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Glossar

N

  1. Nachschüssige Zahlungsweise

    Die Zinsen werden nachträglich, d.h. für den zurückliegenden Zeitraum, erhoben.

  2. Nebenerwerb

    Eine selbstständige Tätigkeit wird dann im Nebenerwerb ausgeübt, wenn die Ausübung anderer abhängiger Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang erfolgt.

  3. Nettodarlehensbetrag

    Der Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, auf den ein:e Darlehensnehmer:in aufgrund des Darlehensvertrags Anspruch hat. Dabei handelt es sich um den Darlehensnennbetrag abzüglich der vom Darlehensgeber einbehaltenen Kosten (z. B. Bearbeitungsentgelt oder Disagio/Damnum). Der Nettodarlehensbetrag wird auch als Gesamtkreditbetrag bezeichnet.

  4. Nominalzinssatz

    siehe Sollzinssatz

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