EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
FuE-Projekte zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren und zur Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit
Wichtige Hinweise
Umsetzung neuer Förderbedingungen ab 1. Januar 2025
Für alle Bewilligungen ab dem 1. Januar 2025 gilt, dass abweichend von Nummer B I. 4.4. der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Just Transition Fonds mitfinanzierten Projekte der Technologieförderung (FRL EFRE/JTFTechnologieförderung 2021 bis 2027) die Abrechnung nach Selbstkosten nach Nummer 5 NBest-EU-Kosten nicht mehr zugelassen ist.
Einführung neuer Förderbereiche
Mit Genehmigung der Europäischen Kommission hat der Freistaat Sachsen zwei neue Vorhabenbereiche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in kritischen Technologien ("STEP") und Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit ("Verteidigung") eingeführt. Für diese neuen Vorhaben werden die Förderkonditionen für den Fördergegenstand "FuE-Projekte"geändert. Die Fördervoraussetzungen finden Sie unter dem Reiter "Welche Voraussetzungen sind zu beachten", und die geänderten Konditionen finden Sie unter dem Reiter "Welche Konditionen bietet das Förderprogramm". Diese Maßnahmen gelten für alle vorliegenden und neu eingehenden Vorhabenideen und Projektanträge, die sich den Vorhabenbereichen STEP oder Verteidigung zuordnen lassen.
Hinweis: Die Beantragung von Vorhaben in den neuen Bereichen erfolgt wie bisher als Einzel- oder Verbundprojekt über die unter "Antragstellung" genannten Zugänge im Förderportal. Reichen Sie im Vorhabenbereich STEP bitte bereits zur Vorhabenidee die ergänzende Gliederung zur Vorhabenbeschreibung (unter Formulare & Downloads > Formulare > Antragstellung) ein.
Neuer Förderaufruf für tschechisch-sächsischen FuE-Verbundprojekte zu den Themen "Life Science", "Digitale Technologien" sowie "Fertigungstechnologien"
Die Bekanntmachung durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz ist am 23. April 2026 erfolgt. Den Aufruf finden Sie hier.
Im Rahmen dieses Aufrufs ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung "Common Proposal" aller beteiligter sächsischer und tschechischer Partner einzureichen. Diese finden Sie nachfolgend unter: Formulare & Downloads / Formulare / Antragstellung. Weiterhin bietet die Technology Agency of the Czech Republic ein Partnering-Tool für die Anbahnung bilateraler FuE-Projekte an.
Bei der Einreichung der Projektskizze im Förderportal nutzen Sie bitte die Schaltfläche für "Verbundprojektförderung".
Die Frist zur Einreichung von Vorhabenideen für tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte endet am 24. Juni 2026.
Für alle Anträge gilt
Um alle Antragsteller gleich zu behandeln, erfolgt die digitale Antragstellung in zwei Schritten:
- 1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Projektskizze
- 2. Schritt: Antragstellung
Bitte beachten Sie bei der Einreichung der Projektskizze, dass Sie die richtige Schaltfläche für:
- Vorhabenidee zur Einzelprojektförderung oder
- Vorhabenidee zur Verbundprojektförderung
nutzen.
Für die EFRE-Technologieförderung können jederzeit Vorhabenideen eingereicht werden.- Zuschuss für die Durchführung von innovativen technologieorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren dienen.
FuE-Einzelprojektförderung:
Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU.
FuE-Verbundprojektförderung:
Gefördert werden FuE-Projekte, die eine wirksame Zusammenarbeit beinhalten
a)
zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder
b)
zwischen einem oder mehreren Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
FuE-Pilotlinienförderung:
In beiden Varianten (FuE-Einzelprojektförderung und FuE-Verbundprojektförderung) können auch Projekte gefördert werden, bei denen die Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren.
Erfolgsgeschichte:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
FuE-Verbundprojektförderung:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und im Verbund mit diesen auch große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
Unternehmen in Schwierigkeiten
- Das Unternehmen und die Forschungseinrichtungen haben ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen.
