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Glossar

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L

  1. Laufzeit

    Die Laufzeit bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zeitraum, für den die Bank den Darlehensnehmer:innen das Kapitalnutzungsrecht einräumt. Sie darf nicht mit der Sollzinsbindung verwechselt werden. Diese beschreibt nur den Zeitraum, für den ein feststehender Sollzinssatz gilt.

  2. Leistungsrate

    Die Leistungsrate setzt sich grundsätzlich aus Zins? und Tilgungsbetrag und etwaigen im Darlehensvertrag gesonderte zu zahlenden Verwaltungskosten zusammen. Die Leistungsrate ist zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu erbringen.

  3. Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)

    Förderung von Kleinprojekten und regionalen Initiativen zur Mobilisierung des vorhandenen Potenzials zur Beschäftigungsentwicklung, Stärkung der sozialen Kompetenz, Aktivierung von Eigeninitiativen und gesellschaftlicher Integration.