Innovationsprämie
Innovationsprämie
Für Produktinnovationen Forschungs-Dienstleister nutzen
Wichtiger Hinweis:
- Eine Neubewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich auf Basis der neuen Förderrichtline EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027.
- Neuanträge können Sie unter nachfolgender Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - stellen:
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss für die Nutzung von Forschungs-Dienstleistungen bei der Entwicklung Ihrer Produkte
- Bis zu 20.000 EUR Prämie pro Kalenderjahr
Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Nicht zuwendungsfähig sind:
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, z.B.:
- Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
- Durchführbarkeitsstudien
- Werkstoffstudien
- Studien zur Fertigungstechnik
- Ausgaben für externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten, die überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B.:
- Konstruktionsleistungen
- Designleistungen
- Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
- Laborleistungen
- Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
- Betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
- Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
Antragsberechtigt sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen aus den Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur
- Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen
- FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter sein
- Bei den FuE-Dienstleistern kann es sich um nationale oder internationale Anbieter handeln
- Die FuE-Dienstleistung darf nicht durch Familienangehörige, Betriebsangehörige oder durch ein verbundenes Unternehmen des Antragstellers durchgeführt werden
- FuE-Dienstleistungen, die bisher betriebsintern erfolgten, dürfen nicht gefördert werden (kein Outsourcing)
- Bei den FuE-Dienstleistungen darf es sich nicht um studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungsleistungen sind, sowie studentische Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse etc.) handeln
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Antragstellung für bis zu zwei Innovationsprämien, insgesamt maximal 20.000 EUR pro Kalenderjahr möglich
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 vom 20. Januar 2015, die durch die Richtlinie vom 28. Februar 2017 geändert worden ist
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
{{I-Prämie_Antrag FP 2014-2020 | 62209}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{KMU-Bewertung | 60314}}
{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
aktueller Registerauszug
Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite), sofern Befugte nicht durch den Registerauszug legitimiert sind
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aktueller Registerauszug
Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite), sofern Befugte nicht durch den Registerauszug legitimiert sind
{{I-Prämie_Verwendungsnachweis FP 2014-2020 | 62213}}
{{Belegliste | 61389}}
{{Belegliste | 61389}}