- Das Vorhaben wird an einem Standort in Sachsen durchgeführt.
- Die Antragsteller haben die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts darzulegen.
- Das zu entwickelnde Produkt oder das Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht.
Bei der FuE-Pilotlinienförderung zusätzlich:
- Bei der Durchführung von FuE-Pilotlinienprojekten im Verbund muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für das Projektergebnis tragen und zu dessen Verwertung berechtigt sein.
- Das Pilotlinienprojekt muss einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können.
- Die Errichtung der Pilotlinie muss für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sein, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren. Marktpotenzial und Wettbewerbssituation müssen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung durch eine auf dem Projektergebnis aufbauende industrielle Fertigung in einer Betriebsstätte in Sachsen erwarten lassen.
- Werden die geförderte Pilotlinie oder Teile davon innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vorhabens veräußert, so ist der Erlös durch den Verkäufer bis zur Höhe der gewährten Zuwendungen des Vorhabens zu erstatten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der FuE-Pilotlinienförderung nicht um eine investive Förderung handelt. Von der Pilotanlage und deren Komponenten sind nur die Abschreibungen während der Projektlaufzeit förderfähig!
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kritischen Technologien ("STEP") zusätzlich:
Im Vorhabenbereich "Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in kritischen Technologien" unterstützt Sachsen Investitionen, die zu den in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beitragen (EFRE). Die Entwicklung bzw. Herstellung digitaler Technologien und damit verbundene technologieintensive Innovationen sowie Biotechnologien sollen zur Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Industrie in der EU beitragen und die strategischen Abhängigkeiten der EU verringern. Mit Fokus auf die STEP-Ziele sollen Investitionen in die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich digitaler Technologien und technologieintensiver Innovationen (STEP-Sektoren) gefördert werden, sofern sie entweder für den Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen oder zur Verringerung strategischer Abhängigkeiten der EU beitragen (STEP-Bedingungen).
Zweite Leitlinien der STEP-VO C/2025/6798
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit („Verteidigung“) zusätzlich:
Die EU reagiert auf stark gestiegene militärische Bedrohungen und ermöglicht die Förderung des Aufbaus industrieller Kapazitäten zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeiten. Ein schneller Aufbau flexibler und skalierbarer industrieller Kapazitäten setzt unter anderem neue kosteneffiziente, softwaredefinierte Lösungen voraus. Zudem erfordert die strategische Souveränität Europas, künftig noch mehr auf eigene europäische Lösungen zu setzen. Mit seinen Kompetenzen in Mikroelektronik, KI und Software kann der Freistaat Sachsen hier Beiträge leisten. Deshalb sollen im Vorhaben Verteidigung künftig auch Forschungs- und Entwicklungskooperationen zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit unterstützt werden, wobei Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck Vorrang eingeräumt wird. Gefördert werden einzelbetriebliche und im Verbund mit Forschungseinrichtungen durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (kein STEP und keine Verteidigung)
Für bei der SAB bereits vorliegende und neu eingehende Vorhabenideen gelten ab dem 15. Oktober 2025 abweichend von der Richtlinie folgende geänderte Förderkonditionen.
Ausgenommen von dieser Beschränkung der Förderkonditionen sind Vorhabenideen von KMU im Mitteldeutschen Revier, die im Rahmen des Aufrufs zum Just Transition Fund (JTF) eingereicht werden (siehe auf dieser Website unter "Welche Förderaufrufe gab es bereits; Förderanträge aus dem Just Transition Fund (JTF)"). Auch nach Ablauf der Einreichungsfrist ist hier weiterhin die Neuantragstellung möglich.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kritischen Technologien (STEP)
Für Anträge und Vorhabenideen zu FuE-Projekten, die die Kriterien der STEP-Verordnung und damit die Voraussetzungen einer Förderung im Vorhaben STEP erfüllen, werden die Änderungen der Förderkonditionen vom 15. Oktober 2025 vollständig aufgehoben. Hier können Sie die Förderkonditionen (STEP) einsehen.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit (Verteidigung)
Für Anträge und Vorhabenideen zu FuE-Projekten, die der Steigerung der Verteidigung dienen und die Voraussetzungen einer Förderung im Vorhaben Verteidigung erfüllen, gelten folgende Förderkonditionen (Verteidigung).
