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  1. Zahlungsschwierigkeiten

    Zahlungsschwierigkeiten zeichnen sich ab, wenn zu erkennen ist, dass die Zahlungsraten für das Darlehen nicht mehr bei Fälligkeit gezahlt werden können. Dafür kann es verschiedene Gründe geben wie Arbeitsplatzverlust, Änderung der Familienverhältnisse (z. B. Scheidung) o. a. Nehmen Sie in einer solchen Situation bitte baldmöglichst Kontakt mit der SAB auf.

  2. Zahlungsverzug

    Kommt ein:e Darlehensnehmer:in ihren bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, entstehen zusätzliche Kosten. Außerdem ist die Bank berechtigt, den Darlehensvertrag unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen.

    Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ist dies der Fall, wenn ein:e Darlehensnehmer:in mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10 %, bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 % des Nennbetrags des Darlehens (Darlehensnennbetrag) in Verzug ist und die Bank der bzw. dem Darlehensnehmer:in erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangt.

    Bei einem Immobiliardarlehensvertrag gilt dies entsprechend mit der Maßgabe, dass ein:e Darlehensnehmer:in mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein muss.

  3. Ziel-1

    Förderung der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand.

  4. Ziel-2

    Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten.

  5. Ziel-3

    Förderung der Beschäftigung und Anpassung der Bildungs- und Ausbildungssysteme.

  6. Ziele der Strukturfonds

    Die EU möchte wirtschaftliche und soziale Unterschiede im Lebensstandard der Menschen und der Regionen in der EU verringern bzw. abbauen. Es soll die nachhaltige Entwicklung von Beschäftigung und Humanressourcen, der Umweltschutz und die Chancengleichheit von Männern und Frauen gefördert werden, hierfür sind die Strukturfonds die wichtigsten Instrumente. Sie sind auf eines oder mehrere der nachstehenden drei Ziele ausgerichtet. Mit der Reform der Strukturfonds 1999 wurden die Ziele vereinfacht und ihre Anzahl auf drei reduziert.

  7. Zinsanpassung

    Zinsanpassung ist die Festlegung eines neuen Sollzinssatzes zum Ablauf der jeweiligen Sollzinsbindung.

  8. Zinsbindungsfrist

    siehe Sollzinsbindung

  9. Zinsen

    Die Zinsen sind das Entgelt für das Kapitalnutzungsrecht.
    siehe auch Sollzinssatz

  10. Zinsfestschreibung

    siehe Sollzinsbindung

  11. Zinszahlungsdarlehen

    Beim Zinszahlungsdarlehen erbringen Darlehensnehmer:innen keine laufende Tilgung auf das Darlehen, sondern zahlen nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit das Darlehen in einer Summe an die Bank zurück. Während der Laufzeit des Darlehensvertrages zahlen Darlehensnehmer:innen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen Zinsen auf das gesamte Darlehen. Zinszahlungsdarlehen werden auch als endfällige Darlehen bezeichnet.

  12. Zukunftsorientierte Technologiefelder

    Entsprechend den Operationellen Programmen zur Strukturfondsförderung des Freistaates Sachsen zählen zu diesen zukunftsorientierten Technologiefeldern (Zukunftstechnologien):

    • Materialwissenschaften
    • Physikalische und chemische Technologien
    • Biologische Forschung und Technologie
    • Mikrosystemtechnik
    • Informationstechnik
    • Fertigungstechnik
    • Energietechnik
    • Umwelttechnik
    • Medizintechnik

  13. Zuwendungsbescheid

    Der Zuwendungsbescheid ist eine rechtsverbindliche Mitteilung an eine:n Zuwendungsempfänger:in, dass die SAB eine Zuwendung für einen konkret festgelegten Zweck leistet, auch Bewilligungsbescheid genannt.

  14. Zuwendungsempfänger:in

    Zuwendungsempfänger:innen sind alle diejenigen Personen, die Gelder aus dem ESF gemäß ihres bewilligten Antrages erhalten, z.B. die Existenzgründer:innen, die Unternehmen, sofern sie Arbeitslose einstellen; KMU, die ESF- Maßnahmen durchführen usw.

  15. Zweckbestimmungserklärung

    Eine Zweckbestimmungserklärung ist eine Vereinbarung zwischen der Bank und Darlehensnehmer:innen über den Umfang der gesicherten Verbindlichkeiten.
    siehe auch Sicherungsabrede

  16. Zweckbindefrist

    Für Zuwendungen wird eine Bindefrist vereinbart. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen garantiert sein.