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  1. Fachkundige Stelle

    Fachkundige Stellen für Existenzgründer:innen sind: IHK, HWK, berufsständige Kammern oder, die für die Branche, in der gegründet werden soll, zuständigen Fachverbände. Sie prüfen das Unternehmenskonzept, die Rentabilitätsvorschau und die persönliche Eignung der Gründer:innen und geben eine Stellungnahme ab. Projekte kommen ebenfalls auf den Prüfstand. Hier geben die, von den Ministerien festgelegten, zuständigen Fachstellen ein Votum zum vorgelegten Förderantrag ab.

  2. Fälligkeit

    Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch geltend gemacht werden kann oder erfüllt werden muss. Bei der Finanzierung einer Immobilie zur Selbstnutzung ist die monatliche oder vierteljährliche Fälligkeit der Teilzahlungen der Regelfall. Ist beispielsweise der 1. des Monats als Zahlungstermin genannt, so hat die Zahlung bis zum 1. des Monats bei der Bank einzugehen.

  3. Finanzierung

    Zur Finanzierung gehören alle Maßnahmen der Kapitalbeschaffung. Stammen die Mittel in der gewerblichen Finanzierung aus dem Kreis der bisherigen Eigentümer:innen, spricht man von Einlagenfinanzierung. Bei Erweiterung des Anteilseignerkreises handelt es sich um Beteiligungsfinanzierung.

  4. Fondsverwalter

    Ein:e Fondsverwalter:in hat die Aufgabe der Betreuung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung der Fondsgelder. In Sachsen ist dies für den ESF das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, welches das ESF-Programm auch in fachlicher Hinsicht betreut. Zweimal jährlich berichtet die ESF-Fondsverwaltung der Kommission über durchgeführte Kontrollen und deren Folgen.

  5. Förderantrag

    Der Förderantrag ist eine empfangsbedürftige verwaltungsrechtliche Willenserklärung als Voraussetzung einer Bearbeitung durch die SAB. Der Förderantrag hält Ziel, Höhe und Art der Förderung fest. Er stellt den Beginn des Verwaltungsverfahrens dar.

  6. Fördermittel

    Fördermittel sind Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten (Bund, Land, EU), die zur Forcierung spezieller wirtschaftlicher oder sozialer Zwecke entweder als Zuschüsse oder als zinsgünstige Darlehen zum Beispiel über die SAB ausgereicht werden. Deren Vergabe wird in Förderprogrammen zusammengefasst.

  7. Förderrichtlinien

    Förderrichtlinien sind Vorgaben des für das Förderprogramm zuständigen Ministeriums. Sie definieren die Förderkriterien und lenken das Ermessen der Behörde, ob und inwieweit einem Förderantrag entsprochen werden kann.

  8. Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk

    ESF-Fördermaßnahme mit dem Zweck der Schaffung der wirtschaftlichen, technologischen und personellen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, qualifizierte Aus- und Fortbildung in Handwerksunternehmen. Gefördert werden überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende des Handwerks in der Grund- und Fachstufe, inklusive der Unterbringung im Internat.

  9. Forschungseinrichtung

    Forschungseinrichtung sind Hochschulen oder Fachhochschulen sowie Forschungsinstitute unabhängig von ihrer Rechtsform, Trägerschaft oder Finanzierungsart, deren Aufgabe in Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung besteht und die ihre Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Technologietransfer verbreiten. Sämtliche Gewinne müssen in diese Aktivitäten reinvestiert werden. Unternehmen, die als Anteilseigner:innen oder in anderer Weise institutionell Einfluss auf eine solche Einrichtung ausüben können, dürfen keinen bevorzugten Zugang zu den Forschungskapazitäten oder –ergebnissen der Einrichtung genießen. Privatrechtlich geführte Einrichtungen haben grundsätzlich eine Bescheinigung des Finanzamtes vorzulegen, dass sie als gemeinnützig anerkannt sind.

  10. Forwarddarlehen

    Mit einem Forwarddarlehen schließen Darlehensnehmende den Darlehensvertrag zu den vereinbarten Konditionen ab, obwohl die Auszahlung des Darlehens erst zu einem in der Zukunft liegenden festen Zeitpunkt erfolgt.

  11. Forwardkonditionierung

    Bei einer Forwardkonditionierung können sich Darlehensnehmende bereits vorab für einen zukünftigen Zeitpunkt die Konditionen sichern, indem sie bereits vor Ablauf der Sollzinsbindung einen Änderungsvertrag über die zukünftige Konditionierung des Darlehens abschließen.

  12. Freistellungserklärung

    Beim Bau von Eigentumswohnungen/Einfamilienhäusern durch eine:n Bauträger:in sichert sich die Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Objekte/Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss die Käuferin oder der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten.

    Zum Schutz der Käuferin oder des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Bauträger:innen, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank der Bauträger:innen freigestellt wird.

  13. futureSAX

    futureSAX ist ein von der Businessplan-Wettbewerb Sachsen GmbH veranstalteter Wettbewerb mit dem Ziel, sachsenweit und branchenoffen innovativen Geschäftsmodellen zum Erfolg zu verhelfen. Er wendet sich an Gründer:innen und junge Unternehmen. Am 7. Oktober 2003 startete er unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministers für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Gillo. Der Wettbewerb ist insgesamt mit 50.000 EUR dotiert.