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Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024

Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen

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Wichtige Hinweise

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Was bietet mir das Förderprogramm?

​​​​Unterstützung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für den Übergang zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen durch einen Zuschuss

•    Über den EFRE werden gefördert:

a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen; 

b) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Pro-zessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewer-be und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling von Abfällen aus privaten Haushalten, Recycling von Abfällen aus Gewerbe und Industrie, Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen und Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen entsprechend Klärschlammverordnung;
 
c) Nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen, Schaffung notwendiger strategischer Grundlagen sowie Evaluierungen von bestehenden Verfahren und Modellvorhaben und Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen oder zur Abfallvermeidung.

•    Über den JTF werden gefördert:

a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen;

b) Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür, einschließlich Maßnahmen zur Errichtung und Anpassung von Anlagen;

c) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, insbesondere Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen;

d) Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit im Rahmen der über die Fördergegenstände in Nummer 2.2 Buchstaben a, b und c der FRL geförderten Investitionen, insbesondere Fortbildungen, Beratungen und geeignete Austauschformate.
 

Begünstigte sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen,  kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

•    Investitionsort: Sachsen
•    Beitrag investiver Vorhaben zur Ressourceneffizienzsteigerung 
•    Weitere Voraussetzungen gemäß Förderrichtlinie und JTF-Verordnung

Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart, der Größe des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 10 bis 70% der förderfähigen Ausgaben. 

Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
 

•    Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
•    Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
•    Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
•    Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

Wichtige Hinweise:

1. Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
2. Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
3. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.
 

Die allgemeinen Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Artikels 60 der VO (EU) Nr. 2021/1139 in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 sind zu beachten. Dies ist auch der Fall, wenn durch die Begünstigten freiwillige Publizitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Schilder, Druckerzeugnisse, Websites) erstellt werden.

Hinweise zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationspflichten aus den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid finden Sie im ‚Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des EFRE und JFT‘ unter Downloads bei Publizität und Logos im Förderzeitraum 2021-2027 im Servicebereich des Internetauftrittes der SAB.

Informationen zu den Publizitätsvorschriften​​​​​

Laden Sie sich die benötigen Formulare für Ihr Förderprogramm herunter und speichern Sie diese lokal auf Ihrem Computer/Gerät ab. Öffnen Sie die Formulare im PDF-Format mit dem PDF-Viewer von Adobe Acrobat Reader DC, damit Ihnen alle Funktionalitäten zur Verfügung stehen.
 

Stellen Sie vor einer Antragstellung die Unterlagen gemäß der nachfolgenden Auflistung zusammen. Die notwendigen Unterlagen sind zusammen mit Ihrem Förderantrag elektronisch einzureichen. Laden Sie die Unterlagen bitte einzeln in den dazugehörigen „Ablagefächern“ als Anlage hoch. Dies ermöglicht uns einen schnellen Überblick über die Vollständigkeit und eine zügige Bewertung Ihres Förderantrags.

Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtfelder im Eingabedialog des Förderportals ausgefüllt sind, bevor Sie den Förderantrag „Einreichen“. Mit dem Einreichen des Antrags erfolgt eine systemseitige Vollständigkeitsprüfung. Die nachträgliche Vervollständigung kann Auswirkungen auf die Reaktionszeiten im Förderportal haben. 

Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung. 

Zusätzlich sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: 

•    Vorhabenbeschreibung und -begründung
•    Detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen (bei Baumaßnahmen nach DIN 276)
•    Angebote 
•    Gesellschaftsvertrag/Satzung
•    aktueller Registerauszug bzw. Gewerbeanmeldung
•    Identifikation - Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
•    Anzeige von Zeichnungsbefugten
•    Geschäftsplan 
•    Baupläne bzw. Bauunterlagen sowie Grundbuchauszug bzw. Miet-/ Pachtvertrag
•    Erforderliche Konzessionen/Genehmigungen bei Baumaßnahmen
•    Beschreibung des Beitrags des Vorhabens zur Verringerung und Bewältigung der durch den Strukturwandel entstehenden
      sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen im Sinne von Nr. 1 (Absatz 3) und Nr. 4.5.4
      der FRL in einer JTF-Region
•    Beschreibung der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Nr. 4.5.2 der FRL bei produktiven Investitionen von
      Großunternehmen in einer JTF-Region
•    Beschreibung zur Erfüllung der Definition nichtproduktiver Investitionen von Großunternehmen gemäß Nr. 4.4.3 oder 4.5.3
      der FRL

Weitere Formulare und Hinweise für die Antragstellung: 

{{KMU-Bewertung für Partner-/Verbundunternehmen | 60314}}

Merkblatt Investitionsmehrkosten zu AGVO - Art. 47

Fragenkatalog zur Klimaverträglichkeit (Vordrucknummer: 69156)  (modulunabhängig)


Hinweis zur Klimaverträglichkeit: Infrastrukturmaßnahmen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens 5 Jahren aufweisen, müssen nach Vorgaben der EU klimaverträglich sein. Zur Sicherstellung dieser Vorgabe ist bei jeder Antragstellung der Fragenkatalog zu beantworten. In Abhängigkeit vom konkreten Projekt können auch weiterführende Angaben durch Sie erforderlich werden. Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass eine Entscheidung über Ihren Förderantrag erst nach Vorliegen aller Informationen und Unterlagen zur Klimaverträglichkeit zulässig ist.

Weitere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
 

Der Mittelabruf erfolgt über die entsprechende Aufgabe im Förderportal, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird.

Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen, zu beachten bzw. zu führen (§§97 ff. GWB): 

EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht 

{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}

{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentl. Auftragsvergaben | 68672}}
 

Die Verwendungsnachweislegung erfolgt über die entsprechende Aufgabe im Förderportal, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird.​​​​​​
 

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien

 

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.