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  1. Darlehen

    Darlehen bedeutet, dass Darlehensgebende Darlehensnehmenden das Recht einräumen, einen Geldbetrag im Regelfall für einen bestimmten Verwendungszweck zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht wird auch als Kapitalnutzungsrecht bezeichnet. Gegenleistung der Darlehensnehmenden für die Einräumung des Kapitalnutzungsrechts ist die Zahlung von Zinsen an Darlehensgebende. Außerdem sind Darlehensnehmende zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Die Rückzahlung des Darlehens wird auch als Tilgung bezeichnet. Nach der Art der Tilgung wird unterschieden zwischen AnnuitätendarlehenRatendarlehen und Zinszahlungsdarlehen.

  2. Darlehensnennbetrag

    Der Darlehensnennbetrag wird auch als Darlehensnominalbetrag oder Bruttodarlehensbetrag bezeichnet. Er ist die Summe aus Nettodarlehensbetrag und den von Darlehensgebenden einbehaltenen Kosten, z. B. einem Bearbeitungsentgelt oder einem Disagio/Damnum. Dieser Betrag ist von Darlehensnehmenden zurückzuzahlen und zu verzinsen.

  3. Darlehensnominalbetrag

    siehe Darlehensnennbetrag

  4. de-minimis-Beihilfen

    Beihilfen für Unternehmen, die aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel nicht der Genehmigung durch die Europäische Kommission bedürfen. Der Gesamtbetrag der an ein Unternehmen gewährten de-minimis-Beihilfen darf über einen Zeitraum von drei Jahren 200.000 EUR nicht überschreiten. ( Vordruck SAB60380 )

  5. Disagio/Damnum

    Disagio oder Damnum bezeichnet bei Darlehen den Abschlag vom Darlehensnennbetrag bei der Auszahlung. Wird ein Darlehen beispielsweise zu 96 % ausgezahlt, so beträgt der Abschlag 4 % oder anders gesagt bei einem Darlehen von 100.000 EUR werden 96.000 EUR ausgezahlt.