftefortbildungen
Maßnahmen zur Stärkung berufsbildender Schulen durch Lehrkräftefortbildungen zur Fachkräftesicherung
Was bietet mir das Förderprogramm?
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Unterstützung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Form eines Zuschusses
Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, welche
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im Zusammenhang mit den vorgenannten Investitionen stehen, z. B. Anwenderschulungen für Fachkabinettausstattungen oder Fortbildungen im produktionsbetrieblichen Umfeld oder
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im Zusammenhang mit strukturwandelrelevanten Themen stehen, um die Lehrkräfte zu Transformationsbegleitern und Multiplikatoren auszubilden.
- Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts im JTF-Fördergebiet (Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und die kreisfreien Städte Leipzig und Chemnitz).
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter dem Punkt Formulare & Downloads. Bitte beachten Sie zudem:
- Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, welche im Zusammenhang mit im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Investitionen nach Buchstabe B Ziffer I und II stehen: Eine Beantragung ist erst möglich, wenn das in Bezug genommene Investitionsvorhaben bewilligt worden ist
- Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, welche im Zusammenhang mit strukturwandelrelevanten Themen entsprechend dem Territorialen Übergangsplan stehen: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich (siehe Bekanntmachung des SMK vom 16. Oktober 2024).
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Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses
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Die Zuwendung beträgt bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben.
- Fortbildungen im Zusammenhang mit im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Investitionen (beispielsweise Anwenderschulungen für Fachkabinettausstattungen oder Fortbildungen und Hospitationen im produktionsbetrieblichen Umfeld) nach Teil III. 1.1 der Richtlinie:
- Die Beantragung ist erst möglich, wenn das in Bezug genommene Investitionsvorhaben bewilligt worden ist
- Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- In der ersten Stufe ist eine kurze Vorhabensidee über das Förderportal Sachsen einzureichen. Bitte geben Sie hier im Eingabefeld „Vorhabensbezeichnung“ die neunstellige Antragsnummer des in Bezug genommenen, bewilligten Investitionsvorhabens an, und gehen Sie auch in der Projektskizze in diesem Zusammenhang auf das investive Vorhaben ein
- Nach Beurteilung der Förderwürdigkeit kann in der zweiten Stufe die Freischaltung der Möglichkeit einer formgebundenen Antragstellung durch die SAB erfolgen
- Maßnahmen im Zusammenhang mit strukturwandelrelevanten Themen entsprechend dem territorialen Übergangsplan, um die Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches, sozialpädagogisches, technisches und Verwaltungspersonal an berufsbildenden Schulen zu Transformationsbegleitenden und Multiplikatoren auszubilden nach Teil III. 1.2 der Richtlinie:
- Die Beantragung ist erst möglich, wenn die entsprechende Förderbekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht ist. Die Bekanntmachung wird parallel auch auf dieser Internetseite veröffentlicht.
- Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- In der ersten Stufe ist eine Vorhabensidee über das Förderportal Sachsen einzureichen. Bitte geben Sie hier im Eingabefeld „Vorhabensbezeichnung“ eine eindeutige Bezeichnung für Ihr geplantes Vorhaben ein
- Nach Beurteilung der Förderwürdigkeit und dem Durchlaufen des durch das SMK durchgeführten Teilnahmewettbewerbes erfolgt nach positiver Votierung die Freischaltung der Möglichkeit einer formgebundenen Antragstellung durch die SAB
{{Vordruck Titel | 12345}}
Die allgemeinen Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Artikels 60 der VO (EU) Nr. 2021/1139 in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 sind zu beachten. Dies ist auch der Fall, wenn durch die Begünstigten freiwillige Publizitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Schilder, Druckerzeugnisse, Websites) erstellt werden.
Hinweise zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationspflichten zu den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid finden Sie im ‚Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des EFRE und JTF‘ unter Downloads - Publizität und Logos im Förderzeitraum 2021-2027 im Servicebereich des Internetauftrittes der SAB.
Informationen zu den Publizitätsvorschriften
Hinweise zur Nutzung des Förderportals der SAB
{{ESF Plus und JTF Mitarbeiterliste | 62139}}
{{Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen von EU Förderprogrammen | 65222-3}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
Die Informationen zur Beantragung von Auszahlungen im Förderportal werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Die Beantragung der Auszahlung erfolgt über das Förderportal.
Die Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt über das Förderportal.