Förderfähige Ausgaben/Kosten:
a)- Personalausgaben/Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
- Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit) in Abhängigkeit von der zu jeweiligen Nebenbestimmung (nach Nr. 6 „Vereinfachte Abrechnung“ oder Nr. 5 „Abrechnung nach Selbstkosten“ NBest-EU-Kosten für gewerbliche Unternehmen bzw. NBest-EU für Forschungseinrichtungen). Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
- Ausgaben/Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Instrumenten und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Projekts als zuwendungsfähig, es sei denn, diese Instrumente und Ausrüstungen werden von einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Rahmen der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu mindestens 80 % für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre eingesetzt,
- für FuE-Pilotlinien Kosten für Gebäude, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, in Höhe der nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelten Wertminderung während der Dauer des Vorhabens,
- Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung,
- Ausgaben/Kosten für den Erwerb technologischen Wissens und von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern deren Erwerb nicht Hauptzweck des Projekts ist,
- sonstige vorhabenbezogenen Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material,
- vorhabenbezogene Gemeinkosten. Diese werden bei Projekten mit einer Abrechnung auf Ausgabenbasis oder bei Projekten mit einer Abrechnung auf Kostenbasis gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 % auf die direkten Ausgaben/Kosten Anstrich a, b, e, f und h als zuwendungsfähig anerkannt,
- 60 % der Ausgaben/Kosten von KMU für die Anmeldung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, die aus dem FuE-Projekt resultieren.
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
- Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags.
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen.
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB.
Wichtige Hinweise:
- Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrages liegen.
- Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
- Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
- Abweichend von Nummer 5.1 Satz 1 der EU-Rahmenrichtlinie darf der Zuwendungsempfänger vor Zugang des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben nur auf Basis eines schriftlichen Antrags auf einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn und der schriftlichen Zustimmung zu diesem durch die Bewilligungsstelle beginnen.
2. Förderaufruf für gemeinsame tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte zu den Themen
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Intelligente Fertigungstechnologien
- Nachhaltige und umweltrelevante Technologien
Die Bekanntmachung des Aufrufes durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist am 16. Mai 2024 im Sächsischen Amtsblatt erfolgt. Den Aufruf finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dieser aktuelle Förderaufruf richtet sich nur an
- tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte.
Bei der Einreichung der Projektskizze im Förderportal nutzen Sie bitte die Schaltfläche für:
- Vorhabenidee zur Verbundprojektförderung
Im Rahmen dieses Aufrufs ist eine gemeinsame Vorhabenschreibung „Common Proposal“ aller beteiligter sächsischer und technischer Partner einzureichen. Diese steht Ihnen unter Formulare und Downloads / Formulare / Antragstellung zum Download bereit.
Förderaufruf für tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte:
3. Förderaufruf für gemeinsame tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte zu den Themen:
- Life Science
- Halbleitertechnologien
- intelligente und nachhaltige Mobilität.
Die Bekanntmachung des Aufrufes durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz ist am 8. Mai 2025 im Sächsischen Amtsblatt erfolgt. Den Aufruf finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: dieser Förderrauf richtet sich nur an
- tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte.
Bei der Einreichung der Projektskizze im Förderportal nutzen Sie bitte die Schaltfläche für:
- Vorhabenidee zur Verbundprojektförderung.
Im Rahmen dieses Aufrufs ist eine gemeinsame Vorhabenschreibung „Common Proposal“ aller beteiligter sächsischer und technischer Partner einzureichen. Diese finden Sie nachfolgend unter: Formulare & Downloads / Formulare / Antragstellung
Weiterhin bietet die Technology Agency of the Czech Republic ein Partnering-Tool für die Anbahnung bilateraler FuE-Projekte an.
