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Glossar
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Laufzeit
Die Laufzeit bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zeitraum, für den die Bank den Darlehensnehmer:innen das Kapitalnutzungsrecht einräumt. Sie darf nicht mit der Sollzinsbindung verwechselt werden. Diese beschreibt nur den Zeitraum, für den ein feststehender Sollzinssatz gilt.
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Leistungsrate
Die Leistungsrate setzt sich grundsätzlich aus Zins? und Tilgungsbetrag und etwaigen im Darlehensvertrag gesonderte zu zahlenden Verwaltungskosten zusammen. Die Leistungsrate ist zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu erbringen.
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Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)
Förderung von Kleinprojekten und regionalen Initiativen zur Mobilisierung des vorhandenen Potenzials zur Beschäftigungsentwicklung, Stärkung der sozialen Kompetenz, Aktivierung von Eigeninitiativen und gesellschaftlicher Integration.