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  1. Haupterwerb (Landwirtschaft)

    Wer eine Zuwendung empfängt muss mindestens die Hälfte seines Gesamteinkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit im geförderten Unternehmen beziehen. Außerdem muss bei natürlichen Personen die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger, bei juristischen Personen und Personengesellschaften mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung des begünstigten Unternehmens, mehr als die Hälfte seiner Gesamtarbeitszeit für den landwirtschaftlichen Betrieb aufwenden.

  2. Hausbankprinzip

    Kreditvergabeverfahren, bei dem ein:e Kund:in der SAB den Förderantrag auf Fördermittel über ein Kreditinstitut ihrer bzw. seiner Wahl an die SAB weiterleitet und bei dem das Kreditinstitut die Bonitätsprüfung und die Haftung für die Finanzierungshilfe übernimmt.

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