Ende der Einreichungsfrist
Die Frist zur Einreichung von Vorhabenideen für tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte endete am 9. Juli 2025. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die maximale Projektlaufzeit 24 Monate beträgt.
Förderanträge aus dem Just Transition Fund (JTF):
Ergänzend zur regulären Antragstellung wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschen Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) empfohlen, sich auf den nachstehenden Förderaufruf des SMWA zu bewerben:
Aufforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Einreichung von Förderanträgen aus dem Just Transition Fund (JTF) zur Förderung von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027.
Den aktuellen Aufruf finden Sie hier.
Die Einreichungsfrist für Förderanträge aus dem Just Transition Fund (JTF) ist nach einer Verlängerung zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Eine Neuantragstellung ist aber weiterhin möglich.
Um alle Antragsteller gleich zu behandeln, erfolgt die digitale Antragstellung in zwei Schritten:
- 1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Projektskizze
- 2. Schritt: Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass im aktuellen Förderaufruf nur
- einzelbetriebliche FuE-Projekte oder
- einzelbetriebliche FuE-Pilotlinen
gefördert werden.
Bei der Einreichung der Projektskizze im Förderportal nutzen Sie bitte die Schaltfläche für:
- Vorhabenidee zur Einzelprojektförderung
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU-Kosten)
Für Förderung auf Ausgabenbasis:
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU)
Beihilferechtliche Grundlagen:
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
Informationen zu den pauschalen AG-Sozialversicherungsanteilen finden Sie in Anlage 2 der jeweils geltenden Fassung der förderfähigen Ausgaben und Kosten - FFAK:
FFAK in der Fassung vom 24.06.2025
Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten mit 25 %-Gemeinkostenpauschale:
Dokumentation Personenbezogene Personalkostenpauschale nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten
Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten „Abrechnung nach Selbstkosten – LSP“:
Infoblatt VKO nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten_Selbstkostenabrechnung LSP
Für Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU mit TVL-TVöD-Personalkostenpauschale:
Dokumentation VKO TVL TVöD Personalkosten
- folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TV-Ärzte_Anlage zur Dokumentation VKO Personal_TV-L_Personalkosten
Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TVöD-Nr-22-Änderung
V-Ärzte_Anlage D zum VW-L
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
Sie benötigen Hilfe bei der Nutzung des Förderportals?
Handbuch zum Förderportal
Flyer_Technologieförderung EFRE_JTF
{{Technologieförderung FuE-Projektförderung Gliederung Vorhabensbeschreibung | 63131}}
{{Technologieförderung Abschluss von F&E-Verträgen Infoblatt | 63095}}
{{Technologieförderung Hinweise Einholung Angebote FuE-Leistungen | 63147}}
{{Technologieförderung Hinweise Zusammenarbeit Partner Verbundprojekte | 63180}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) l | 64005}}
{{KMU-Bewertung | 60314}}
{{KMU-Bewertung Anlage 1 | 60314-1}}
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
{{GRW Antrag Rentabilitätsvorschau | 60319}}
Ergänzende Gliederung zur Vorhabenbeschreibung STEP
Für gemeinsame tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte im Bereich „Intelligente, sichere, nachhaltige und resiliente Mobilität und Verkehrssysteme für Personen und Güter“ zusätzlich:
Common Proposal
{{Technologieförderung Stundennachweis | 60374}}
Förderung auf Ausgabenbasis:
{{Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 60609}}
Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu beachten bzw. zu führen (§§97ff. GWB).
{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}
{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentlichen Auftragsvergaben | 68672}}
Merkblatt Gliederung Zwischen- und Sachbericht:
{{FuE_Merkblatt_Zwischenberichte_Sachberichte | 63149}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Antragstellung
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Einzelprojektförderung Verbundprojektförderung