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  1. Ratendarlehen

    Das Ratendarlehen wird in gleichbleibenden Tilgungsbeträgen zurückgezahlt. Anders als beim Annuitätendarlehen sinkt die laufende Gesamtbelastung aus Tilgung und Zinsen kontinuierlich. Der Tilgungsanteil bleibt zwar unverändert. Jedoch sinkt der Zinsanteil bei fortlaufender Tilgung, weil die Zinsen aus der jeweiligen Restschuld berechnet werden.

  2. Referenzzinssatz

    Der Referenzzinssatz ist die vertraglich vereinbarte Bezugsgröße für den veränderlichen Sollzinssatz. Veränderungen des Referenzzinssatzes führen zu entsprechenden Erhöhungen oder Senkungen des Sollzinssatzes.

  3. Restschuld

    Die Restschuld ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens.

  4. RIGA

    Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW).

  5. RKW Sachsen GmbH

    Rationalisierungskuratorium der Wirtschaft Sachsen GmbH.