Förderrichtlinie simul+ Teil A simul+ - Projektförderung
Modell- und Pilotprojekte der Regionalentwicklung (Teil A)
Wichtige Hinweise
- Die Einreichung von Vorhabensideen ist vom 10. November bis 8. Dezember 2026 über das SAB-Förderportal möglich
- Die erforderlichen Vordrucke für die Ideeneinreichung finden Sie unter Formulare & Downloads / Formulare
- Für Informationen zur Förderung "Regionale Mitmachwettbewerbe" nach Teil B der Förderrichtlinie wird eine separte Internetseite zur Verfügung gestellt (FRL simul+ Teil B).
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderangebot für Modell- und Pilotprojekte der Regionalentwicklung
- Beantragung von Vorhaben des simul+InnovationHub
- nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung
Gefördert werden Vorhaben mit Pilot- und Modellcharakter:
- zur Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen
- Reallabore zur praxisnahen Erprobung neuer Verfahren und Technologien sowie
- sowie Machbarkeitsstudien und Konzepte
in den Handlungsfeldern der simul+-Strategie 2025–2030 des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung: „Smarte Regionen/Digitale Daseinsvorsorge“, „Nachhaltige Mobilität“, „Innovatives Bauen und Wohnen“, „Regionale Wertschöpfung“, „Intelligente Infrastrukturen und Entbürokratisierung“
- natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass die Vorhaben mit Pilot- oder Modellcharakter, über den allgemein anerkannten Stand der Technik oder die gängige Anwendungspraxis bereits bestehender Technologien hinausgehen und einen Innovationsnutzen bieten, indem sie neue bzw. verbesserte Verfahren, Technologien, Governance-Ansätze oder Anwendungsbereiche erproben, die das Potenzial zur Übertragung oder Skalierung aufweisen
- Die Vorhaben müssen im Freistaat Sachsen verortet sein oder einen Bezug zur sächsischen Regionalentwicklung aufweisen
- Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Monitoring- und Evaluationskonzepts einschließlich eines Vorschlags zu messbaren, wirkungsbezogenen Erfolgsindikatoren. Die Indikatoren sind mit einer Beschreibung der Ausgangssituation, der angestrebten Zielwerte oder Zielkorridore sowie der vorgesehenen Messmethodik darzustellen. Dies gilt nicht bei Zuwendungen zur Erstellung von Machbarkeitsstudien oder Konzepten.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) mit einem Fördersatz bis zu 80 Prozent, bei Vorhaben mit besonderem Modellcharakter bis zu 90 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben (Zustimmung des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung erforderlich)
Gefördert werden vorhabensnotwendige Ausgaben für:
- Personal;
- Sachausgaben einschließlich Material;
- Auftragsforschung und Fremdleistungen;
- Geräte und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Werden diese über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während des Bewilligungszeitraumes als zuwendungsfähig;
- Auftragsforschung und Fremdleistungen;
- Ausgaben für den Erwerb technologischen Wissens, sofern deren Erwerb nicht alleiniger Zweck des Projekts ist.
Zuwendungsfähig sind nur zusätzliche Projektausgaben, die nicht bereits durch eine staatliche Finanzierung des Zuwendungsempfängers abgedeckt sind. Eine entsprechende Eigenerklärung ist bei Antragstellung und zum Verwendungsnachweis einzureichen.
- Ausgaben die bereits durch eine staatliche Finanzierung des Zuwendungsempfängers abgedeckt sind
- sofern der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, können nur Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) gefördert werden
- besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung, können Bruttobeträge gefördert werden (mit Mehrwertsteuer)
- Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und Anzeige des Vorhabensbeginns durch den Zuwendungsempfänger werden 40 % der Gesamtzuwendung ausgezahlt.
- Nach Abschluss des Vorhabens und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises werden weitere 50 % der Gesamtzuwendung ausgezahlt.
- Nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnacheises, spätestens aber nach Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises (einschließlich nachgeforderter Unterlagen) wird die Schlussrate (10 %) ausgezahlt.
- Die Einreichung von Auszahlungsanträgen ist nicht erforderlich.
- soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen handelt, werden diese in der Regel nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt (Näheres wird zu gegebener Zeit hier ergänzt)
- ist der Antragsteller ein kommunales Unternehmen, ist die Förderung auf die Wirtschaftlichkeitslücke beschränkt, sofern der Eigenanteil des kommunalen Unternehmens mangels getrennter Buchführung auf eine Finanzierung aus dem allgemeinen Kommunalhaushalt bzw. eine Quersubventionierung zurückzuführen ist
- soweit die Zuwendungen als Beihilfen für lokale Infrastrukturen nach Art. 56 AGVO bewilligt werden, ist die Förderung für alle Antragsteller auf die Wirtschaftlichkeitslücke beschränkt
- die Zuwendung kann auch als De-minimis-Beihilfe oder DAWI-de-minimis-Beihilfe gewährt werden
Das Antragsverfahren wird zweistufig durchgeführt und umfasst ein Vorverfahren mit Auswahlverfahren (einreichung von Projektskizzen) sowie die daran anknüpfende Antragsstellung über das Förderportal der SAB.
Mit Bekanntgabe des Förderaufrufs wird ein transparentes Bewertungssystem veröffentlicht, das der Auswahl der Vorhaben auf Grundlage der einzureichenden Projektskizzen dient.
Die Antragsstellung bei der Bewilligungsstelle wird bei erfolgreicher Vorauswahl des Projektträgers mit der Bekanntgabe der Jury-Beurteilung an die Einreicher der Projektskizzen eröffnet. Eine Antragstellung ist vor Bekanntgabe der Jury-Beurteilung unzulässig.
ANBest-P Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
VVK Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften
§ 44 SäHO Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
De-minimis-Regel_Informationsblatt (Vordrucknummer: 60380)
Datenschutzhinweise für Kunden/Interessenten (Vordrucknummer: 64005)
- Die Einreichung der Projektskizzen ist im Jahr 2026 vom 10. November 2026 bis zum 8. Dezember 2026 möglich. Dabei sind die folgenden Vordrucke vollständig ausgefüllt hochzuladen (Vordrucke ab Anfang November 2026 abrufbar):
- {{Projektskizze | 0405}}
- {{Projektbeschreibung | 0406}}
- Ergänzende Unterlagen können gemeinsam mit der Projektskizze oder mit der Projektbeschreibung im jeweiligen Uploadfenster hochgeladen werden.
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal (verfügbar ab 10.11.2026).
- Die Einreichung des Verwendungsnachweises ist ausschließlich über das Förderportal möglich.