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  1. Partnerunternehmen

    Partnerunternehmen liegen vor, wenn ein (vorgeschaltetes) Unternehmen allein oder gemeinsam mit mindestens einem verbundenen Unternehmen zwischen 25 % und einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen (nachgeschalteten) Unternehmens hält, oder ein anderes Unternehmen an diesem hält.

    "Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, sofern es sich um folgende Kategorien von Investoren handelt und unter der Bedingung, dass diese Investor:innen nicht im vorgenannten Sinne einzeln oder gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind:

    a) staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich der Risikokapitalinvestition tätig sind ("Business Angels") und die Eigenmittel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, sofern der Gesamtbetrag der Investition der genannten "Business Angels" in ein und dasselbe Unternehmen 1.250.000 EUR nicht überschreitet;

    b) Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck;

    c) institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds;

    d) autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5.000 Einwohnern."

     

    HINWEIS: Bei der Prüfung, ob ein Unternehmen als KMU gilt (zum Beispiel im Zuge eines Förderantrags), werden die Kennzahlen von Partnerunternehmen anteilig (quotal) zu den Kennzahlen des jeweiligen Unternehmens hinzugerechnet.